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Bundesagentur für Arbeit (Archiv) © Tim Reckmann @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Hartz-IV-Studie

Herr Yıldırım wird schärfer sanktioniert als Herr Bergmann

Menschen mit „ausländischen“ Namen werden bei mangelnder Hartz-IV-Mitwirkung schärfer sanktioniert als Langzeitarbeitslose mit „deutschen“ Namen. Das ist das Ergebnis einer Studie an der Universität Siegen. Die Studienautoren sprechen von de facto Diskriminierung.

Mittwoch, 19.01.2022, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.01.2022, 14:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber Hartz IV-Beziehern mit Migrationshintergrund sind einer Umfrage zufolge offenbar stärker als gegenüber deutschen Langzeitarbeitslosen. Bei einer sogenannten Online-Vignettenstudie mit fiktiven Fallbeispielen, an der rund 2.600 Menschen teilnahmen, war nicht nur fehlende Motivation und das Verpassen von Terminen ausschlaggebend für die Bewertung von Leistungskürzungen, wie die Universität Siegen zu den Ergebnissen der Untersuchung mitteilte. Auch die vermutete Herkunft spielte eine Rolle. So fielen die fiktiven Sanktionen höher aus, wenn es um Menschen mit ausländischen Namen ging.

Für das Forschungsprojekt hatte das interdisziplinäre Siegener Wissenschaftsteam einen Online-Fragebogen zusammengestellt. Die Teilnehmer sollten fiktive Fälle mit einer für sie angemessenen Sanktionshöhe zwischen 0 und 100 Prozent belegen. Mehr als 77 Prozent der Befragten halten demnach grundsätzlich eine Sanktion für Sozialleistungsbezieher innerhalb der Grundsicherung für angemessen. Dabei würden rund die Hälfte (54 Prozent) maximal 30 Prozent der Bezüge kürzen.

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Yıldırım schärfer sanktioniert als Bergmann

Beispielhafte Leistungsbezieher, die wenig oder keine Motivation bei der eigenständigen Jobsuche zeigen, wurden von den Befragten höher bestraft als solche, die sich aktiv bei Unternehmen bewerben. Wer den ersten und zweiten Termin im Jobcenter nicht einhielt, dem wurde in der Regel zwischen 17 und 29 Prozent monatlich abgezogen. Bei älteren Sozialleistungsbeziehern und solchen, bei denen die Kündigung aufgrund einer Erkrankung erfolgte, wurde dagegen öfter auf Leistungskürzungen verzichtet.

Anders fielen die Kürzungen laut Befragung dagegen aus, wenn die Herkunft ins Spiel kam: So kürzten die Befragten einem fiktiven Herrn Bergmann bei Regelverstößen mit 26 Prozent die Leistungen durchschnittlich weniger stark als einem Herrn Yildirim mit einer Sanktionshöhe von 33 Prozent. In den wenigen Fällen, in denen Befragte die Leistungen von Beziehern komplett streichen wollten, waren die Hartz-IV-Bezieher ebenfalls häufiger Menschen mit ausländischem Namen, wie es hieß.

De facto Diskriminierung

Der Befund zeige, dass es de facto in der Bevölkerung auch diskriminierende Faktoren gebe, die das Verständnis von Hilfewürdigkeit und folglich auch von Sanktionen in der Grundsicherung beeinflussen, sagte Doktorand Philipp Linden: „Diese Erkenntnis verdient vor allem Aufmerksamkeit, weil wir zumindest nicht ausschließen können, dass Einstellungen, die Menschen mit Migrationshintergrund qua Status härter sanktionieren, auch unter den Fallmanagerinnen und -managern in Jobcentern zu finden sein können.“

Weitere Forschung solle hier ansetzen, sagte Linden. Er forderte vom Gesetzgeber, bei der geplanten Hartz-IV-Reform veränderte Rahmenbedingungen zu schaffen, „die nicht nur extreme Eingriffe in das Existenzminimum generell verhindern, sondern die auch die Leistungsbezieher vor Diskriminierung schützen: sei es nach Herkunft, Geschlecht oder Alter“. (epd/mig) Leitartikel Panorama Studien

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  1. J-S sagt:

    Entschuldigung aber der Titel ist irreführend.
    Die angegebene Studie bezieht sich auf eine Befragung in der Bevölkerung! Es wurden hier also nicht „Leistungsbewilliger“ aus den Hartz IV Agenturen befragt sondern eine Stichprobe der Menschen.
    So ist es relativ natürlich da es in der Stichprobe sowohl politisch links als auch rechts stehende Menschen gibt.

    Das sagt aber nichts darüber aus das die verantwortlichen Mitarbeitenden ganz anders – nämlich wertfrei – agieren. Im letzten Absatz „versteckt“ sich dann genau das Ergebnis: Man weiß es nicht, es „könnte“ sein.
    Hetzerisch suggeriert die Überschrift aber das es sich um eine belastbare Tatsache handelt. Das ist unlauter.

    „Diese Erkenntnis verdient vor allem Aufmerksamkeit, weil wir zumindest nicht ausschließen können, dass Einstellungen, die Menschen mit Migrationshintergrund qua Status härter sanktionieren, auch unter den Fallmanagerinnen und -managern in Jobcentern zu finden sein können.“