Hetze und Gewalt
Bundesregierung sucht nach Wegen gegen Hass auf Telegram
Bundesinnenministerin Faeser wünscht sich ein konsequenteres Vorgehen gegen Hass auf Telegram. Wie die Regulierung aussehen kann, ist aber noch offen. Dazu soll es jetzt Gespräche in der Bundesregierung geben.
Dienstag, 14.12.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.12.2021, 16:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ein härteres Vorgehen gegen Hetze und Gewaltaufrufe beim Messengerdienst Telegram angekündigt. „Gegen Hetze, Gewalt und Hass im Netz müssen wir entschlossener vorgehen“, sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Telegram ist insbesondere in rechtsextremen Kreisen beliebt, weil sich die Plattform bisher keiner Regulierung oder Kontrolle unterzieht.
Das Bundesamt für Justiz habe gegen Telegram zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angestoßen, auf die Telegram nicht reagiert habe. „Das wird diese Bundesregierung so nicht hinnehmen“, betonte die SPD-Politikerin. Zu welchen Instrumenten sie gegen den bei Verschwörungstheoretikern beliebten Dienst greifen kann, blieb aber am Montag offen.
Mit Telegram könne man inzwischen Nachrichten in öffentlichen Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern veröffentlichen, erklärte Faeser. „Öffentliche Kanäle können von einer unbegrenzten Anzahl an Personen abonniert werden.“ Diese offenen Kanäle unterlägen bereits heute den gleichen Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wie etwa Facebook oder Twitter.
Telegramm, ein soziales Netzwerk
„Das bedeutet, dass offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen, rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen“, erläuterte die SPD-Politikerin. Zudem gelte für die öffentlichen Kanäle die Meldepflicht an das Bundeskriminalamt.
Auch das Bundesjustizministerium vertritt nach Angaben einer Sprecherin den Standpunkt, dass die öffentlichen Gruppen bei Telegram unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen. Die Innenminister der Länder hatten daran Zweifel geäußert und die Bundesregierung kürzlich zur Prüfung und gegebenenfalls Klarstellung aufgefordert, dass Telegram auch ein soziales Netzwerk im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist.
Laufendes Bußgeldverfahren
Die Sprecherin von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verwies zudem auf die beiden Bußgeldverfahren, die die vorherige Bundesregierung bereits im Mai gegen den in Dubai ansässigen Dienst auf den Weg gebracht hatte.
Darin geht es jeweils um das Fehlen eines einfachen Meldewegs für strafrechtlich relevante Inhalte und eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Beides schreibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. Beide Verfahren befänden sich in der Anhörung, sagte die Sprecherin und räumte ein, dass dies bei einem Unternehmen in Dubai lange Zeit in Anspruch nehmen könne.
Sanktionsmöglichkeiten offen
Welche Regulierungs- und Sanktionsmöglichkeiten bleiben, wenn Telegram nicht auf die gesetzlich festgelegten Bedingungen in Deutschland eingeht, blieb offen. Es sei nicht so, dass fertige Maßnahmenpläne auf dem Tisch lägen, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Steve Alter.
Ministerin Faeser will sich nach seinen Worten am Dienstag mit den Chefs der Sicherheitsbehörden treffen, um sich über deren Einschätzung der Szene der Corona-Leugner informieren zu lassen. Über das Thema Telegram soll es innerhalb der Bundesregierung weitere Gespräche geben. (epd/mig) Aktuell Politik
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