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Deutsche Gesetze © MiG

„Palandt“, „Schönfelder“ & Co.

Verlag beendet Ehrung von Nazis auf juristischen Standardwerken

„Palandt“ und „Schönfelder“ gehören zu den Standardwerken juristischer Fachliteratur und sind nach NSDAP-Mitgliedern benannt. Jetzt, mehr als 75 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus, will der Verlag diese Nazi-Ehrung beenden.

Von Mittwoch, 28.07.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.07.2021, 1:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Alle Jura-Studierenden kennen ihn, den „Schönfelder“, oder den „Palandt“. Das sind Standardwerke juristischer Literatur, die in keiner rechtswissenschaftlichen Fakultätsbibliothek und in keinem Gerichtsgebäude fehlen. Der „Schönfelder“ dürfte auch Laien bekannt sein. Die rotbändige Loseblattsammlung, unter Juristen auch liebevoll „Ziegelstein“ genannt, steht fast auf jedem Richterpult und enthält eine Auswahl deutscher Gesetze, die durchnummeriert sind. Schlägt man ihn auf, steht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an erster Stelle. Es hat aber nicht die Ordnungsnummer eins, sondern 20. Die Nummern 1-19 sind nicht mehr belegt.

In früheren „Schönfelder“-Ausgaben standen die Nummern eins bis 19 für das Parteiprogramm der NSDAP oder für die Nürnberger Rassengesetze. Seinen Namen hat die Gesetzessammlung von Heinrich Ernst Schönfelder, NSDAP-Jurist und Offizier der Luftwaffe. Auch der Namensgeber von „Palandt“ war ein NS-Jurist. Otto Palandt organisierte die Juristenausbildung nach NS-Vorstellungen und rief Jura-Studierende zum „Kampf gegen das Judentum“ auf.

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Heute lernen Juden, Sinti und Roma als Studierende Recht und Gesetz aus diesen Büchern. Oder sie stehen als Menschen vor Richter:innen, die in diesen Büchern nachschlagen, um Recht im Namen des Volkes zu sprechen.

Missverständnis

Wie der C.H. Beck Verlag jetzt erklärt, soll diese Unkultur bald ein Ende finden. Aus „Palandt“ werde „Grüneberg“, aus „Schönfelder“ „Habersack“, teilte der Verlag am Dienstag in München mit. Namensänderungen sollen auch ein Grundgesetzkommentar von „Maunz/Dürig“ sowie andere Titel erfahren, auf deren Covern Namen von Nazis prangen.

„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, erklärte Verleger Hans Dieter Beck. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden“, so Beck weiter. Um „Missverständnisse auszuschließen“, habe sich der Verlag jetzt aber doch dazu entschlossen, Werke mit Nazi-Namensgebern umzubenennen. Man wolle in Zeiten zunehmenden Antisemitismus „ein Zeichen“ setzen.

Anstandsgefühl

So nobel das auch klingt, Lob verdient der Verlag nicht. Seit Jahren wehrt er sich beharrlich gegen Initiativen und Petitionen, die diese Umbenennungen mit guten und naheliegenden Gründen fordern. Und: Antisemitismus war nie weg und beharrt in Deutschland seit Jahrzehnten auf hohem Niveau. Gleiches gilt für den Antiziganismus. Die Verlagsverantwortlichen müssen sich daher fragen lassen, warum es seit dem Ende des Nationalsozialismus mehr als 75 Jahre gedauert hat, ehe sie eingesehen haben, dass die namentliche Ehrung von Nazis auf juristischen Standardwerken mindestens „missverständlich“ ist und nicht sein darf.

Sie hätten dutzenden Jura-Jahrgängen – mir inklusive – ersparen können, Nazis immer mit zitieren zu müssen: „Palandt/Ellenberger, 80. Aufl. 2021, § 138 Absatz 1 Rn. 2, Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“. Aktuell Panorama

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  1. thomas sagt:

    schrecklich diese neuen Erkenntnisse, die wohl vorher schon lange klar sein müssten.
    Die Entnazifizierung war ein großer Flop !! Die großen konnte man nie belangen.