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Geldautomat © Peggy_Marco @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Bankkonto für Flüchtlinge

Wird das Basiskonto bald unerschwinglich?

Das Basiskonto soll ein bezahlbares Girokonto für Menschen mit wenig Geld sein. Als Berechtigte nennt das Gesetz ausdrücklich auch Flüchtlinge. Doch fünf Jahre nach seiner Einführung unterlaufen manche Banken das Gesetz, indem sie an der Preisschraube drehen. Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen.

Von Dienstag, 15.06.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.06.2021, 11:17 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Ein Bankkonto ist für viele Geschäfte des täglichen Lebens in Deutschland unverzichtbar. Deshalb wurde mit einem im Juni 2016 in Kraft getretenen Gesetz verankert, dass jeder einen rechtlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit den grundlegenden Funktionen hat: das Basiskonto. Als Berechtigte nennt das Gesetz ausdrücklich auch Asylsuchende und Geduldete. Unabhängig von der Kreditwürdigkeit muss jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, ein Basiskonto für Flüchtlinge einrichten – unabhängig von der Kreditwürdigkeit. Einzige Voraussetzung: Identitätsnachweis.

Inwieweit das Basiskonto ein Erfolgsmodell ist, können wenige so gut beurteilen wie Michael Findeisen. Der 68-Jährige hat das entsprechende Gesetz maßgeblich mitgestaltet, als Referatsleiter im Bundesfinanzministerium. Fünf Jahre später ist Findeisen im Ruhestand – und ehrenamtlich für den Verein Finanzwende aktiv. Die Konstruktionsfehler des Gesetzes würden nun deutlich, sagt der Jurist. So seien die Gebühren, die Geldinstitute für die Führung eines Basiskontos verlangen können, nicht gedeckelt. Ergebnis: „Die Banken drehen an der Preisschraube.“

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Im Juni 2020 gab es 761.500 Basiskonten, eine aktuellere Zahl liegt laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vor. Bis zu 250 Euro jährlich verlangen manche Institute für ein solches Konto, stellt der Verein Finanzwende fest. Ein stattlicher Preis, wenn man bedenkt, dass das Modell speziell für Menschen gedacht ist, die sehr wenig Geld haben.

Wie viel ist „angemessen“?

Wie oft die staatliche Bankenaufsicht bislang gegen überhöhte Gebühren vorgegangen ist, ließ die BaFin auf Anfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ offen. Im Gesetz stehe, die Entgelte sollten „angemessen“ sein, erklärte ein Sprecher. Was das konkret heißt, habe der Gesetzgeber nicht festgelegt und sei „im Einzelfall zu prüfen“. Das sei seit Einführung des Basiskontos vor fünf Jahren „in mehr als 60 Fällen“ geschehen.

Besonders dreiste Gebührenforderungen wurden in Einzelfällen von Gerichten einkassiert. So erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni vergangenen Jahres, ein Entgelt von monatlich 8,99 Euro – in Verbindung mit 1,50 Euro pro Überweisung – sei „unwirksam“, weil es zu einer „unangemessenen Benachteiligung“ führe.

Verbraucherschützer: Regierung muss aktiv werden

Das Gebührenmodell entworfen hatte die Deutsche Bank, dagegen geklagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zwar erhoffte sich der Verband vom Richterspruch eine „Signalwirkung für die gesamte Branche“. Doch gilt die Entscheidung nur für das konkrete Gebührenmodell – und ist deshalb nicht übertragbar. Verbraucherschützer Klaus Müller forderte deshalb, die Bundesregierung müsse aktiv werden, denn: „Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation.“

Bankenverbände sehen keinen Handlungsbedarf. Laut Gesetz definiere sich die Angemessenheit der Entgelte auch an den Dienstleistungen, die die Geldinstitute jenseits des Basiskontos anbieten, sagte Silvia Frömbgen, Abteilungsdirektorin beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dem epd. „Mir ist kein Fall bekannt, bei dem dagegen eklatant verstoßen wurde.“ Ein Girokonto sei eine Dienstleistung, die nun mal ihren Preis habe.

„Einzelfälle“

Dass Menschen mit Geldproblemen, etwa Flüchtlinge, Suchtkranke oder Obdachlose, das Recht auf ein Girokonto haben, ist keine Selbstverständlichkeit: Viele Jahre lang hatten Experten der Schuldnerberatung und der Sozialverbände das Konto für Jedermann vergeblich gefordert. Machten sie Fälle öffentlich, in denen Betroffenen eine Bankverbindung verweigert worden war, sprachen Geldinstitute regelmäßig von „Einzelfällen“.

Zudem verwiesen die Banken – wie auch verschiedene Bundesregierungen – gerne auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft aus dem Jahr 1995. Der Anspruch einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers auf ein Konto leitete sich daraus jedoch nicht ab.

Gesetz ausgehöhlt

Michael Findeisen vom Verein Finanzwende warnt davor, dass die Idee des Gesetzes bald ausgehöhlt sein könnte: „Gegenwärtig erhöhen die Banken auch die Gebühren für gewöhnliche Girokonten. Ohne Deckelung der Entgelte für Basiskonten durch den Gesetzgeber oder die BaFin gibt es keine Lösung.“

Was Geldinstitute für die Führung eines Basiskontos verlangen, hat die Stiftung Warentest im Februar 2021 bei 203 Modellen von 128 Banken bundesweit untersucht. Ihr Fazit: „Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger.“ (epd/mig) Leitartikel Wirtschaft

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