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Streit über Chancen und Risiken

Flüchtlinge bekommen Recht auf ein Bankkonto

Schuldner, Obdachlose, Flüchtlinge: Bald haben sie ein Recht auf ein Konto - auch wenn sie keinen Ausweis besitzen. Privatbanken sehen darin ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Eine unberechtigte Angst, finden die Sparkassen.

Von Miriam Bunjes Dienstag, 26.01.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.01.2016, 17:22 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Für Klaus Hofmeister ist es ein Meilenstein: „Das gesetzlich verankerte Recht auf ein Konto wird vielen Menschen in Deutschland ein wirtschaftlich gesünderes Leben ermöglichen“, sagt der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Menschen, denen von Banken ein Konto verwehrt wurde, sieht der Münchener Schuldnerberater häufig – genau wie seine Kollegen in den 1.400 deutschen Schuldnerberatungsstellen. Oft verwenden sie dann Konten von Bekannten, laut Hofmeister geraten sie damit aber in eine gefährliche Abhängigkeit oder ziehen andere in die Schuldenfalle.

Trotz einer zehn Jahre alten freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, auch weniger lukrativen Kunden ein Konto auf Guthabenbasis anzubieten, wurden sie als Klienten oft zurückgewiesen. Bis zu einer Million Menschen sollen hierzulande ohne ein Konto sein, schätzt die Bundesregierung. Eingerechnet sind dabei die Flüchtlinge, die ohne Besitz – und Konto – hier ankommen. Ohne Konto wird es schwer, einen Vermieter oder Arbeitgeber von sich zu überzeugen, sagt Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe.

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Ab September 2016 dürfen Banken niemandem mehr ein sogenanntes Basiskonto verwehren. Voraussetzung ist, dass die Personen sich legal in der EU aufhalten, nicht bereits bei einem anderen Institut ein Konto haben oder der betreffenden Bank nachweislich geschadet haben. Das Zahlungskontengesetz war am Montag Thema im Finanzausschuss des Bundestages. Die Bundesregierung setzt damit EU-Recht um, betont aber auch, „die Rosinenpickerei“ einiger Banken beenden zu wollen.

Privatbanken sehen Risiken

Info: In Deutschland werden derzeit etwa 2,6 Millionen Konten auf Guthabenbasis geführt (Stand 2011). Sie können nicht überzogen werden, ansonsten haben sie die Basisfunktionen eines jeden Girokontos. Zwischen 600.000 und einer Million Menschen sind in Deutschland dennoch ohne Konto. Die seit 1995 bestehende Empfehlung der deutschen Kreditwirtschaft an alle Bankinstitute, ein „Girokonto für Jedermann“ im jeweiligen Geschäftsbezirk anzubieten, sei gescheitert, heißt es in den Erläuterungen zum Zahlungskontengesetz. Flüchtlingskonten haben bislang vor allem die Sparkassen eingerichtet. Das hängt mit ihrer Sonderstellung zusammen, in vielen Bundesländern sind sie per Sparkassengesetz verpflichtet, allen Bürgern ein Konto zur Verfügung zu stellen. In der Flüchtlingskrise brauchen die Kommunen zudem eine Möglichkeit, Geldleistungen an Flüchtlinge abzuwickeln.

Denn die bundesweit 423 Sparkassen haben sich bereits 2012 zu einem Guthabenkonto namens Bürgerkonto verpflichtet, in neun Bundesländern war das per Sparkassengesetz sowieso ein Muss. Auch für jene Menschen, denen der Pass fehlt – wie vielen Asylbewerbern, die aber im Alltag Geld brauchen. Die Bankenaufsicht Bafin hat die Identifizierungs-Vorschriften bei Kontoeröffnungen schon gelockert. In Zukunft soll eine Bescheinigung der Ausländerbehörde hierfür reichen.

Die Privatbanken beschweren sich über das neue Basiskontengesetz. Flüchtlingskonten seien zu riskant für die Banken, findet Bankenverbandspräsident Jürgen Fitschen (Deutsche Bank) als Interessensvertreter der Privatbanken. Das Risiko von Terrorfinanzierung und Geldwäsche sei ohne Ausweiskontrolle groß und die strengen US-Strafverfolger könnten die deutsche Regelung für sich nicht akzeptieren.

Sparkassen sehen Chancen

Dass sich ein Institut so nach internationalen Geldwäsche- oder Terrorismusabwehrgesetzen strafbar macht, schließt dagegen Silvia Frömbgen vom Sparkassenverband aus. „Die deutsche Bankenaufsicht hat ja mit Zustimmung der Bundesregierung die Regelungen gelockert“, sagt die Geldwäscheexpertin. „Wenn eine Bank sich dann an diese Regelung hält, verhält sie sich legal – auch vor den Augen internationaler Strafverfolger.“ Zumal in Ländern wie Großbritannien bei der Kontoeröffnung eine Stromrechnung als Identifizierungsnachweis reiche, „da ist Deutschland noch immer viel strenger“. Bei den Bescheinigungen der Ausländerbehörden handle es sich immerhin um amtliche Papiere, deren Inhaber polizeilich registriert sind.

Ein Konto für Jedermann schützt ein Land aus Sicht der Juristin sogar vor Terrorismus und Kriminalität. Denn: Konten würden von den Bankinstituten standardmäßig überprüft. „Ungewöhnlich hohe Überweisungen oder Abbuchungen auf dem Konto eines Asylsuchenden würden – wie bei jedem anderen Kunden auch – einen Risikoalarm auslösen und es würde genauer hingeschaut“, sagt Frömbgen.

Jede Bank gleiche die Kundennamen mit den EU-Terroristenlisten und den Listen der Länder, gegen die ein internationales Embargo besteht, ab – tagesaktuell. Internationale Banken müssten zudem die entsprechende Liste des Office of Foreign Asset Control OFAC der USA beachten. „Das können sie aber auch mit einem Dokument des kommunalen Ausländeramtes“, erklärt Frömbgen. (epd/mig) Aktuell Politik

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