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Spenden für Flucht

Gericht billigt Kündigung von rechtsextremem Bankkonto

In einem YouTube-Video hatte ein wegen Volksverhetzung verurteilter Rechtsextremist um Geld-Spenden auf ein Bankkonto für seine Flucht geworben. Nach bekanntwerden kündigte die Bank das Konto. Zu Recht, entschied jetzt das Landgericht Berlin.

Freitag, 09.06.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.06.2017, 23:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Berliner Landgericht hat im Streit um die Kündigung eines Unterstützerkontos für den Rechtsextremisten Horst Mahler der Berliner Sparkasse Recht gegeben. In einem am Donnerstag verbreiteten Urteil heißt es, die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt gewesen. Das Konto sei dazu genutzt worden, die Flucht des wegen Volksverhetzung und Judenhasses mehrfach rechtskräftig bestraften Ehemanns der Klägerin zu finanzieren. (AZ: 37 S 103/17, Urteil vom 18. Mai 2017)

Mahler war den Angaben zufolge im April 2017 zum Antritt einer rechtskräftig verhängten Gefängnisstrafe aufgefordert worden. Medienberichten zufolge sitzt er derzeit in Ungarn in Auslieferungshaft. Der Rechtsanwalt von Mahlers Ehefrau, Carsten Pagel, und auch die Berliner Sparkasse bestätigten gegenüber dem Evangelischen Pressedienst das Urteil und die Prozessbeteiligten. Das Gericht hatte zu Klägerin und Beklagter keine Angaben gemacht.

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Spenden für Flucht

Die Klägerin, Mahlers Ehefrau, war den Angaben zufolge seit 20 Jahren Kundin bei dem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut. Im April hatte ihr das später verklagte Kreditinstitut gekündigt. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass Horst Mahler in einem auf YouTube weltweit abrufbaren Video dazu aufgerufen habe, Spenden für seine Flucht und seinen Lebensunterhalt auf dieses Konto einzuzahlen. Das Video soll jetzt nur noch im Ausland abrufbar sein.

In einem Eilverfahren hatte die Klägerin dann die Fortführung von Kontoverbindung und Kreditkartenvertrag von der Sparkasse gefordert. Das Landgericht Berlin verpflichtete daraufhin ohne vorherige Anhörung der Bank, das Girokonto „auf Guthabenbasis“ fortzuführen. Dagegen legte die Sparkasse Widerspruch ein. Mit dem jetzt verkündeten Urteil hob das Landgericht diesen Beschluss zugunsten der Beklagten auf.

Bank muss keine Strafvereitelung unterstützen

Zur Begründung hieß es, das Kreditinstitut müsse nicht dulden, eine Strafvereitelung zu unterstützen, indem sie das Konto, auf dem die Spenden für den Rechtsextremisten eingehen, weiterhin zur Verfügung stelle. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Klägerin, die Ehefrau Mahlers, selbst gehandelt habe oder ein Verschulden an dieser Nutzung trage. Allein entscheidend sei, dass der Bank die Vertragsbeziehung nicht mehr zumutbar sei, da ihr andernfalls „ein erheblicher Verlust ihres Ansehens“ drohe.

Das beklagte Kreditinstitut hatte der Klägerin zudem mehrfach vergeblich angeboten, ein sogenanntes Basiskonto mit eingeschränkten Funktionen zu nutzen, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden. (epd/mig) Aktuell Recht

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