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Flugzeug auf der Startbahn © bilaleldaou @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Abschiebepate Deutschland

Mehr als 80 Prozent der aus Seenot Geretteten bekommen kein Asyl

Aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Geflüchtete haben kaum eine Chance auf einen positiven Asylbescheid. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor. Linke-Politikerin Akbulut wirft Deutschland vor, Abschiebepatenschaften zu praktizieren.

Montag, 29.03.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.03.2021, 17:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nur 18 Prozent der aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Flüchtlinge wurde ein internationaler Schutzstatus zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt. 78 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, in 4 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit.

Aufgenommen wurden die Asylbewerber im Rahmen des Relocationverfahrens. Damit sollen EU-Mitgliedsstaaten mit stark beanspruchten Asylsystemen durch die Überstellung der Asylsuchenden in andere EU-Staaten entlastet werden. Dort sollen die Schutzsuchenden dann auch ihr Asylverfahren durchlaufen.

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Abschiebepate Deutschland

Ursprünglich hatte das Relocationverfahren den Betroffenen Hoffnung auf ein schnelleres Asylverfahren gegeben als beispielsweise im überforderten Italien oder Griechenland. Die Antwort der Bundesregierung ist laut Linke-Politikerin Gökay Akbulut jedoch „erschreckend“. Danach haben die übernommenen Menschen kaum eine keine Perspektive, in Deutschland zu bleiben.

„Es kann nicht sein, dass die Menschen, die aus Seenot gerettet werden durch ein langwieriges und dubioses Relocationverfahren müssen, welches teilweise über ein Jahr dauert, bei dem sie dann mit großer Sicherheit abgeschoben werden“, erklärte Akbulut dem MiGAZIN. Die Zahlen zeigten, „dass Deutschland quasi, die vielfach in Verruf geratenen Abschiebepatenschaften bereits praktiziert“.

Abschiebung keine gute Tat

Die sogenannte „Abschiebepatenschaft“ wurde erstmals im September 2020 von der EU-Kommission als ein neuer Migrationsmechanismus eingeführt. Danach sollen Mitgliedsstaaten, die keine Geflüchtete aufnehmen, sich solidarisch zeigen, indem sie die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen.

Der Begriff wurde zum „Unwort des Jahres 2020“ gewählt. Die Jury bezeichnete die Begriffswahl als „zynisch und beschönigend“. Der positive Begriff der Patenschaft stehe für Verantwortungsübernahme und Unterstützung im Interesse von Hilfsbedürftigen. Im Zusammenhang mit Rückführungen werde suggeriert, dass Abschieben eine gute menschliche Tat sei.

Akbulut: Trauma berücksichtigen

Die überdurchschnittlich hohe Ablehnungsquote von aus Seenot geretteten Geflüchteten zeigt, dass Deutschland offenbar gezielt Geflüchtete aus Herkunftsländern aufnimmt, die kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid haben. „Deutschland nimmt zwar verhältnismäßig viele Personen im Rahmen des EU ad hoc Relocation-Mechanismus auf, diese Menschen bekommen jedoch zum größten Teil Ablehnungen am Ende ihres Asylverfahrens“, kritisiert Akbulut.

Die Linke-Politikerin bemängelt zudem, dass die traumatischen Erlebnisse der Fluchtroute und des langwierigen Relocationverfahrens, bei dem die Schutzsuchenden häufig unter schlechten Bedingungen in den EU-Hotspots ausharren müssen, nicht berücksichtigt werden. „Das ist eine zutiefst unmenschliche Praxis und berücksichtigt nicht, dass die Menschen aus Not ihre Heimat verlassen haben und in den allermeisten Fällen zusätzliche traumatische fluchtauslösende Erfahrungen beispielsweise in Libyen gemacht haben.“ (mig) Aktuell Politik

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  1. Redneb sagt:

    Der Artikel ist irreführend, weil uneindeutig. Wurden nun „mehr als 80 Prozent abgeschoben“ (Überschrift) oder „78 Prozent der Asylanträge abgelehnt“ (Fließtext)? Abgelehnter Asylantrag und Abschiebung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.