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Salafismus

Verwaltungsgericht weist Klagen auf Einbürgerung ab

Wer mit salafistischen Moscheen in Verbindung steht, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. Das Verwaltungsgericht Hannover wies zwei Klagen ab. Zwei weitere Fälle wurden anderweitig beendet.

Montag, 15.03.2021, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.03.2021, 14:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen Kontakten zu salafistischen Bewegungen dürfen drei muslimische Männer nicht deutsche Staatsbürger werden. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag zwei Klagen von Bewerbern um eine Einbürgerung ab, wie ein Sprecher mitteilte. Ein dritter Kläger nahm seine Klage zurück (AZ: 10 A 2546/20, 10 A 964/20, 10 A 990/20).

In einem Fall hatte der Kläger in der Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ gepredigt, der 2017 vom niedersächsischen Innenministerium verboten und aufgelöst wurde, weil hier Menschen durch eine salafistische Ideologie islamistisch radikalisiert worden seien. Der Kläger gab an, er habe nur gelegentlich in der Moschee gepredigt, ohne sich dabei radikal zu äußern. Doch das Gericht widersprach seiner Darstellung. Durch die Predigten habe er dazu beigetragen, den Verein zu legitimieren. Außerdem habe er in den Predigten zum Kampf aufgerufen, befanden die Richter.

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Gründungsmitglied

Der zweite Kläger war Mitglied des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“ und Gründungsmitglied des 2017 gegründeten Vereins „Föderale islamische Union“. Er gab an, nichts von der salafistischen Zielrichtung dieser Vereine zu wissen. Vielmehr habe er nur handwerkliche Arbeiten ausgeführt. Auch dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Bei beiden Vereinen bestehe ein hinreichender Verdacht, dass sie sich wegen ihrer salafistischen Ausrichtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten.

Ein weiterer Kläger aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ nahm seine Klage auf Einbürgerung nach der Erörterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung zurück. Er hatte die Moschee in Hildesheim zu Predigten besucht und an zwei mehrtägigen Seminaren teilgenommen. In einem vierten Fall wurde der Rechtsstreit bereits vor der Verhandlung von den Beteiligten für erledigt erklärt. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. cougar sagt:

    Als ich in den 80er Jahren einige Zeit Mitglied in einem islamischen Verein war, traten dort ein paar Mitglieder (vorübergehend) aus dem Verein aus, weil sie Einbürgerungsverfahren laufen hatten. Da wunderte ich mich darüber, daß die Leute in diesem „freiheitlich-demokratischen“ Staat allein wegen der Mitgliedschaft in einem gewöhnlichen eingetragenen Verein solche Furcht haben mußten!
    Die Föderale islamische Union (FIU) verfolgt nicht die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern bemüht sich darum, Muslimen, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit benachteiligt werden, im Rahmen des Rechtsstaates mit dessen eigenen gesetzlichen Mitteln zu helfen, insbesondere durch die Bezahlung von Rechtsanwälten. Als wegen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie letztes Jahr die Moscheen monatelang geschlossen waren, unterstützte die FIU wegen des Spendenausfalls von Moscheebesuchern vom finanziellen Ruin bedrohte Moscheevereine, ungeachtet derer Ausrichtung.
    Nachdem ich vor einigen Jahren in einer marokkanischen Moschee einen an sich belanglosen Vortrag gehalten hatte, meldete sich wenig später ein Vertreter des Vereins bei mir: Der Bürgermeister jenes Ortes hatte sich bei ihnen über meine Person erkundigt, und da legte ich ihnen Nachweise vor, daß ich nicht der salafitischen (ohne zweites s) Richtung angehöre, sondern diese teilweise heftig kritisiere. Das alles empfinde ich jedoch als einen ungerechtfertigten Eingriff in meine persönliche Freiheit, und sollte ich noch einmal in jenen Ort kommen, dann würde ich es mir vermutlich nicht nehmen lassen, jenen Bürgermeister zur Rede zu stellen.
    Solche neu geschaffenen Bezeichnungen, wie „salafistisch“ (mit zweitem s), dienen doch nur als Kampfbegriffe, um letztlich alle Muslime damit abzustempeln, die an ihrer Religion festhalten, da man nicht offen aussprechen möchte, daß man gegen den Islam als solchen ist. Die Islamfeindlichkeit ist weit in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen und macht auch vor Richtern, Beisitzern und Schöffen nicht Halt.