Salafismus

Verwaltungsgericht weist Klagen auf Einbürgerung ab

Wer mit salafistischen Moscheen in Verbindung steht, hat keinen Anspruch auf Einbürgerung. Das Verwaltungsgericht Hannover wies zwei Klagen ab. Zwei weitere Fälle wurden anderweitig beendet.

Wegen Kontakten zu salafistischen Bewegungen dürfen drei muslimische Männer nicht deutsche Staatsbürger werden. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag zwei Klagen von Bewerbern um eine Einbürgerung ab, wie ein Sprecher mitteilte. Ein dritter Kläger nahm seine Klage zurück (AZ: 10 A 2546/20, 10 A 964/20, 10 A 990/20).

In einem Fall hatte der Kläger in der Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ gepredigt, der 2017 vom niedersächsischen Innenministerium verboten und aufgelöst wurde, weil hier Menschen durch eine salafistische Ideologie islamistisch radikalisiert worden seien. Der Kläger gab an, er habe nur gelegentlich in der Moschee gepredigt, ohne sich dabei radikal zu äußern. Doch das Gericht widersprach seiner Darstellung. Durch die Predigten habe er dazu beigetragen, den Verein zu legitimieren. Außerdem habe er in den Predigten zum Kampf aufgerufen, befanden die Richter.

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Gründungsmitglied

Der zweite Kläger war Mitglied des „Deutschsprachigen Islamkreises Hannover“ und Gründungsmitglied des 2017 gegründeten Vereins „Föderale islamische Union“. Er gab an, nichts von der salafistischen Zielrichtung dieser Vereine zu wissen. Vielmehr habe er nur handwerkliche Arbeiten ausgeführt. Auch dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Bei beiden Vereinen bestehe ein hinreichender Verdacht, dass sie sich wegen ihrer salafistischen Ausrichtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten.

Ein weiterer Kläger aus dem Umfeld des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ nahm seine Klage auf Einbürgerung nach der Erörterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung zurück. Er hatte die Moschee in Hildesheim zu Predigten besucht und an zwei mehrtägigen Seminaren teilgenommen. In einem vierten Fall wurde der Rechtsstreit bereits vor der Verhandlung von den Beteiligten für erledigt erklärt. (epd/mig)