Kopftuchverbot
NRW-Justizangehörige dürfen keine religiösen Symbole mehr tragen
In Nordrhein-Westfalen dürfen Justiz-Angestellt in Zukunft keine religiöse Kleidung mehr tragen. Ein entsprechendes Gesetz wurde mit den Stimmen der CDU, FDP und AfD beschlossen. Experten kritisieren, das Gesetz treffe in der Praxis nur muslimische Frauen.
Freitag, 05.03.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.03.2021, 15:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Beschäftigten der staatlichen Justiz sowie die ehrenamtlichen Schöffen in Nordrhein-Westfalen dürfen bei ihrer Arbeit künftig keine religiöse Kleidung oder entsprechende Symbole tragen. Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie den Stimmen der AfD ein sogenanntes Justizneutralitätsgesetz. Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf, die SPD-Abgeordneten enthielten sich.
Das Gesetz sieht vor, dass unter anderen Berufsrichter, Schöffen, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und Mitarbeiter in den Gefängnissen keine religiöse oder „weltanschaulich konnotierte Kleidung“ tragen dürfen. Richterinnen oder Staatsanwältinnen muslimischen Glaubens dürften im Gerichtssaal dann zum Beispiel kein Kopftuch tragen, auch ehrenamtlich tätige Schöffinnen oder Justizbeschäftigte müssten sich an diese Regelung halten.
Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Landesregierung alle Beteiligten eines Gerichtsverfahrens Anspruch auf Neutralität und Unparteilichkeit haben. Justizangehörige des Landes NRW dürften durch ihr Erscheinungsbild nicht den „geringsten Anschein von Voreingenommenheit“ erwecken. Es gehe darum, auf die „Wahrung der Neutralität der dritten Staatsgewalt“ zu achten, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) im Landtag. Selbst „der geringste Anschein von Voreingenommenheit“ im Gerichtssaal oder anderen Einrichtungen der Justiz müsse vermieden werden.
Neuregelung trifft Musliminnen
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld kritisierte, das Gesetz schieße „eindeutig über sein Ziel hinaus“. Es differenziere zu wenig nach den Berufsgruppen, beurteile Menschen nach ihrer „Optik“ und grenze bestimmte Bevölkerungsgruppen aus, zum Beispiel Kopftuch tragende Muslima. Damit sei das Gesetz verfassungsrechtlich „äußerst fragwürdig“.
Bereits bei den Beratungen hatten Experten Zweifel geäußert. Zwar werde das Kopftuch nicht ausdrücklich erwähnt, doch treffe die neue Regelung faktisch und mehrheitlich muslimische Frauen und stehe daher verfassungsrechtlich auf dünnem Eis. (epd/mig) Aktuell Politik
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