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„Taktisches Pauschalgeständnis“

Drei mutmaßliche Unterstützer der „Gruppe Freital“ stehen vor Gericht

Die Terrorgruppe Freital hat 2015 mehrere schwere Straftaten verübt. Acht Mitglieder der Gruppierung wurden 2018 verurteilt. Jetzt stehen drei Unterstützer vor Gericht. Am ersten Prozesstag verlasen die Verteidiger Erklärungen der Angeklagten.

Mittwoch, 27.01.2021, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 26.01.2021, 17:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In Dresden hat der Prozess gegen drei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremistischen „Gruppe Freital“ begonnen. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen die Terrorgruppe vor dem Oberlandesgericht. Angeklagt sind seit Dienstag zwei Männer und eine Frau im Alter von 34 bis 56 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, die „Gruppe Freital“ 2015 unterstützt und von geplanten Straftaten gewusst zu haben (AZ: 4 St 2/20). Für das Verfahren „Freital III“ sind zunächst bis Mitte März Verhandlungstermine angesetzt.

Einer der Beschuldigten, ein 51-jähriger Mann, soll sich im Oktober 2015 an dem Angriff der Gruppe auf das linksalternative Dresdner Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ beteiligt haben. Er und die beiden anderen Angeklagten hatten sich mit Beiträgen an den Chats der Terrorgruppe beteiligt, in denen auch Anschläge geplant wurden.

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Sprengstoffexplosion und Körperverletzung

Dem 51-Jährigen werde unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sagte Staatsanwalt Thomas Fischer. Zum Zeitpunkt des Angriffs auf das Wohnprojekt hielten sich laut Anklage zehn bis 18 Personen in dem Gebäude auf. Eine Person sei verletzt worden.

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Die Verteidigerin des 51-Jährigen verlas zu Prozessbeginn eine Einlassung des Angeklagten. Darin wird eingeräumt, dass der Beschuldigte am Tatort war, allerdings selbst keinen Stein geworfen habe. Er schäme sich für seine menschenverachtenden Aussagen. Er habe bereits Ende 2015 von seinem Verhalten Abstand genommen, hieß es weiter. Zudem habe er sich von der Gruppierung und einem rechtsgerichteten Umfeld distanziert.

„Panische Angst“

Fragen des Gerichts wolle der Angeklagte wegen „panischer Angst“ vor dem Prozess nicht beantworten, ließ er über seine Anwältin mitteilen. Der Vorsitzende Richter, Hans Schlüter-Staats, verwies allerdings darauf, dass die Kammer schon ein paar Fragen habe. Unter anderem wolle sie wissen, wie er zur „Gruppe Freital“ gekommen sei.

Auch die beiden anderen Angeklagten räumten über ihre Verteidiger ein, dass die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zutreffend seien. Auch sie wollten zunächst keine Fragen vor Gericht beantworten. „Wir sind hier, um Straftaten aufzuklären“, betonte Schlüter-Staats. Das mögliche Strafmaß für die vorgebrachten Vergehen betrage zwischen sechs Monaten bis zehn Jahren.

„Taktisches Pauschalgeständnis“

Der Anwalt der Nebenkläger, Mark Feilitzsch, kritisierte das Verhalten der Beschuldigten vor Gericht. Mit Angst und Scham zu argumentieren werde der Verantwortung nicht gerecht. Die Menschen im Wohnprojekt hätten Todesangst gehabt und noch lange unter den Folgen des Angriffs gelitten. Die Geschädigten hätten ein Recht darauf, dass die Angeklagten Rede und Antwort stehen. Ein „taktisches Pauschalgeständnis“ reiche nicht aus. Der Prozess soll am 10. Februar fortgesetzt werden.

Die als rechtsterroristisch eingestufte „Gruppe Freital“ hatte 2015 mehrere Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und politisch Andersdenkende verübt. In einem ersten Prozess waren 2018 acht Mitglieder der Terrorgruppe rechtskräftig verurteilt worden. (AZ: 3 StR 575/18). Im zweiten Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der „Gruppe Freital“ wird am 4. Februar das Urteil erwartet. (epd/mig) Aktuell Panorama

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