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Europäische Kommission © alex.ch @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Europäische Union

Die wichtigsten Punkte der neuen Asylpläne

Ist es der Stein der Weisen? In Brüssel hat die EU-Kommission die mit Spannung erwarteten Pläne zum neuen EU-Asylrecht präsentiert. MiGAZIN fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Donnerstag, 24.09.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.09.2020, 17:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die EU-Kommission hat Pläne für ein neues Asylsystem vorgestellt, das die Verantwortung für Schutzsuchende besser verteilen soll, aber keine verpflichtende Umverteilung auf alle Mitgliedstaaten vorsieht. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Registrierung und Identifizierung an den Außengrenzen

Alle irregulär eingereisten Migranten und Flüchtlinge müssen den Plänen zufolge künftig einer umfassenden Identifizierung und Registrierung unterzogen werden, ferner einer Sicherheitsüberprüfung und einem Gesundheitscheck. Derzeit sind laut Kommission lediglich das Nehmen von Fingerabdrücken und eine einfache Registrierung verpflichtend.

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Grenzverfahren

Für einen Teil der Asylsuchenden soll es beschleunigte «Grenzverfahren» geben. Dies beträfe etwa Antragsteller, die die Behörden hintergehen wollen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die aus Ländern stammen, aus denen Antragsteller in der EU häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.

Rechtsstaatliche Garantien

Die Kommission will garantieren, dass auch bei den Grenzverfahren jeder Schutzsuchende grundlegende Rechte genießt. Dazu gehöre eine individuelle Prüfung jedes Antrags. Angehörige besonders verletzlicher Gruppen sollten von den Grenzverfahren grundsätzlich ausgenommen werden, wenn die Garantien nicht gewährleistet werden könnten. Viele Kritiker bezweifeln allerdings, dass die Rechtsstaatlichkeit bei den Grenzverfahren gewahrt wird.

Normale Asylverfahren

Asylsuchende, die nicht unter das Grenzverfahren fielen, würden ein «normales Asylverfahren» durchlaufen. Wo dieses jeweils stattfände, ist nicht pauschal zu sagen. Die Kommission hält in ihren Plänen an Kriterien fest, die es auch im aktuellen Asylrecht gibt.

Wenn zum Beispiel Familienmitglieder schon in einem anderen EU-Staat leben, kann dies dazu führen, dass er verantwortlich für den Asylsuchenden wird und ihn aufnehmen muss. Theoretisch könnten auch Asylsuchende aus den Grenzverfahren heraus aufgrund dieser Kriterien in andere EU-Länder geführt werden, das gilt aber eher als Ausnahme.

Umverteilung

Verpflichtende Umverteilungen von Schutzsuchenden nach Quoten auf alle EU-Länder soll es nicht geben. Diese Idee hatte die EU-Staaten in den letzten Jahren entzweit und galt der EU-Kommission offenbar als nicht durchsetzbar. Dies heißt aber nicht, dass ein Land gar keine Flüchtlinge aufnehmen muss, wie die Kriterien für die normalen Asylverfahren – etwa die Präsenz von Familienmitgliedern – zeigen.

Pflicht zur Solidariät

Anstelle verpflichtender Umverteilungen nach Quoten auf alle EU-Länder hat die Kommission ein abgestuftes System entwickelt. Demnach sind alle EU-Länder aufgerufen, einem Land mit (zu) vielen Schutzsuchenden solidarisch beizustehen, sei es durch Bereitstellung von Ressourcen, sei es durch Aufnahme von Flüchtlingen, sei es durch sogenannte «Abschiebe-Patenschaften». Innerhalb dieses Rahmens gibt es verschiedene Niveaus von freiwilliger und verpflichtender Solidarität, je nachdem, unter welchem Druck ein Aufnahmeland steht.

„Abschiebe Patenschaften“

Die Kommission will abgelehnte Antragsteller aus den Grenzverfahren möglichst direkt abschieben lassen. Im Rahmen der Pflicht zur Solidarität will sie daneben alle Mitgliedstaaten in bestimmten Situationen des Drucks oder der Krise verpflichten können, sich mit Umverteilungen oder «Abschiebe-Patenschaften» an der Entlastung eines unterstützungsbedürftigen EU-Landes «A» zu beteiligen. Wählt ein anderes EU-Land «B» innerhalb dieser Verpflichtung die «Abschiebe-Patenschaft» – die Wahlmöglichkeit stellt sicher, dass es keine Pflicht zur Umverteilung gibt – so ist es für eine bestimmte Zahl von Abzuschiebenden aus Land «A» verantwortlich. Land «B» müsste diese nach einer gewissen Frist auch auf sein Territorium zulassen, um Land «A» wirksam zu entlasten, weiterhin mit dem Ziel der Abschiebung.

Weitere Maßnahmen

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein ganzes Bündel von Gesetzesvorschlägen und Maßnahmen präsentiert, die sich um Asyl und Migration drehen. Sie will diese zusammen mit den Plänen zu den Grenzverfahren und Abschiebungen als Paket verstanden wissen. Es geht zum Beispiel, wie schon in den vergangenen Jahren immer wieder, um die verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von Migranten und Flüchtlingen. (epd/mig) Aktuell Politik

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