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Berliner Rassismus-Gesetz

Meilenstein oder Pauschalverdacht gegen Polizisten?

Das von Migrantenverbänden als Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung gelobte Gesetz löste erneut Kontroversen aus. Mehrere Innenminister sehen die Polizei einem Pauschalverdacht ausgesetzt.

Freitag, 19.06.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.06.2020, 23:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Anlässlich der Innenministerkonferenz in Erfurt ist erneut eine Kontroverse um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz entbrannt. Mehrere CDU-Ressortchefs übten erneut harsche Kritik an dem Landesgesetz. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul warnte vor den Folgen für die Polizei-Arbeit. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) drohte, keine Polizeibeamten mehr zur Unterstützung nach Berlin zu schicken.

„Dieses Gesetz ist ein Misstrauensvotum gegenüber allen Polizisten und eine schwere Belastung für das Vertrauensverhältnis in der Solidargemeinschaft der Länder“, sagte Reul der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vor dem Treffen der Innenminister. Er erwarte eine „temperamentvolle Debatte“ über die Auswirkungen des Gesetzes in Erfurt.

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Gesetz vereinfacht Klagen gegen Diskriminierung

Als erstes Bundesland hatte Berlin beschlossen, dass Behörden wie die Polizei sowie staatliche Schulen nicht mehr wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität und sozialen Status diskriminieren dürfen. Damit werden Klagen gegen Diskriminierungen einfacher – was Bund und einige Länder kritisieren.

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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu schicken. Reul hingegen sagte der „Rheinischen Post“, er wolle die Erklärungen seines Berliner Kollegen abwarten, bevor er über die weitere Unterstützung von Polizisten aus seinem Bundesland bei Einsätzen in Berlin entscheide.

Berliner Gesetz soll nicht gelten

Der baden-württembergische Innenminister Strobl forderte vom Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine schriftliche Zusicherung, dass dieses Gesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. „Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin“, sagte er am Donnerstag. Der Innenminister will nach eigenen Worten nicht, dass ein einzelner Polizist aus Baden-Württemberg „in langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen muss“.

Die Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich laut Strobl darauf geeinigt, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für die Mitarbeiter des Landes Berlin gelten dürfe. Es gehe dabei nicht nur um Schadensersatzansprüche, sondern vor allem darum, dass Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.

Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung

Geisel hatte bereits Ende Mai gesagt, das Antidiskriminierungsgesetz sehe keine persönliche Haftung von Polizeikräften wegen angeblicher oder tatsächlicher Diskriminierungen vor. Eine Beweislastumkehr oder eine Haftung auswärtiger Polizeidienstkräfte sowie der Entsendeländer sei ebenso nicht vorgesehen. Die Forderung, keine Polizeikräfte mehr nach Berlin zu entsenden, laufe ins Leere, hatte er erklärt.

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist bundesweit das erste seiner Art. Unter anderem Migrantenverbände hatten das Gesetz als einen Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung gelobt. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. balaban sagt:

    Sagen nicht die Polizei und Innenminister bei jeder Gesetzesverschärfung: wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu fürchten? Na dann, fangen wir an.

  2. K. Döring sagt:

    Ich bin der Meinung, dass jeder Beamte im öffentlichen Dienst, von der Polizei bis hinauf zu den Universitätsprofessoren und Spitzenleuten in den Ministerien in bestimmten Abständen auf ihre persönliche politische Gesinnung zu überprüfen sind. Das würde sicherlich dazu beitragen, dass einige U-Boote außen vor bleiben. Ich bin aus dem deutschen Südenosten und mit den Grundsätzen von law und order bestens vertraut. Da ist die rechte Grundtendenz schon sehr im öffentlichen Dienst und der akademischen Welt verankert.