Polizei, Mütze, Mecklenburg-Vorpommern
Polizeimütze © S_Salow @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Innenministerkonferenz

Antidiskriminierungsgesetz soll nur für Berliner Polizisten gelten

Nach heftiger Kritik hat der Berliner Innensenator Andreas Geisel klargestellt, dass Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Berliner Polizisten gelten soll. Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung bei Klagen gegen Diskriminierungen durch Behörden.

Montag, 22.06.2020, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.06.2020, 17:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Innenminister von Bund und Ländern haben ihren Streit über das Berliner Antidiskriminierungsgesetz und die Entsendung von Polizisten in die Bundeshauptstadt beigelegt. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Abschluss der Innenministerkonferenz am Freitag in Erfurt sagte, stellte der Berliner Ressortchef Andreas Geisel (SPD) klar, dass das Gesetz nur für die Berliner Landesbediensteten gelte. Seehofer sprach von einer „klaren und unmissverständlichen Aussage, die viel zur Beruhigung beigetragen hat“.

Seehofer will sich nach eigenen Worten in den kommenden Tagen nochmals mit Geisel in Berlin treffen und Detailfragen zur Bundespolizei besprechen. „Ich gehe davon aus, dass wir uns da auch verständigen können“, sagte der Bundesinnenminister. Dann könne sich die Bundespolizei wieder an Einsätzen in Berlin beteiligen.

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Länder hatten mit Unterstützungsverweigerung gedroht

Nach den Worten des Ressortchefs von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), beinhaltet die Klarstellung, dass für Einsätze von Polizisten anderer Bundesländer in Berlin immer die Gesetzlichkeit des jeweiligen Landes gelte. Mehrere CDU-Ressortkollegen Geisels hatten gedroht, keine Polizisten mehr zur Unterstützung nach Berlin zu entsenden. Auch Seehofer sagte, bis auf weiteres keine Bundespolizisten mehr zur Unterstützung der Berliner Polizei zu schicken.

Hintergrund ist das bundesweit einmalige Landesantidiskriminierungsgesetz Berlins. Damit werden Klagen gegen Diskriminierungen durch Behörden unter anderem wegen Herkunft oder Hautfarbe erleichtert. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Beweislastumkehr. Migrantenorganisationen bezeichnen das Gesetz als ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung. (epd/mig) Aktuell Panorama

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