"Schulcomputer sofort!"
Die wenigsten Eltern kennen die Ansprüche ihrer Kinder
Im April hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles eine Kampagne mit dem Ziel gestartet, von Armut betroffenen Kindern vom Amt einen Schulcomputer finanzieren zu lassen. Im Gespräch erklärt Vorstand des Vereins Harald Thomé die Hintergründe.
Von Mercedes Pascual Iglesias Dienstag, 05.05.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.05.2020, 17:40 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Was war für Sie der Anlass für die Kampagne?
Harald Thomé: Die Schulen hatten gerade geschlossen und weitgehend auf elektronischen Unterricht umgestellt. Wir haben mitbekommen, dass Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten im Sozialhilfebezug dabei einfach abgehängt sind. Es kann nicht hingenommen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse benachteiligt werden.
Sind erwerbslose Familien auf Sie zugekommen und haben Sie auf diese Idee gebracht oder war das eine Eigeninitiative von Tacheles?
Harald Thomé: Nein, die wenigsten Eltern wissen, dass ihre Kinder einen Anspruch darauf haben. Wir sprechen uns grundsätzlich für Schulcomputer aus, auch unabhängig von Corona. Aber jetzt ist es umso dringender, aktiv zu werden. Außerdem zeichnet sich in den letzten Jahren eine positive Tendenz bei den Sozialgerichten ab, in Bezug auf Schul- und Lernmaterialien positiv zu entscheiden, sodass wir Eltern ermutigen können zu klagen. Letztes Jahr sprach das Bundessozialgericht ein sehr wichtiges Urteil zur Anschaffung von teuren Schulbüchern: Weil die Kosten für diese nicht in der richtigen Höhe im Regelbedarf erfasst worden seien, müsste das Jobcenter die Kosten als Härtefall-Mehrbedarf nach Paragraf 21 Abs. 6 SGB II übernehmen. Dieses Urteil kann auch auf Schulcomputer übertragen werden.
War es das erste Urteil in dieser Richtung?
Harald Thomé: Wenn wir etwas zurückschauen, haben wir ein wichtiges Urteil aus dem Jahr 2014 vom Bundesverfassungsgericht. Damals wurde gesagt, dass die Regelleistungen von Kindern und Jugendlichen deutlich zu gering bemessen seien. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken. Bis heute ist im Grunde genommen aber nichts passiert. Das Bundesverfassungsgericht forderte gleichzeitig die Gerichte auf, bis zu einer Lösung dafür zu sorgen, dass Anspruchsgrundlagen im Sinne der Leistungsberechtigten ausgelegt werden.
Dieses Urteil diente dem Bundessozialgericht als Grundlage für das sogenannte Schulbuchurteil. Um was ging es da konkret?
Harald Thomé: Es ging um Zwillinge aus Niedersachsen, die in der Oberstufe waren. Sie brauchten Schulbücher, die jeweils 170 Euro kosten sollten. Das Gericht entschied, Zitat: ‚Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.‘
Berührte dieses Urteil eine Grundsatzfrage?
Harald Thomé: Ja, denn eigentlich ist im Regelsatz der Schulbedarf mit sage und schreibe 23 Cent im Monat enthalten. Gleichzeitig haben wir das sogenannte Schulbedarf-Paket mit jährlich 150 Euro. Von diesem Betrag sollen die persönlichen Gebrauchsgegenstände für die Schule angeschafft werden, nicht aber Bücher oder PCs. Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass dieser Betrag und die 23 Cent im Monat für die Anschaffung teurer Bücher nicht ausreichen. Deshalb musste hier eine weitere Anspruchsgrundlage geschaffen werden.
Info: Die AWO Mittelrhein hat ein Infotelefon eingerichtet – eine juristische Beratung für Eltern, die sich keine Laptops für ihre Kinder leisten können. Mehr Infos gibt es hier.
Das sind viele Schulsachen für wenig Geld. Verständlicherweise können davon nicht auch noch teure Schulbücher gekauft werden. Wie wurde vonseiten des Gerichts argumentiert?
Harald Thomé: Im vorliegenden Fall würden die Schulbücher einen laufenden Bedarf darstellen, auch wenn sie nur einmalig gekauft werden müssen. Deshalb müsse das Jobcenter auf der Basis eines Zuschusses die Kosten für die Anschaffung gewähren. Genau auf dieser Systematik baut unsere Schulcomputerkampagne auf. Auch Computer müssen nur einmal angeschafft werden, sind aber laufend in Benutzung, erst recht in Corona-Zeiten. Deswegen fordern wir Eltern auf, aktiv zu werden, Anträge zu stellen, vor Gericht zu gehen und die Computer für ihre Kinder durchzuklagen. Die Chancen sind sehr gut.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Beantragung von Computern gemacht? Mussten die Eltern eher klagen oder gab es Jobcenter, die eingesehen haben, dass Schülerinnen und Schüler einen Schulcomputer benötigen?
Harald Thomé: Es gibt Jobcenter, die einfach bewilligen, z.B. in München. Dort bewilligen die Sozialämter Computer ohne Wenn und Aber. Auch in Berlin gibt es meines Wissens Jobcenter, die bewilligt haben. Bisher ist es aber so, dass der Bedarf zu 98 Prozent durchgeklagt werden musste.
Was bedeutet das für die Eltern?
Harald Thomé: Das bedeutet für die Eltern, dass sie sich nach der Ablehnung ihres Antrages an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden müssen. Auf unserer Kampagnen-Seite haben wir zwölf Anwälte und Anwältinnen aufgelistet. Weil einkommensschwache Eltern einen Prozesskostenhilfeantrag stellen können, ist es für sie ein sehr geringes Risiko, vor Gericht gehen.
Wer hat konkret Anspruch darauf, vom Jobcenter oder Sozialamt einen Schulcomputer bezahlt zu bekommen?
Harald Thomé: Um den Anspruch zu haben, muss man erst einmal einen Bedarf haben. Den Bedarf haben Schülerinnen und Schüler, wenn ihr Unterricht von der Schule in den Online-Raum verlegt wird, wie jetzt in der Corona-Krise. Die zweite Variante ist, wenn sie den Computer für Recherchen, zur Erarbeitung von Präsentationen, zum Schreiben von Aufsätzen und Referaten oder Ähnlichem benötigen. Das trifft meines Erachtens für Schulkinder ab der fünften Klasse zu.
Heißt das, Kinder haben einen Anspruch auf einen Schulcomputer nicht nur dann, wenn sie dem Unterricht von Zuhause aus folgen müssen, sondern auch, wenn sie Hausaufgaben oder Vorbereitungen zu Hause am Rechner erledigen müssen?
Harald Thomé: Ja, und ich gehe davon aus, dass das Bundessozialgericht dieses Jahr diese Computerfrage grundsätzlich entscheiden wird. Wir haben im Prinzip zwei Konstellationen. Es gibt ungefähr zehn alte Entscheidungen, in denen Gerichte Computer bewilligt haben und die Sozialverwaltungen Rechtsmittel eingelegt haben. Eines dieser Verfahren wird dieses Jahr beim BSG entschieden. Ich rechne mit einer positiven Entscheidung. Zudem zeigt die Corona-Krise, wie stark Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien benachteiligt sind und wie gering die Bereitschaft ist, daran etwas zu ändern.
Wie sieht die Situation für geflüchtete Kinder in Flüchtlingswohnheimen aus, die von Asylbewerberleistungen leben? Haben diese Kinder auch einen Anspruch auf einen Laptop?
Harald Thomé: Ich finde die Situation unerträglich, das ist meine persönliche Meinung. Flüchtlingsheime müssen geräumt werden, weil Lebensgefahr besteht. Das wäre für mich der wichtigste Punkt. Nichtsdestotrotz ist es natürlich notwendig, dass die Verwaltung neben dem Gesundheitsschutz in diesen Räumen vernünftige Wlan-Hotspots einbaut, weil die Heime abgeschottet sind und die Menschen sonst nicht einmal mehr Kontakt zu ihren Familien halten können.
Darüber hinaus ist für mich die gesellschaftliche Teilhabe zentral. Auch Geflüchtete haben Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb haben wir auch auf unserer Homepage einen entsprechenden Musterantrag auf Schulcomputer für geflüchtete Familien, die von Asylbewerberleistungen leben müssen.
Aktuell PanoramaDieses Interview ist zuerst erschienen im „Vielfalt – das Bildungsmagazin“ der AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.
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