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Der Grabstein von Hatun Sürücü © Mutter Erde [CC BY-SA]

Hatun Sürücü

„Sie hat sich benommen wie eine Deutsche“

Vor 15 Jahren wurde die Kurdin Hatun Sürücü an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof erschossen. Der Täter war ihr Bruder: ein "Ehrenmord". Die deutsche Öffentlichkeit war geschockt. Es folgten Gesetzesverschärfungen - zum Nachteil von Familien.

Von Freitag, 07.02.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.02.2020, 16:08 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Die drei Kugeln, die Ayhan Sürücü seiner Schwester Hatun am Abend des 7. Februar 2005 in den Kopf schoss, dienten dem eigenen Ansehen: Der Mord sollte die Ehre der kurdischen Familie wiederherstellen. Doch er beendete nicht nur das Leben einer 23-jährigen Frau und raubte einem kleinen Jungen die Mutter, sondern riss auch mehrere Familien in den Abgrund. Die deutsche Öffentlichkeit war geschockt und fragte sich, welche Parallelgesellschaften da in ihrer Mitte entstanden sind.

Nur wenige Tage nach der Tat nahm die Berliner Polizei Hatun Sürücüs Brüder Ayhan, Mutlu und Alpaslan fest. Im Juni 2005 klagte die Staatsanwaltschaft sie wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen an. Der 26-jährige Mutlu soll die Waffe besorgt und der 25-jährige Alpaslan seinen Bruder Ayhan zum Tatort begleitet haben, lautete der Vorwurf. Geschossen hatte der erst 19-jährige Ayhan, der auch als Einziger ein umfassendes Geständnis ablegte und sich selbst schwer belastete.

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Benommen wie ein Deutsche

Sein Motiv für die Tat war so einfach wie erschütternd: Hatun habe sich benommen wie ein Deutsche, erklärte der gebürtige Berliner Ayhan. Deshalb musste sie weg, um die Familienehre wiederherzustellen.

Hatun Sürücü war ein Freigeist, die sich nicht von Familienzwängen einengen lassen wollte. Sie wuchs mit fünf Brüdern und drei Schwestern in Berlin-Kreuzberg auf. Als sie sich mit Beginn der Pubertät immer mehr gegen ihre Familie auflehnte, meldete ihr Vater sie nach der 8. Klasse vom Gymnasium ab und zwang sie zur Ehe mit einem Cousin in Istanbul. Hatun wurde schwanger, überwarf sich mit ihrem Mann und seiner strenggläubigen Familie und kehrte allein nach Berlin zurück, wo sie 1999 ihren Sohn Can zur Welt brachte. Da war sie 17 Jahre alt.

Eine Belastung

Info: Zur Kranzniederlegung wird am Freitag, 7. Februar, um 14 Uhr am Gedenkstein in der Oberlandstraße in Berlin-Tempelhof eingeladen. Die Gedenkveranstaltung beginnt um 18 Uhr im Rathaus Schöneberg.

Aber auch die elterliche Wohnung in Berlin war der lebenshungrigen jungen Frau zu eng. Sie zog noch im gleichen Jahr dort aus, legte ihr Kopftuch ab und fand in einem Wohnheim für minderjährige Mütter Zuflucht. In den folgenden Jahren holte sie ihren Hauptschulabschluss nach, bezog eine eigene Wohnung und begann eine Ausbildung als Elektroinstallateurin.

Zu ihrer Einbürgerungsfeier brachte sie ihren deutschen Freund mit, wie sich eine Freundin in einer RBB-Dokumentation erinnert. Für die Familie sei das ein Affront gewesen. Hatun sei für sie zur Belastung geworden.

Keine Hilfe

Immer häufiger wird sie nun von ihren Brüdern bedroht, sie beschimpfen sie als „Schlampe“ und „Hure“. Aber nicht sie knickt ein, sondern ihr deutscher Freund. Er hält dem Druck nicht stand und trennt sich. Als die Drohungen der eigenen Familie immer deutlicher werden, wendet sich Hatun an Polizei und Jugendamt. Hilfe bekommt sie nicht. „Ehrenmord“ kam im Denken deutscher Behörden damals nicht vor, erinnerte sich eine Jugendamtsmitarbeiterin in dem Film. Wenige Wochen später ist Hatun Sürücü tot.

Im Prozess gegen die drei Brüder, der noch im gleichen Jahr begann, zeigten sich schnell die Grenzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, wenn es um archaische Ehrbegriffe geht: Richter und Staatsanwälte scheitern an einem Kartell des Schweigens.

Ein hoher Preis

Nur die damalige Freundin Ayhans, Melek A., wagte auszubrechen. Erschüttert von der brutalen Hinrichtung Hatuns wurde sie zur Hauptzeugin der Anklage. In ihrer Aussage belastete sie die drei Brüder schwer und gab auch erschütternde Innenansichten aus der Sürücü-Familie preis. So soll diese sich vor der Tat in einer Berliner Moschee das „ok“ geholt haben, die eigene Tochter und Schwester zu töten, weil sie mitten in Deutschland zu westlich lebte.

Der Preis, den Melek A. und ihre Familie für diese Courage zahlten, ist hoch. Sie lebt bis heute mit ihrer Mutter im Zeugenschutzprogramm unter neuer Identität an einem unbekannten Ort.

Ins Ausland abgesetzt

Im April 2006 sprach das Landgericht Berlin die zwei älteren Brüder trotzdem frei. Die Aussagen von Melek A. seien nicht zuverlässig, weil sie vieles nur vom Hörensagen kannte, befand das Gericht. Der Jüngste, Ayhan, wurde nach Jugendstrafrecht wegen Mordes zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.

Ein Jahr später kassierte der Bundesgerichtshof die Freisprüche, aber es war zu spät: Alpaslan und Mutlu hatten sich in die Türkei abgesetzt. 2014 folgte ihnen Ayhan, der nach Verbüßung seiner Strafe von den deutschen Behörden abgeschoben wurde.

Einführung von Sprachtests

2016 wurden Alpasan und Multu in Istanbul vor Gericht gestellt. Die Berliner Justiz hatte den türkischen Behörden alle Unterlagen zum Fall zur Verfügung gestellt, aber sie wurden aus Mangel an Beweisen 2017 freigesprochen. Eine 2018 angekündigte Berufungsverhandlung wurde bislang nicht eröffnet.

2007 nutzte die Bundesregierung die öffentliche Empörung um das Schicksal von Hatun Sürücü, um den Familiennachzug von Ausländern zu in Deutschland lebenden Ehegatten zu erschweren. Bis heute müssen Menschen aus den meisten Nicht-EU-Staaten nachweisen, dass sie sich auf „einfache Art“ auf Deutsch verständigen können, wenn sie ein Visum auf Familienzusammenführung stellen wollen. Begründung: Wer Deutsch kann, kann sich in Deutschland am ehesten aus einer Zwangsehe befreien.

Getrennte Familien

2014 und 2015 fällte der Europäische Gerichtshof zwei Urteile und schränkte die strikte Sprachtestanforderung ein, weil sie die Familienzusammenführung übermäßig erschwert. Seit Einführung der Sprachtests ist umstritten, ob die Regelung geeignet ist, den gewünschten Erfolg zu erzielen. Sprache und Land lernt man in Deutschland viel schneller als im Ausland, bemängeln Kritiker. Ein weiterer Vorwurf lautet, die Regierung nutze Zwangsheirat als Vorwand, um ungewollte Einwanderung nach Deutschland zu beschränken.

Tatsächlich hat die Bundesregierung bis heute keine Zahlen oder Schätzungen vorgelegt, wie viele Personen von Zwangsverheiratungen betroffen sind. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Familien, die an den Sprachkursen scheitern und über viele Jahre und teilweise sogar auf Dauer getrennt leben müssen, bekannt: 2018 haben über 16.000 Personen den Sprachtest nicht geschafft. (epd/mig) Aktuell Panorama

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