Flüchtling geholfen
Pfarrer wegen Kirchenasyl vor Gericht
Weil ein bayerischer Pfarrer einem Flüchtling Kirchenasyl gewährte, erhielt er einen 4.000 Euro-Strafbefehl. Jetzt wird darüber verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt auch der betroffene Flüchtling.
Mittwoch, 18.09.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.09.2019, 16:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der bayerische evangelische Pfarrer Ulrich Gampert muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat. Die Justiz wirft dem 64-jährigen Theologen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen im Allgäu wird nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch auch ein Urteil erwartet.
Der Immenstädter Pfarrer hatte mit seiner Kirchengemeinde den 23-jährigen afghanischen Flüchtling Reza Jafari mehr als ein Jahr lang im Kirchenasyl beherbergt. Gampert erhielt dafür einen Strafbefehl über 4.000 Euro. Erstmals wurde damit in Bayern ein Pfarrer wegen eines Kirchenasyls rechtlich belangt. Weil Gampert Einspruch einlegte, kommt es nun zur Gerichtsverhandlung.
Auch Flüchtling auf der Anklagebank
Die bayerische evangelische Landeskirche unterstützt den Pfarrer bei dem Verfahren finanziell. Der Prozess biete die Möglichkeit, grundsätzlich klären zu lassen, ob das Kirchenasyl „eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstelle“, heißt es in einer Mitteilung der Landeskirche.
Der betroffene Flüchtling Reza Jafari sitzt bei der Verhandlung ebenfalls auf der Anklagebank. Er hatte einen Strafbefehl über 900 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Jafari konnte das Immenstädter Kirchenasyl verlassen, nachdem der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags einen sechsmonatigen Abschiebestopp beschlossen hatte. Dieser ist bis November befristet. (epd/mig) Aktuell Panorama
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Die grundsätzliche Aufregung um das Kirchenasyl kann ich nur schwer nachvollziehen.
Es ist zwar eine Art Parallelsystem zu unserem Asylrecht und deshalb kritisch zu sehen, weil es ein Gnadenrecht darstellt und hier nicht der Rechtsstaat urteilt. Dennoch ist es für einige die letzte verbliebene Möglichkeit.
Auffällig ist auch, dass es oft genutzt wird bei Fällen, die nach Anwendung unserer Gesetze keinen Anspruch auf Asyl/subsidiären Schutz zugesprochen bekommen.
Sich darüber aufzuregen finde ich sinnlos, weil die Kapazitäten des Kirchenasyls stark limitiert sind. Man muss sich immer wieder vor Augen führen, dass die Gemeinden sich um Einzelfälle kümmern. Mehr ist ist aus praktischen Gründen einfach nicht möglich.
Ich finde es erstaunlich, dass es überhaupt zu einem Strafbefehl gekommen ist. Kritiker und Befürworter des Verfahrens sollten das Positive an dem Verfahren suchen. Kritiker haben die Möglichkeit die Zulässigkeit durch die Justiz prüfen zu lassen und Befürworter haben die Möglichkeit die Zulässigkeit durch die Justiz beweisen zu lassen.