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Rechte der "Rechten"

Gericht erlaubt Demonstration von Rechtsextremen

Eine am Samstag geplante Demonstration der rechtsextremen "Die Rechte" kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht Kassel hat ein Verbot der Stadt aufgehoben. Begründung: Eine abstrakte Gefahr reiche nicht, die öffentliche Sicherheit müsse unmittelbar gefährdet sein.

Freitag, 19.07.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 22.07.2019, 17:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Kassel hat ein Verbot der Stadt Kassel gegen eine am Samstag geplante Demonstration der Partei „Die Rechte“ aufgehoben. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Totalverbot nicht vorlägen. Die Stadt Kassel habe dagegen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, teilte Sprecher Michael Schwab mit.

Eine Behörde könne eine Versammlung oder einen Aufzug nur verbieten, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Die Stadt habe aber keinerlei tatsächliche Angaben zu einem bisherigen strafbaren Verhalten der Partei „Die Rechte“ im Rahmen von angemeldeten Versammlungen gemacht. Es genüge nicht, allgemein auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes oder Presseberichte als Beleg für drohende gewalttätige Aktionen zu verweisen.

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Verbot unverhältnismäßig

Konkrete belastbare Anhaltspunkte, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives und provokantes, die Bürger einschüchterndes Verhalten ausgehen werde oder sich der Aufzug durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der NS-Gewaltherrschaft identifiziere, seien weder vorgetragen noch sonst derzeit ersichtlich. Die Stadt könne die Aufzugsroute gegebenenfalls mit Auflagen verändern, so dass eine Verbotsverfügung unverhältnismäßig wäre.

Mehrere Initiativen, darunter das Kasseler „Bündnis gegen Rechts“ und „Offen für Vielfalt“, haben zu Gegenkundgebungen aufgerufen. Der kurhessische Bischof Martin Hein bezeichnete die geplante Demonstration am 20. Juli, dem 75. Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler, als eine Verhöhnung der Widerstandskämpfer und ihrer Familien. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war am 2. Juni mutmaßlich von einem Rechtsextremisten ermordet worden. (epd/mig) Aktuell Recht

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