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Familie © pierre bédat @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Familiennachzug

Kontingent im ersten Halbjahr knapp ausgeschöpft

Die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten scheint angelaufen. Das Kontingent mit 1.000 Plätzen pro Monat wurde im ersten Halbjahr so gut wie ausgeschöpft. Übrige Plätze aus 2018 werden aber offenbar nicht nachträglich vergeben.

Donnerstag, 11.07.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.07.2019, 21:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Kontingent für den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutzstatus in Deutschland ist im ersten Halbjahr knapp ausgeschöpft worden. Für Januar bis einschließlich Juni dieses Jahres traf das Bundesverwaltungsamt insgesamt 5.860 Auswahlentscheidungen, wie es aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß. Das waren im Durchschnitt 976 Bewilligungen pro Monat. 1.000 wären nach der seit August 2018 gültigen Kontingentregelung möglich.

Der Statistik zufolge wurden im Januar und Juni im Bundesverwaltungsamt jeweils etwas weniger als 1.000 Entscheidungen getroffen, in den übrigen Monaten waren es genau 1.000. Die Umsetzung der komplizierten Regelung für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten lief im vergangenen Jahr nicht problemlos an. Dies führte dazu, dass insbesondere in den ersten Monaten weit weniger als 1.000 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen eine Zusage erhielten. Ende des Jahres gab es Überlegungen im Auswärtigen Amt, die nicht ausgeschöpften Kontingentplätze in Folgemonate noch in diesem Jahr zu übertragen. Das Bundesinnenministerium reagierte darauf aber skeptisch.

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Keine nachträgliche Bewilligung

Wie die Zahlen zeigen, wird das nachträgliche Bewilligen zumindest aufseiten der Behörden in Zuständigkeit der Innenministerien nicht praktiziert. Während die Auslandsvertretungen in den elf Monaten seit Gelten der Regelung mehr als 13.000 Anträge übersandten, wurden in den Ausländerbehörden im gleichen Zeitraum nur gut 9.000 Anträge geprüft und an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

Auf Grundlage dieser Prüfungen kann das Bundesverwaltungsamt dann Auswahlentscheidungen treffen. Die Behörde wiederum meldet positive Entscheidungen dann zurück an die deutschen Vertretungen im Ausland, wo die Visa vergeben werden. Wie es aus dem Auswärtigen Amt hieß, wurden im ersten Halbjahr 6.149 Visa erteilt und damit etwas mehr als 1.000 pro Monat. In den ersten fünf Monaten seit Inkrafttreten der Regelung im August 2018 waren es im Schnitt nur 522 Visa pro Monat.

Betroffen sind vor allem Syrer

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Frühjahr 2016 ausgesetzt, um die Einwanderung nach Deutschland zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, die oftmals nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern nur den untergeordneten Status zum Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land erhalten.

Wie viele Menschen zu ihren Angehörigen nachziehen wollen, kann auf Grundlage der Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen nur geschätzt werden. Ende Januar lagen nach damaliger Auskunft der Bundesregierung rund 36.000 solcher Anfragen vor. Die Mehrheit davon ging in den Vertretungen in Beirut, Erbil, Istanbul und Amman, also in den Nachbarstaaten Syriens ein. (epd/mig) Aktuell Panorama

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