Politischer Druck

Zahl der Kirchenasyle stark zurückgegangen

Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg.

Mittwoch, 06.03.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.03.2019, 16:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die strengeren Regeln beim Kirchenasyl haben zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt. Von Anfang August bis Jahresende 2018 wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 341 Fälle gemeldet, in denen Gemeinden abgelehnten Flüchtlingen Schutz gewährten, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht vorliegt. Das war ein drastischer Rückgang: Bis Ende Juli vergangenen Jahres summierten sich die Fälle noch auf 1.180.

Zwischen Januar und August verzeichnete das Bundesamt der Statistik zufolge monatlich rund 150 bis 200 Fälle. Ab August lagen die Zahlen dann nur noch im zweistelligen Bereich. Im August selbst waren es 57, im September 76 Fälle. Im Januar dieses Jahres gab es einen Tiefststand mit 47 Fällen.

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Im Juni vergangenen Jahres hatten die Innenminister von Bund und Ländern eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen, nachdem sie den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an Verfahrensabsprachen zu halten. Die staatlichen Behörden bemängelten unter anderem, dass in vielen Fällen keine Dossiers abgegeben wurden oder Menschen das Kirchenasyl auch dann nicht verlassen haben, wenn das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung ein Asylbegehren abgelehnt hat.

Fristverlängerung von 6 auf 18 Monate

Seit August 2018 können die Behörden die Frist für den sogenannten Selbsteintritt von 6 auf 18 Monate erhöhen, was im Ergebnis dazu führt, dass die Asylsuchenden länger mit einer Ausweisung aus Deutschland rechnen müssen. Bei vielen Fällen von Kirchenasyl handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, für die ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Deutschland kann diese Flüchtlinge binnen sechs Monaten in das andere EU-Land zurückschicken, ansonsten ist die Bundesrepublik selbst für das Verfahren zuständig. Das Kirchenasyl sorgt oft für ein Überschreiten dieser Frist. Mit der Verlängerung auf anderthalb Jahre soll es erschwert werden, dass sich Menschen unter kirchlicher Obhut der EU-Regelung entziehen.

Die Fristverlängerung habe sicherlich zu den gesunkenen Zahlen geführt, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Sie wertete den Rückgang als „positives Signal“. Kirchenasyl könne nur dann Sinn ergeben, wenn sich alle Beteiligten an Verfahrensabsprachen halten, sagte sie. Zwischen Staat und Kirchen hatte es lange Zeit Streit ums Kirchenasyl gegeben.

Abschiebung in die Obdachlosigkeit

Aus den Zahlen des Ministeriums geht auch hervor, dass nur für einen geringen Prozentsatz der Kirchenasyl-Fälle das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung von sich aus den Selbsteintritt erklärte: von den insgesamt mehr als 3.000 Fällen von Januar 2017 bis heute in nur 158 Fällen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg kritisierte dies und verwies auf die Verschärfungen für Flüchtlinge in Italien. „Den zurückgeschickten Asylsuchenden droht damit de facto die Obdachlosigkeit in Italien – ein unhaltbarer Zustand, auf den die Kirchengemeinden durch die Gewährung von Kirchenasylen zu Recht hinweisen“, sagte sie.

Nach der Kritik der Behörden an den Kirchen ist im vergangenen Jahr auch die Zahl der Dossiers gestiegen, die Gemeinden über die Fälle erstellen sollen. Während 2017 beim Bundesamt noch knapp 800 Dossiers eingingen, waren es 2018 mehr als 1.000. Die Zahl der Kirchenasyle insgesamt war 2018 leicht von 1.561 auf 1.521 gesunken. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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  1. kneisner sagt:

    Ein weiteres Armutszeugnis für den Innen- und Heimatminister, der bedrohten Menschen kein Recht auf Heimat und ein menschenwürdiges Leben zugestehen will. Dafür erntet er hauptsächlich Lob von Rechtsaußen, als deren Pate er seit Jahren auftritt, und auch von seinen „Freunden“ in CDU,CSU und FDP: Menschenrechte sind für sie ein Exklusivrecht für gutsituierte Deutsche.(das ist sogar grundgesetzwidrig !) Wer dann noch von einer offenen und liberalen Gesellschaft redet, in der „uns“ angeblich so gut geht, lügt sich und uns etwas vor.
    Den Kirchengemeinden ist kein Vorwurf zu machen, wenn sie zunehmend zögern, Menschen Asyl zu gewähren. Denn sie nehmen damit alle eine große Belastung auf sich.