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Die Justizia © Manu_H @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Berlin

AfD unterliegt vor Gericht gegen Berliner Bürgermeister Müller

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Müller zurückgewiesen. Die Partei sah sich durch einen Tweet in ihrer vom Grundgesetz geschützten Chancengleichheit verletzt.

Donnerstag, 21.02.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.02.2019, 18:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eine Klage der AfD gegen Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) wegen einer Twitter-Nachricht ist vor Gericht zurückgewiesen worden. In dem Organstreitverfahren entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch, Müller habe mit dem Tweet im Zusammenhang mit einer Demonstration der AfD im Mai 2018 nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Vielmehr habe es sich um eine „rein Werte-bezogene Äußerung“ gehandelt, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma. (AZ: VerfGH 80/18)

Müller begrüßte das Urteil als „ein Signal zur Stärkung und Akzeptanz der demokratischen Willensbildung in sozialen Netzen“. Anlass für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof war eine Twitter-Nachricht von Müllers offiziellem Account als Regierender Bürgermeister vom 27. Mai 2018. An diesem Tag hatte es in der Stadt neben einer AfD-Demonstration mit rund 5.000 Teilnehmern auch mehrere Gegendemonstrationen mit insgesamt rund 25.000 Teilnehmern gegeben. In dem Tweet hieß es wörtlich: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“

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Kein ausreichender Parteibezug

Laut Gericht fehlte dem Tweet der „erforderliche, ausreichende Parteibezug“. Da die Twitter-Nachricht erst weit nach Ende der AfD-Veranstaltung abgesetzt wurde, habe die Äußerung Müllers auch „keine abschreckende Wirkung“ auf mögliche Teilnehmer der AfD-Demonstration haben können. Im übrigen sei es auch Amtsinhabern erlaubt, „unter Beachtung des Sachlichkeitsgebotes“ an Sachdebatten teilzunehmen.

Müller betonte in seiner Reaktion auf die Gerichtsentscheidung, Ziel müsse es sein, Demokratie in sozialen Netzwerken zu stärken und nicht zu schwächen. „Sie ist durch Fake-News, Hate-Speech und intransparente Algorithmen in Gefahr“, erklärte der Regierende Bürgermeister in einer Pressemitteilung. Die Berliner Landesvorsitzende der Linkspartei, Katina Schubert, nannte die Entscheidung des Gerichts „ein gutes Signal für die Demokratie“.

AfD beruft sich auf Chancengleichheit

Die AfD hatte sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb gemäß Grundgesetzartikel 21 verletzt gesehen. Aus diesem Recht folge, dass Inhaber eines Regierungsamtes bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet seien, hieß es.

Der Antrag der Partei sei zwar „zulässig“, aber „unbegründet“ gewesen, begründete das Gericht am Mittwoch in seiner Entscheidung. Schudoma betonte, es habe sich bei Müllers Tweet um „keine einseitige Stellungnahme zugunsten einer Partei“ gehandelt. Vielmehr habe er „Grundwerte der Verfassung“ betont und sich zu gemeinschaftlichen Werten bekannt. Im Wortlaut habe nichts auf die AfD hingewiesen. (epd/mig) Aktuell Recht

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