Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Ausweisung
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Berlin

Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität bisher folgenlos

Das vor einem Jahr in Berlin in Kraft getretene Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten wurde bisher kein einziges Mal in Anspruch genommen. Das teilt der Senat auf eine parlamentarische Anfrage zweier Linken-Abgeordneter mit.

Donnerstag, 12.07.2018, 5:18 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.07.2018, 17:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bleiberechts für Opfer rechter Gewaltstraftaten hat es in Berlin noch keinen einzigen derartigen Fall gegeben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage zweier Linken-Abgeordneter hervor. Bislang seien keine Anträge auf Erteilung eines Bleiberechts für Opfer von Hasskriminalität gestellt worden. Folglich seien auch keine Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse in diesem Zusammenhang erteilt worden.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte das Bleiberecht zum 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt. Zuvor hatte das Nachbarland Brandenburg eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht.

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Ziel der Regelung ist es, Opfer rechter Gewalt stärker zu schützen. Ausreisepflichtige Ausländer und deren nahe Angehörige, die „erheblicher“ rechtsmotivierter Hasskriminalität ausgesetzt waren, sollten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Den Tätern sollte klar gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben.

Das Verfahren in Berlin sieht vor, dass Opfern von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität für die Dauer des Strafverfahrens Duldungen erteilt werden. Im Anschluss daran soll für die Betroffenen je nach Ausgang des Verfahrens die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens angestrebt werden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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