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Drei Bleiberechtsanträge für Opfer rechter Gewalt

Vor rund anderthalb Jahren hat Brandenburg als erstes Bundesland Bleiberechtsregelungen für Opfer rechter Gewalt eingeführt. Seit dem wurden drei Anträge nach dieser Regelung gestellt.

Dienstag, 17.07.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19.07.2018, 17:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Brandenburg sind bisher drei Anträge auf ein Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer gestellt worden, die Opfer rechter Gewalt wurden. Die Anträge würden derzeit von den zuständigen Ausländerbehörden und weiteren Behörden geprüft, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem „Evangelischen Pressedienst“ am Montag in Potsdam. Brandenburg war vor rund anderthalb Jahren das erste Bundesland, das entsprechende Bleiberechtsregelungen aus humanitären Gründen eingeführt hatte.

Die Möglichkeit eines Bleiberechts für Opfer rechter Gewalt wurde Ende 2016 durch einen Erlass des Innenministeriums geregelt und später noch einmal ergänzt. Der Landtag hatte zuvor im April 2016 die Landesregierung aufgefordert, ein solches Bleiberecht einzuführen. Die Ausländerbehörden müssen den Angaben zufolge dem Innenministerium jeweils zum 1. Juli berichten, wie viele Aufenthaltstitel oder Duldungen für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten auf der Grundlage des Erlasses vom 21. Dezember 2016 erteilt wurden.

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Um zu einer sinnvollen Bewertung der „immer noch recht neuen Regelung“ zu kommen, sei noch mehr Zeit nötig, hieß es im Innenministerium. Derzeit zeige sich jedoch angesichts der eher niedrigen Antragszahlen, dass ein von manchen befürchteter Missbrauch der Bleiberechtsregelung bislang nicht festgestellt werden könne. (epd/mig)

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