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Die CDU-Parteizentrale - Konrad Adenauer Haus © Spiegelneuronen @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Neuer Vorstoß

Union will Liste „sicherer Herkunftsländer“ erweitern

Die Union will die Liste "sicherer Herkunftsstaaten" erweitern. Neben Tunesien, Algerien und Marokko werde diesmal auch Georgien als "sicheres Herkunftsland" vorgeschlagen. Derweil plant Bayerns Innenminister Herrmann, klagende Asylbewerber zur Finanzierung von Gerichtskosten heranzuziehen.

Montag, 28.05.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.05.2018, 20:51 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Union will erneut versuchen, die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ zu erweitern. „Wir werden einen neuen Vorstoß unternehmen“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Mathias Middelberg, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Union werde neben den drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko auch Georgien als „sicheres Herkunftsland“ vorschlagen.

Asylbewerber aus solchen Ländern haben in Deutschland deutlich weniger Chancen auf Anerkennung und können leichter abgeschoben werden. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Legislaturperiode schon einen entsprechenden Vorstoß für die Maghreb-Staaten gemacht, war damit aber im Bundesrat gescheitert, wo die von Grünen regierten Bundesländer ihre notwendige Zustimmung verweigerten.

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Herrmann will Flüchtlinge an Gerichtskosten beteiligen

Middelberg gab sich optimistisch, dass die Grünen dieses Mal anders votieren werden: „Dafür spricht zunächst schon der sachliche Hintergrund.“ Asylverfahren für Menschen aus Georgien und den nordafrikanischen Staaten würden fast immer mit der Ablehnung enden. „Zudem haben wir etwa bei den Georgiern das Problem einer deutlich erhöhten Kriminalität. Ich hoffe auf die Einsicht der Beteiligten.“

Derweil plant Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), klagende Asylbewerber zur Finanzierung von Gerichtskosten heranzuziehen. „Ein Weg wäre etwa zu prüfen, ob eine Möglichkeit der Beteiligung der klagenden Asylbewerber an den Gerichtskosten möglich ist, wenn deren Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig beziehungsweise unbegründet ist“, sagte Herrmann dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (epd/mig) Aktuell Politik

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