Verfassungsrechtliches Risiko
Justizministerium hat Bedenken gegen geplantes Burka-Verbot
Das Bundesjustizministerium erteilt dem geplanten Burka-Verbot eine Absage. Beim Gesetzentwurf von Innenminister de Maizière bestehe ein "verfassungsrechtliches Risiko". Das Verbot sei ein Eingriff in das Grundrecht auf Glaubensfreiheit.
Freitag, 17.02.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.02.2017, 12:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Bundesjustizministerium hat einem Zeitungsbericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geplante Vollverschleierungsverbot für Beamtinnen und Soldatinnen. Es bestehe ein „verfassungsrechtliches Risiko“ für den vom Kabinett beschlossenen Entwurf, zitiert der Berliner Tagesspiegel aus einem internen Schreiben des Justiz- an das Innenministerium.
Das Verbot sei für „Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit“, heißt es demnach darin. Verfassungsrechtlich nicht risikobehaftet wäre nach Auffassung der Justizexperten ein Verbot, „das auf eine konkrete Gefahr für den Dienstbetrieb abstellt“.
Der Ende Dezember vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf sieht hingegen vor, dass Beamte generell bei Ausübung ihres Dienstes und bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Außerdem soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist. (epd/mig)
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Ein Burka Verbot wird nicht den gewünschten Effekt haben. Die Frauen mit islamischen Glauben, werden es noch schwerer haben sich zu integrieren. So weit ich weiß, sind es sowieso nur knapp 300 Frauen die eine Burka oder einen Nikab in Deutschland tragen. Ich finde man sollte die Religion und deren Bräuche akzeptieren, solange sie einem nicht selbst betreffen.