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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © Mehr Demokratie @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Zum Nicht-NPD-Verbot

Ob eine „Scharia-Partei“ auch zu klein gewesen wäre?

Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD nicht verboten. Sie sei zwar verfassungsfeindlich aber auch zu klein, um ihre angestrebten Ziele zu verwirklichen. Ob die Verfassungsrichter mit dieser Begründung auch eine kleine "Islamistische Partei" verschont hätten? Von Murat Hirsekorn

Von Dienstag, 24.01.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.01.2017, 17:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD nicht verboten. Dies liegt aber nicht daran, dass es sich bei dieser Partei um eine verfassungskonforme demokratische Partei handelt, sondern eher darum, dass man es ihr auf Grund ihrer geringen Mitgliederzahl und ihrem Einfluss nicht zutraut, dass sie in der Lage ist, ihre angestrebten Ziele auch zu verwirklichen.

Prinzipiell bin ich gegen ein Verbot von Parteien und Organisationen, solange sie nicht direkt in Straftaten verwickelt sind, da es besser ist, ihnen ein überschaubares Aktionsfeld zu lassen, als sie in den Untergrund und somit in die Radikalität zu drängen. Doch die Begründung des Urteils, die NPD sei nicht wirkmächtig genug, obwohl ihr eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus nachgesagt wird, bringt mich zum Nachdenken.

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Daher soll hier ein Gedankenexperiment stattfinden und ich möchte gleich zu Beginn festhalten, dass hier keine Werbung für den Islamismus gemacht werden soll. Denn wie in Karlsruhe beschlossen wurde, geht es nicht darum, welche Positionen vertreten werden, sondern viel mehr um die tatsächliche Bedrohung, die von einer Organisation ausgeht.

Eine Gruppe von Muslimen beschließt eine Partei zu gründen und vertritt einen wie auch immer gearteten politischen Islam, der durch demokratische Mittel verbreitet werden soll. Nennen wir sie der Einfachheit halber „SLAW“. Natürlich kann diese Abkürzung auch auf Englisch als ein Wort gelesen werden, aber hier soll sie für „Scharia – law“ stehen. Diese Menschen agieren wie eine Partei, halten Kundgebungen ab, haben Partei-Tage, verteilen Flyer, erstellen ein Parteiprogramm und pflastern vor Wahlen alles mit ihren Plakaten voll. Da sie nur wenige Mitglieder hat und bei Wahlen desaströs abschneidet wird sie es wohl nie schaffen, die Scharia – wie auch immer sie nun aussieht bzw. aussehen soll – in Deutschland einzuführen.

Was glauben Sie, wie schnell diese Partei verboten wird? Wird man auch hier sagen, dass es doch sehr unwahrscheinlich ist, dass sie jemals Erfolg haben wird? Oder ginge es hier doch eher um ihr Programm und ihre Ziele und nicht um die Wirkmächtigkeit?

Ob die Erstarkung der politischen Rechten mittlerweile so weit fortgeschritten ist, dass in der Zwischenzeit nur solch ein Urteil hervorkommen kann, sei dahingestellt. Auch möchte ich dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen politisch geurteilt zu haben, damit die rechten Parteien sich nicht als Opfer stilisieren können, wenn die NPD verboten worden wäre. Ein Erstarken der AfD durch eine Wählerabwanderung ist theoretisch möglich, aber die NPD-Stimmen betragen nur in Sachsen knappe fünf Prozent und sind im Rest von Ostdeutschland, die „Hochburg“ der NPD, nur marginal.

Bisher wurden in der BRD auf Grund von Art. 21 Abs. 2 GG 1 nur zwei Parteien verboten: die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Insbesondere heißt es im Urteil bei dem Verbot der damals schon isolierten KPD:

„Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können. Ebensowenig ist die Anwendung des Art. 21 Abs. 2 GG deshalb ausgeschlossen, weil eine Partei etwa die Realisierung ihrer verfassungswidrigen Ziele zurückstellt, da sie im Augenblick keine Aussicht auf Verwirklichung sieht; wenn die verfassungsfeindliche Absicht überhaupt nachweisbar ist, braucht nicht abgewartet zu werden, ob sich die politische Lage ändert und die Partei nun die Verwirklichung ihrer verfassungswidrigen Ziele tatsächlich in Angriff nimmt“.

60 Jahre und zwei Urteile. So ein Krautsalat.

  1. Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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  1. Antoine sagt:

    Sehr geehrter Herr Hirsekorn,
    ihr Artikel schlägt in die gleiche Kerbe wie der von Herrn Senol vor einer Woche, zusätzlich baut er noch eine Art Opfer/Täter-Kulisse auf, obwohl in diesem Urteil nicht mal im entferntesten um Muslime vs. NPD ging…

    Herr Hirsekorn, Sie haben keine Beweise für Ihre Vorwürfe, nicht mal Indizien die ihre Schlussfolgerungen zulassen könnten. Ganz im gegenteil kann man aus dem laissez-faire ggü. der DITIB, den zahlreichen Salafistenvereinen und der selbsternannten Schariapolizei sehr wohl davon ableiten, dass auch diese verfassungsfeindliche Organisationen wegen ihrer Bedeutungslosigkeit ignoriert werden dürfen.

    Es tut mir leid, aber Ihr Artikel ist (auch wenn ich Ihre Enttäuschung über das gescheiterte NPD-Verbot nachvollziehen kann) ein beabsichtigter Spaltpilz und reine Verschwörungstheorie, die obendrein auch noch die Glaubwürdigkeit in den Rechtsstaat untergräbt.

    Der Tenor ihres Artikels/Meinung: Muslime = Opfer, Deutscher Rechtsstaat = Täter

    Es gäbe übrigens mehr Nachteile als Vorteile bei einem Verbot der NPD. Der primitven Genugtuung diesen … endlich eine reinwürgen zu können darf der Rechtsstaat nicht nachgeben. Richter haben ja deshalb auch eine ganz andere Ausbildung, als Sie und ich und ICH würde mir nicht anmaßen einem Richter ohne gute Begründung in seine Arbeit reinzureden. Für so sachkundig halte ich weder mich noch Sie….

  2. Pingback: Angelika Beer » Angelika Beer: „NPD zu Recht zur Wirkungslosigkeit verurteilt“

  3. Dr. Cengiz K sagt:

    ..ein beabsichtigter Spaltpilz und reine Verschwörungstheorie, die obendrein auch noch die Glaubwürdigkeit in den Rechtsstaat untergräbt…
    Wie denn das? Dem Rechtsstaat sollst Du glauben, vertrauen, lieben?

    ..Es gäbe übrigens mehr Nachteile als Vorteile bei einem Verbot der NPD…
    Was wären denn die Nachteile, und was die Vorteile? Also mindestens 3 Nachteile und zwei Vorteile sollten schon benennbar sein..

    ..Der Tenor ihres Artikels/Meinung: Muslime = Opfer, Deutscher Rechtsstaat = Täter..
    Nein, nicht Opfer.. Sondern Erfahrung.. Gehen Sie mal als Muslim im deutschen Rechtsstaat in eine Gerichtsverhandlung, und schauen Sie zu wie Sie ohne Grundrechte wieder raus kommen.. Nicht immer zwar, aber immer öfter..

  4. Veronik sagt:

    @Cengiz K

    Viele Muslime denken schon diskriminiert zu werden wenn sie genauso behandelt werden wie nicht-muslime, deshalb stell ich mal ein großes Fragezeichen hinter Ihre subjektiv empfundene Diskrminierung ggü. Muslimen. Ihr Kommentar ist in der Hinsicht nur die Fortführung des Muslim=Täter-Tenors aus dem Artikel. Auch für Sie gilt wie immer dass Sie Ihre Aussagen beweisen müssen. Beispiele?

    Der Rechtsstaat ist nicht perfekt in Deutschland, aber mit Sicherheit besser als in ihrem Herkunftsland.

    Ich würde raten mit dem Deutschlandbashing aufzuhören, da es nicht unbedingt gute Manieren beweist, geschweige denn, dass sich etwas zu ihren Gunsten entwickeln könnte.

  5. Dr. Cengiz K sagt:

    …Beispiele?…
    Da Sie mich ja cyber-stalken, lesen Sie einfach meine anderen Kommentare hier, da werden Sie fündig.. Nur schnell zwei Beispiele, damit ich Ihnen keine Antworten schuldig bleibe, und wir dazu übergehen können, dass Sie mir ein paar Fragen beantworten: Lehrerinnen mit Kopftuch und das jahrzentelange juristische Rumgeschacher, und Sven Lau, der „Scharia-Polizist“, der dann plötzlich doch irgendwie was gemacht hätte.. Vergleichen Sie dazu mal den Umgang mit der PKK (Sie wissen ja mein Herkunftsland) und der Duldung von Terrorgruppierungen irgendwelcher Couleur, die im deutschen Raum das Leben straffrei geniessen können (der Anis, der mit dem Islam nichts anfangen konnte).. Stichwort ‚keine Handhabe‘, sprich Gerichte als politisches Werkzeug.. Das Gemauschel mit V-Leuten, dazu der parteipolitisch durchgemischte Verfassungsgerichtshof.. Die Behandlung von Schwestern mit Hijab vor Gericht, der NSU Prozess, Murat Kurnaz und die Straffreiheit von Behörden und Bediensteten, Gebetsräume, Minaretthöhen, etc.. Die Behandlung von muslimischen Flüchtlingen, ‚ist zumutbar‘ Aber es gibt ja die Deutsche DIskussionskultur TM, dass wir darüber reden können, auch wenn sich nichts zum Besseren (alias Grundrechte) ändert.. Dass Sie diese ganzen Brachobjekte nicht wahr nehmen wollen, können Sie doch nicht mir vorwerfen.. Wie gesagt, dass sind nur thematisch ein paar Beispiele.. Das Thema ist schon ein wenig verworren, ich will Sie nicht überforden.. Kümmern Sie sich lieber um den Haushalt und um die Kinder.. Ihr Ehemann wird es Ihnen danken..

    …Fortführung des Muslim=Täter-Tenors aus dem Artikel..
    Sehe ich da einen Freud’schen Verschreiber? Sie meinten bestimmt Opfer-Tenor, oder? Für Sie ist doch Muslim=Opfer, oder habe ich das missverstanden?

    …Der Rechtsstaat ist nicht perfekt in Deutschland, aber mit Sicherheit besser als in ihrem Herkunftsland….

    Dieser Satz ist ein Oxymoron.. Probieren Sie es noch einmal, bitte.. Vielleicht nehme ich Sie dann ernst, wie es jedem Menschen im Prinzip zu steht.. Meinen Sie nicht? Aber wenigstens geben Sie zu, dass ein Rechtsstaat nicht per se selig macht.. Ich sehe Fortschritte bei Ihnen.. Oder ist das ein versteckter Aufruf zu ‚der Staat muss härter durch greifen (bei denjenigen, bei denen ich das will-ergänzt)‘

    ..Ich würde raten mit dem Deutschlandbashing aufzuhören…
    Ich habe noch nicht mal angefangen.. Wir sollten dringendst an Ihrem Textverständnis arbeiten..

  6. TaiFei sagt:

    Veronik sagt: 26. Januar 2017 um 13:32
    „Ich würde raten mit dem Deutschlandbashing aufzuhören, da es nicht unbedingt gute Manieren beweist, geschweige denn, dass sich etwas zu ihren Gunsten entwickeln könnte.“
    Hui starker Tobak! Was passiert denn, wenn er nicht mit dem „Deutschlandbashing“ aufhört? In wie weit würde sich das negativ auswirken?

  7. Veronik sagt:

    @TaiFei
    @CengizK

    Siehe Trump, Geert Wilders, Le Pen…etc.
    Ich wähle diese Idioten nicht, aber es gibt auch auf deutscher Seite Menschen vom Kaliber eines CengizK, die sich nicht um Fakten kümmern und alles der Lüge bezichtigen, was nicht aus dem Mund ihres geliebten Führers kommt. Also ich wäre trotz Anonymität etwas zurückhaltender in meiner Wortwahl, denn wenn ich ein deutscher CengizK wäre, dann wüsste ich wen ich wählen würde, wenn ich mir die Unterstellungen hier durchlesen würde. Menschen die sich von der Propaganda aus dem Ausland beeinflussen lassen wollen, haben hier jegliche Grundlage ihres Daseins abgegolten. Cengiz K ist ein ausländischer Rechtspopulist und genauso verwerflich, wie seine deutschen Gleichgesinnten.

    Sie Herr TaiFei sollten Rechtspopulisten nicht deshalb verteidigen, weil sie zufällig gerade auch muslimisch sind. Das könnte man übrigens als rassistisch auslegen.

  8. TaiFei sagt:

    Veronik sagt: 27. Januar 2017 um 11:11

    „Sie Herr TaiFei sollten Rechtspopulisten nicht deshalb verteidigen, weil sie zufällig gerade auch muslimisch sind. Das könnte man übrigens als rassistisch auslegen.“

    Nun kommen Sie mal runter!
    1. Ich habe gar nichts verteidigt, ich habe an SIE Fragen gestellt.
    2. Ist es sch…egal was ich zufällig bin oder nicht und ich bin es im Übrigen nicht.
    3. Was wollen Sie hier rassistisch auslegen? Werden Sie mal deutlich!
    4. „Menschen die sich von der Propaganda aus dem Ausland beeinflussen lassen wollen, haben hier jegliche GRUNDLAGE IHRES DASEINS abgegolten“ Merken Sie noch was, Sie stoßen hier Drohungen aus. Geht´s noch?

  9. Dr. Cengiz K sagt:

    …Ich wähle diese Idioten nicht,…
    Können Sie diese Idioten denn überhaupt wählen? Wieviele Staatsangehörigkeiten haben Sie denn so?

    …sich nicht um Fakten kümmern ..
    reichen Ihnen meine zwei Beispiele nicht? Wollen Sie noch mehr?

    …wenn ich ein deutscher CengizK wäre, dann wüsste ich wen ich wählen würde…
    EinE JedeR ist für seine/ihre eigenen Taten verantwortlich.. Sie sind zu vorschnell mit der Verteilung der Sündenbock-Rolle.. Wie gesagt, Erfahrung und nicht Opfer..

    …die sich von der Propaganda aus dem Ausland beeinflussen lassen..
    meine 2 Beispiele können Sie in deutschen Propaganda-Gazetten nach lesen, und da habe ich diese zwei Beispiele auch her.. Unveröffentlichtes Material, subjektive Erfahrungen habe ich hier gar nicht mal erwähnt, und da gäbe es einiges.. Ich weiß nicht, was Sie mir hier im Migazin-Welt-Forum unterstellen wollen? Es ist mir ein inneres Bedürfnis gewisse Dinge zur Sprache zu bringen.. Für irgendwas muss ich ja das Deutsche bemüßigen..

    …Cengiz K ist ein ausländischer Rechtspopulist …
    ausländisch und Rechtspopulist? Nah, so oft liegen Sie schon daneben.. À propos: Haben Sie auch Antoine oben etwas mit zu teilen eigentlich?