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Bundesrat © Oliver Ponsold @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

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Länder fordern Gesetz zu Ausschluss der NPD von Parteienfinanzierung

Im Jahre 2015 flossen rund 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die NPD. Dieser Geldfluss soll mit einer Bundesratsinitiative beendet werden. Eine entsprechende Entschließung wurde auf den Weg gebracht.

Dienstag, 14.02.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.02.2017, 17:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bundesrat hat sich für den Entzug staatlicher Parteiengelder für die NPD ausgesprochen. Einstimmig verabschiedete die Länderkammer am Freitag in Berlin eine Entschließung, die die Bundesregierung zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auffordert. „Das Bundesverfassungsgericht hat einen Weg aufgezeigt, wie wir uns unterhalb des Parteienverbots als wehrhafte Demokratie zeigen können“, sagte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in der Debatte. Man dürfe der NPD kein Geld dafür geben, dass sie ihren Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung fortsetzen kann.

Der gemeinsame Antrag von Rheinland-Pfalz und Saarland fordert rechtliche Voraussetzungen für einen Entzug der staatlichen Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien. Dabei wird konkret auf die NPD verwiesen. Niedersachsen hatte dem Bundesrat zeitgleich einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, der zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde.

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2015 flossen 1,3 Millionen an NPD

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem jüngsten Urteil zu einem möglichen NPD-Verbot festgestellt, dass die rechtsextreme Partei verfassungsfeindlich ist. Die Karlsruher Richter hatten ein Verbot der Partei in ihrem Urteil vom 17. Januar mit Verweis auf deren derzeitige Bedeutungslosigkeit abgelehnt, gleichzeitig aber anerkannt, dass sich die Ziele der NPD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Kramp-Karrenbauer sagte, der Verweis auf die geringe Bedeutung der Partei dürfe kein Grund sein, sich beruhigt zurückzulehnen. Die Möglichkeit des Entzugs der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung hatte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsbegründung konkret genannt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte danach angekündigt, entsprechende gesetzliche Regelungen zu prüfen. 2015 bekam die NPD 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. (epd/mig) Aktuell Politik

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