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Eine Frau im Ganzkörperschleier © Patrick Denker @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Keine Dringlichkeit

Burka-Verbot in den meisten Ländern kein Thema

Der Bund bereitet ein Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens vor. Pläne für ergänzende Regelungen haben bislang nur die Bundesländer Bayern und Sachsen. Der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm betrachtet die Debatte skeptisch.

Montag, 12.12.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.12.2016, 16:23 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nur wenige Bundesländer wollen das von der Bundesregierung geplante Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens mit eigenen Regelungen ergänzen. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter Staatskanzleien und Ministerien der Länder ergab, erwägen Bayern und Sachsen entsprechende Gesetze für ihre Zuständigkeitsbereiche. In Bayern befinde sich parallel zu den Plänen des Bundes ein Gesetzentwurf in der Abstimmung innerhalb der Staatsregierung, teilte ein Sprecher des CSU-geführten Innenministeriums in München mit.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte: „Grundsätzlich sollte ein Burka-Verbot alle Bereiche betreffen, wo es für unseren demokratischen Rechtsstaat notwendig ist, Gesicht zu zeigen, insbesondere dort, wo der Bürger auf Behörde trifft.“ Er verwies zudem auf Gerichte, Melde- und Standesämter, Kitas, Schulen und Hochschulen. Aus Bayern hieß es, ein Verbot solle vor allem Landes- und Kommunalbeamte sowie Personen in den Bereichen Sicherheit und Wahlen betreffen. Als konkretes Beispiel wurden Wahlvorstände genannt.

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Die Bundesregierung hat ein Burka-Verbot für ausgewählte Bereiche angekündigt. Die Pläne sind derzeit in der Ressortabstimmung. Soweit bislang bekannt, geht es dabei vor allem um Bundesbeamte. Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens, beispielsweise das staatliche Bildungswesen, wären aber die Länder zuständig. Ulbig sagte, dabei sei eine enge Abstimmung mit dem Bund notwendig.

Burka-Verbot: Auch in Deutschland soll es ein Burka-Verbot geben. Nach Angaben des Innenministeriums sind entsprechende Pläne der Bundesregierung in der Ressortabstimmung. Details sind bislang wenige bekannt. Klar ist aber bereits, dass es ein pauschales Verbot der muslimischen Vollverschleierung in Form der Burka oder des Nikab wie in Frankreich nicht geben wird. Burka-Verbote gibt es neben Frankreich auch in Belgien und der Schweiz. Ende September verabschiedete zudem das Parlament der Niederlande ein Vollverschleierungsverbot in öffentlichen Einrichtungen.

Keine konkreten Pläne in Hessen

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sagte: „Dort, wo auf die persönliche Erkennbarkeit nicht verzichtet werden kann – etwa vor Gericht, in Schulen oder Kindergärten oder bei Verkehrskontrollen – wird eine gesetzliche Vorschrift sinnvoll sein.“ Doch dürften Rechtsdebatten nicht das ersetzen, worauf es bei Integration wirklich ankomme: sich zu begegnen und miteinander ins Gespräch zu kommen, sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten dem Evangelischen Pressedienst.

Während Sachsen und Bayern die Pläne der Bundesregierung befürworteten, hieß es aus Hessens Staatskanzlei zurückhaltender, man werde prüfen, welche Regelungen als Ergänzung zum Bundesrecht zu treffen seien. Konkrete Pläne gebe es aber nicht.

In Berlin gilt das Neutralitätsgesetz

Aus den meisten Ländern hieß es, ein Verbot der Burka oder des Nikab sei bislang noch kein Thema auf der Agenda der Landesregierungen gewesen, oder die Meinungsbildung sei hierzu noch nicht abgeschlossen. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sagte: „Bislang hat sich diese Frage im Alltagsleben in Brandenburg schlicht nicht gestellt.“ Er betonte aber auch, er werde nicht „für irgendeine Form der Vollverschleierung im öffentlichen Dienst Verständnis“ äußern.

Berlin und Hamburg verwiesen auf bestehende Regeln, die das Untersagen der Vollverschleierung in bestimmten Bereichen bereits jetzt erlauben. In der Bundeshauptstadt gilt das Neutralitätsgesetz, das das Tragen von Kennzeichen einer Religion im öffentlichen Dienst verbietet. In Hamburg könne gestützt auf das allgemeine Weisungs- und Direktionsrecht Erziehern, Lehrern sowie in Bereichen mit Publikumsverkehr Tätigen das Tragen einer Burka untersagt werden, hieß es aus der Wissenschaftsbehörde.

Abgelehnt werden die Pläne für ein Burka-Verbot in Schleswig-Holstein. Innenminister Stefan Studt (SPD) unterstütze die entsprechenden Pläne des Bundes nicht, sagte ein. (epd/mig) Aktuell Politik

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