Auswanderung, Flughafen, Migration, Abwanderung
Abflug am Flughafen © Karl-Martin Skontorp auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Mustermann soll gehen

Flüchtlingsfamilie aus Ägypten droht die Abschiebung

Sie sind "bestens integriert": Selbst im örtlichen Fanfarenzug spielen alle sechs Shenoudas mit. Dennoch wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Am Mittwoch entscheidet ein Gericht, ob die Flüchtlinge bleiben können oder nicht.

Von Alexander Lang Dienstag, 15.11.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 15.11.2016, 16:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sie können als Musterbeispiel für eine gelungene Integration gelten, und doch droht ihnen die Abschiebung: Seit drei Jahren lebt die Flüchtlingsfamilie Shenouda aus Ägypten in Speyer. Seither haben sich die katholisch-koptischen Christen bestens in die Gesellschaft eingelebt: Der Vater arbeitet als Hausmeistergehilfe im katholischen Kloster St. Magdalena. Die 21-jährige Tochter Sara absolviert ein Freiwilliges Soziales Jahr und hat den Führerschein gemacht. Ihre jüngere Schwester Selvia (18) arbeitet auf das Fachabitur hin und will später Polizistin werden.

Nachdem ihr Asylantrag im Juni vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, hat die Familie – die im „Fanfarenzug Rot-Weiß Speyer“ aktiv ist – gegen den Bescheid Klage eingereicht. Die Shenoudas waren in ihrer ägyptischen Heimat nach eigenen Angaben als Christen der Diskriminierung durch Behörden und muslimischen Anfeindungen ausgesetzt.

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„Ziemlich unfassbar“ findet es ihr juristischer Beistand Jens Dieckmann, dass die Familie nun das Land verlassen soll. Die Situation sei für Christen in Ägypten derzeit sehr gefährlich und die Menschenrechtslage dort katastrophal, sagt der Bonner Anwalt für Ausländerrecht. Seine Kanzlei vertritt 70 von rund 5.000 koptischen Familien in Deutschland. Für koptische Flüchtlinge aus Ägypten müsse es generell einen Abschiebestopp geben, fordert er.

Am 16. November steht vor dem Trierer Verwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über den Asylantrag der Shenoudas an. Sie genießen derzeit Abschiebeschutz und erhalten eine Prozesskostenbeihilfe – ein Indiz dafür, dass die Dinge für sie gut stehen, wie der Strafverteidiger sagt.

Dieckmann ist sicher, dass die Flüchtlingsfamilie ihre Asylgründe glaubhaft darstellen kann. „Es gibt ein Happy End“, zeigt er sich optimistisch. Problematisch sei es, dass die Entscheidungspraxis der Asylbehörden seit diesem Jahr wohl auch unter dem Druck zahlreicher neuer Fälle „extrem restriktiv“ sei. Viele koptische Christen seien in ihrer neuen deutschen Heimat perfekt integriert, berichtet er. Doch oft müssten sie in einer jahrelangen Warteschleife leben, bis über ihren Asylantrag entschieden werde.

Die christlichen Kirchen sollten die Gerichte und Asylanwälte besser über Fälle von verfolgten koptischen Christen informieren, appelliert Dieckmann. „Das brauchen wir für unsere Arbeit.“ Sollte das Asylbegehren der Shenoudas in erster Instanz scheitern, will der Anwalt in Berufung gehen. „Plan B“ werde wohl nicht zum Zug kommen: der Gang zur Härtefallkommission. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Felix Helmbrecht sagt:

    Liebe Migazinler,
    zu sachlicher Berichterstattung gehört schon auch, nicht Äpfel mit Birnen zu vermischen. Im Asylverfahren sind Fragen der Integration völlig fehl am Platz. Mitgliedschaft im Fanfarenzug ist kein Asylgrund.
    […]
    LG Felix

  2. Wiebke sagt:

    Nein, aber ein Grund nach drei Jahren nicht mehr abzuschieben. Das ist unmenschlich.