Eine wahre Geschichte

Ein syrischer Vater kämpft um seine Familie

Familienzusammenführung ist für die meisten syrischen Flüchtlinge nicht mehr möglich. Eine Gesetzesänderung hat diesen Weg versperrt. Was das für die Betroffenen bedeutet, zeigt ein Beratungsgespräch in einer Flüchtlingsunterkunft. Eine wahre Begebenheit.

Von und Montag, 29.08.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.01.2018, 12:35 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Immer mehr Flüchtlinge in Deutschland dürfen ihre Familien nicht nachholen. Alleine im Jahr 2016 wurden 18.297 syrische Schutzsuchende vom Familiennachzug ausgeschlossen. Das ist deutlich mehr als ursprünglich von der Politik vorausgesagt. Einer von ihnen ist Ahmad 1. „Lieber zünde ich mich an, als fast zwei Jahre zu warten“, sagt er mit lauter Stimme, inmitten einer Zeltstadt, einer provisorisch eingerichteten Flüchtlingsunterkunft 2. Zwei Jahre sind eine lange Zeit für eine getrennte Familie.

Ahmad sitzt auf einem hölzernen Stuhl, seine nackten Füße stecken in Flip Flops, die Schultern sind leicht nach vorn gebeugt, sein Oberkörper auch. Es ist ein letztes Aufbäumen.

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Die Asylberaterin sitzt gegenüber, der Dolmetscher dazwischen, beide auf gepolsterten Drehstühlen. Sie sind in einem Container, welcher zu einem Büro umfunktioniert wurde. Sameera, Ahmads Tochter, sitzt draußen hinter der Blechwand und wartet auf ihren Vater. Ahmad hat sie gebeten, draußen zu bleiben. Er will seiner dreizehnjährigen Tochter dieses Gespräch nicht zumuten. Sie hat schon zu viel gesehen und erlebt, ihre Psyche ist labil.

Angst wird zur Gewissheit

Ahmads größte Befürchtung wird gerade zur Gewissheit. Er erfährt, dass er für knapp zwei Jahre keinen Anspruch auf Familienzusammenführung hat. Es scheint, als hätte die Übersetzung des Dolmetschers, die Klarheit seiner Worte, die Vertrautheit der arabischen Sprache, die Konfrontation mit der Realität verstärkt. Wie ein Tsunami, Entkommen ausgeschlossen.

Es ist eine Mischung zwischen Trauer und Wut. Letzteres überwiegt eindeutig. Ahmad fühlt sich verraten, von der Asylberaterin und vom Dolmetscher, von der Bundesregierung, der Kanzlerin, von Deutschland. „Wenn ich gewusst hätte, dass ich meine Familie nicht nachholen darf, wäre ich mit meiner Tochter niemals nach Deutschland gekommen.“

Ende des vergangenen Jahres sind sie über den Land- und Seeweg aus Syrien nach Deutschland geflohen. Sie riskierten ihr Leben. Ein einziges Ziel trieb sie an: den Rest der Familie in Sicherheit zu bringen, ohne ihnen die gefährliche Route in Richtung Europa zuzumuten. Doch mit dem subsidiären Schutzstatus sind sie seit dem zweiten Asylpaket vom Familiennachzug ausgeschlossen. Vor der Gesetzesverschärfung im Februar 2016 wurde dieser Status sehr selten vergeben an Flüchtlinge. Wegen der niedrigen Fallzahlen hielt sich die Kritik am Gesetzesvorhaben in Grenzen. Damals lag die Quote noch bei 1,2 Prozent oder 15 Personen, nach der Gesetzesänderung stieg sie bis Juni plötzlich an auf fast 60 Prozent. Kritiker werfen der Politik eiskaltes Kalkül vor.

„Der einzige Unterschied zu Syrien ist, dass keine Bomben fallen.“

Jetzt sind Ahmads Frau mit zwei weiteren Töchtern – beide unter zehn Jahren – in einem Flüchtlingslager an der jordanisch-syrischen Grenze gefangen. Von Leben könne, wie Ahmad es sagt, keine Rede sein. Das sei eher ein Vegetieren. „Die Zustände im Lager sind katastrophal.“ Die hygienische und humanitäre Lage sei kaum besser als in Syrien, so Ahmad. „Der einzige Unterschied zu Syrien ist, dass keine Bomben fallen.“ Ihm läuft der Schweiß von der Stirn. Er redet sich in Rage und fleht die Beraterin und den Dolmetscher förmlich an, seinen einzigen Wunsch zu erfüllen. Er appelliert an deren Menschlichkeit und fragt: „Was würden sie an meiner Stelle machen? Haben sie keine Frau und Kinder?“ Seine Worte klingen wie ein Plädoyer vor Gericht, doch die Mitarbeiter können den Asylbeschluss nicht rückgängig machen. Hilflos sitzen sie da und versuchen dem Vater Verständnis entgegenzubringen, sie versuchen ihm die rechtliche Situation zu erklären, wovon er nichts wissen möchte. Ihn interessiert nur, wie er seine Familien vereinen kann.

„Gesetz ist Gesetz„, sagt der Dolmetscher plötzlich ohne Absprache mit der Asylberaterin in verzweifeltem Ton. Diese drei Worte treffen Ahmad wie ein Blitz. Für einen Moment kehrt Stille ein. Ahmads Blick ist leer. Es scheint, als sei mit einem Schlag der letzte Restfunken Hoffnung in ihm gestorben.

„Dann will ich lieber nach Jordanien.“

„Eine Trennung für fast zwei Jahre?“. Ahmads Stimme ist gepresst. Dann flüstert er: „Dann will ich mit meiner Tochter nach Jordanien. So schnell wie möglich.“ Alle Versuche, den Vater von dieser Idee abzubringen scheitern. Er ist fest entschlossen, seine Familie zu vereinen, sei es in Deutschland oder in Syrien: „Entweder werden wir zusammen leben oder wir sterben zusammen.“

Erneut überbringt der Dolmetscher die schlechte Nachricht: „Deutschland unterstützt keine Rückreise in ein Kriegsgebiet. Sie müssten ihren Asylantrag zurückziehen. Dieses Prozedere würde mindestens ein halbes Jahr dauern.“

Daraufhin mustert Ahmad den Dolmetscher und blickt ihn fragend an. Meint er das wirklich ernst? Noch ehe die Asylberaterin oder der Dolmetscher noch etwas sagen können, laufen die Augen Ahmads rot an und füllen sich mit Tränen. Er versucht sie zu unterdrücken. Vergeblich. Der erste Tropfen fällt entlang seiner Wange in Richtung Boden und alle Beteiligten senken ihre Blicke. Ahmad steht auf, wischt sich die Tränen aus dem Gesicht und verlässt wortlos den Container.

  1. Alle Namen geändert
  2. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen werden die Orte nicht genannt.
Gesellschaft Leitartikel
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  1. Lynxx sagt:

    Was heißt „Gesetz ist Gesetz“? Diese Gesetze sind von fehlbaren Menschen, von verlogenen und opportunistischen Politikern im missbrauchten Namen des Volkes gemacht.

  2. Henriette sagt:

    Diese Menschen sind traumatisiert,wenn sie in Deutschland ankommen. Durch die bürokratischen, oft unmenschlichen Gesetze werden sie noch einmal traumatisiert. Siehe auch heute 29.08.16 im WDR um 22:10 Uhr!