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Facebook-Eintrag mit Folgen

Prozessbeginn gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann

Gut eineinhalb Jahre nach einem mutmaßlich volksverhetzenden Facebook-Post muss "Pegida"-Chef Lutz Bachmann nun vor Gericht. Bei dem Prozess könnte auch sein Vorstrafenregister eine Rolle spielen. Von Katharina Rögner

Von Katharina Rögner Montag, 18.04.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.04.2016, 0:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Er steht noch immer unter Bewährung und von Dienstag an erneut vor Gericht: „Pegida“-Chef Lutz Bachmann muss sich zum wiederholten Mal juristisch verantworten. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Gründer des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses Volksverhetzung vor. Er soll laut Staatsanwaltschaft „in mehreren Kommentaren auf einer öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge unter anderem als ‚Gelumpe‘, ‚Dreckspack‘ und ‚Viehzeug‘ beschimpft“ haben.

Dabei soll er in Kauf genommen haben, den öffentlichen Frieden zu stören, indem er die Menschenwürde der Flüchtlinge angriff. Er habe sie beschimpft, „böswillig verächtlich gemacht“ und dadurch zum Hass gegen sie aufgestachelt, hieß es.

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Der Eintrag bei Facebook stammt vom September 2014. Mehr als 18 Monate danach wird Bachmann nun vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gemacht. Gegen den 43-Jährigen liegen mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung oder des Aufrufs zu Straftaten vor.

Das Hauptverfahren wurde vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Dresden eröffnet. Nach Dienstag sind zwei weitere Verhandlungstage bis zum 10. Mai angesetzt. Bei Volksverhetzung droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das Amtsgericht kann allerdings Strafen nur bis höchstens vier Jahren verhängen.

Es werde aber von einem Strafrahmen von unter zwei Jahren ausgegangen, sagt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Daher sei der Prozess auch vor einem Strafrichter, nicht vor einem Schöffengericht eröffnet worden.

Dem vielfach vorbestraften „Pegida“-Chef könnte diesmal Gefängnis drohen. Seit seiner Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen Handels mit Kokain im Februar 2010 und weiteren Verurteilungen steht er noch unter Bewährung. Vorstrafen wirkten bei einem weiteren Urteil „strafverschärfend“, sagt Haase. Möglich seien im aktuellen Fall eine Geldstrafe oder aber Freiheitsentzug mit Bewährung oder ohne Bewährung.

Bachmann beging seit den 90er Jahren mehrfach Straftaten. Darunter sind Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl und Drogenhandel. Laut Zeitungsberichten verübte er auch „Auftragseinbrüche“ für das Dresdner Rotlichtmilieu. Sächsische Medien berichteten zudem, dass er wegen mehrfachen Einbruchs mit Diebstahl 1998 zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wurde und nach Südafrika floh, um der Strafe zu entgehen. Als er dort wegen eines ungültigen Visums von der Einwanderungsbehörde identifiziert wurde, musste er zurück nach Deutschland. In Dresden wurde er dann aus der Haft vorzeitig auf Bewährung entlassen. Es folgten weitere Delikte und Verurteilungen.

Vor dem Prozess hatte es Unstimmigkeiten unter Richtern gegeben. Wegen der „Bedeutung der Sache“ und dem allgemeinen und überregionalen Interesse wollte das Amtsgericht den Fall an das Dresdner Landgericht abgeben. Doch dieses gab die Klage zurück.

Nun hat das Amtsgericht strenge Auflagen für Besucher ausgegeben. Unter anderem wurden Personenkontrollen angekündigt. Für Journalisten stelle das Gericht höchstens 40 Plätze bereit, hieß es. Die Akkreditierung erfolgte mit Platzziffern.

Bachmann selbst nimmt den anstehenden Prozess nach außen hin locker: „Man darf gespannt sein, was sich die Staatsanwaltschaft da zusammengebastelt hat, bis es ins gewünschte Bild passte“, hatte er im Februar nach Bekanntwerden des Prozesstermins bei Facebook gepostet.

Nun also beginne „der rein politisch motivierte und einzig zur Diskreditierung meiner Person und von ‚Pegida‘ herbeigezaubert und zurechtgefakete Prozess gegen mich, wegen mutmaßlicher Volksverhetzung in einem angeblich von mir stammenden Facebook-Kommentar“. Ungeachtet dessen hat „Pegida“ für Montag die nächste Kundgebung angekündigt – auf dem Dresdner Altmarkt. (epd/mig) Aktuell Recht

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