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Technische Universität Berlin © mlaiacker @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Streit

TU Berlin bietet keine Gebetsräume mehr an

Die Technische Universität Berlin bietet keine religiösen Gebetsräume mehr an. Das gehöre nicht zum Aufgabenspektrum einer Universität. Das stößt bei der evangelischen Landeskirche und bei Muslimen auf Kritik.

Donnerstag, 10.03.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.03.2016, 17:39 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Technische Universität (TU) Berlin bietet keine Gebetsräume mehr an. TU-Präsident Christian Thomsen teilte mit, dass die zwei bisher zur Verfügung gestellten Räume im TU-Hauptgebäude ab 14. März wieder anderweitig genutzt werden sollen. Als eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche Einrichtung sei die Hochschule in Bezug auf Konfession, Religion und Glaubensrichtung zur Neutralität verpflichtet.

Der TU-Präsident sagte, es gebe weder schlimme Vorfälle noch Hinweise auf Salafisten oder andere fundamentalistische Eiferer an der Universität. Ein entsprechender Beschluss sei vom Präsidium bereits im Januar gefällt worden. Trotz aller Bemühungen gebe es für eine solche Entscheidung keinen günstigen Zeitpunkt.

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Er habe den jetzigen Schritt schon relativ rasch nach seinem Amtsantritt im April 2014 vollziehen wollen, sagte Thomsen. „Aber dann fanden die ersten populistischen Veranstaltungen von ‚Pegida‘ statt, wir wollten uns da abgrenzen. Also verschoben wir es auf den Frühsommer 2015 – aber da diskutierten alle über Flüchtlinge.“

Kein Aufgabenspektrum einer Universität

Die Neutralität sowie der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche „haben uns zu dem Entschluss geleitet, künftig unsere Räumlichkeiten für die aktive Religionsausübung, zu denen Gottesdienste, Messen oder das Freitagsgebet gehören, nicht mehr zur Verfügung zu stellen“, hieß es in dem offenen Brief. Auch würden nicht mehr Räume und Flächen der Universität vermietet oder kostenfrei geöffnet, in denen sich Gruppen zum Gebet oder zu religiösen Ritualen versammeln wollen. „Dies gehört nicht zum Aufgabenspektrum einer Universität“, erklärte der Präsident.

Kulturelle und religiöse Vielfalt würden aber weiter gefördert, versicherte der Hochschulpräsident. Es stehe dem Einzelnen frei, Religionshäuser außerhalb des Campus zu nutzen. Zahlreiche Angebote für viele Religionsgemeinschaften gebe es auch im Umfeld der TU. Einen Zusammenhang mit der Schließung von Gebetsräumen an anderen deutschen Universitäten, wie an der TU Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, gebe es nicht.

Muslime und Evangelische Kirche kritisieren TU Berlin

Für den ehemaligen Vorsitzenden des Islamrats, Ali Kızılkaya, ist die Begründung der Uni-Leitung nicht nachvollziehbar. „Mit diesem Argument kann man auch die Uni-Kantine schließen mit Verweis auf Restaurants und Cafés im Umfeld der Universität“, sagt Kızılkaya dem MiGAZIN. Schließlich gehöre auch die Zurverfügungstellung von Speisen nicht zum Aufgabenspektrum einer Universität. Der ehemalige Islamratsvorsitzender ergänzt: „Einer Universität würde es viel besser stehen, ein Vorbild für gelebte Vielfalt zu sein.“

Auf Unverständnis sorgt die Uni-Entscheidung auch bei der evangelischen Landeskirche. Landesbischof Markus Dröge bezeichnet die Entscheidung der Hochschule als nicht nachvollziehbar. In seiner Kolumne für die Boulevardzeitung B.Z. schreibt Dröge, die freie Religionsausübung gehöre zu den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten Deutschlands: „Deshalb sind öffentliche Gebetsräume in Berlin völlig normal.“

Niemand dürfe zur Ausübung einer Religion gezwungen werden. Es dürfe aber auch niemand behindert werden. Dies gelte im Privaten und in der Öffentlichkeit. „Wer Religionsausübung in die Hinterhöfe verdrängt, dient nicht dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen in der Gesellschaft“, schreibt Dröge. Eine offene und freie Gesellschaft dürfe die Religionsfreiheit nicht einschränken. Gerade eine Bildungseinrichtung müsse dafür ein Vorbild sein. (epd/mig) Aktuell Feuilleton

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