Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, Menschrechte, EuGH, Europa
Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg © James Russell @ flickr.com (CC 2.0)

EuGH-Präsident

Obergrenze für Asylbewerber rechtlich nicht möglich

Eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen wird immer wieder gefordert. Dabei ist gemeinhin bekannt, dass das juristisch nicht machbar ist. Nun hat sich der Präsident des Europäischen Gerichtshofs zu Wort gemeldet.

Dienstag, 19.01.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.01.2016, 17:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Koen Lenaerts, hat starke rechtliche Bedenken gegen eine Flüchtlings-Obergrenze. „Man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden“, sagte Lenaerts der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze.“ Eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern wird vor allem von der CSU gefordert.

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: „Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind.“ Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof in Luxemburg seit dem vergangenen Oktober vorsteht.

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Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen. (epd/mig)

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  1. Kai Schliewa sagt:

    Das ist quatsch. Natürlich hat alkes eine Obergrenze.
    Oder versucht mal 3 Liter in eine 1L Flasche zu schütten.

    Kein Gesetz der Welt zwing irgent einen Staat unbegrenzt Migranten aufzunehmen.
    Auch nicht die Genfer Flüchtlingkonvention. Deswegen hat auch fast jedes Land, nur eine sehr Begrenzte Anzahl aufgenommen.
    Weil kein Gesetzt ein Land zwingt.
    Wie viel hat die USA aufgenommen? 20000? Die Obergrenze ist da sehr niedrig gestellt, und zwar Völkerrechtkonform.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article150899381/Seehofer-Klage-gegen-Merkels-Asylkurs-waere-berechtigt.html

    Lügen werden nicht wahrer, je öfter man sie druckt!
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article150899381/Seehofer-Klage-gegen-Merkels-Asylkurs-waere-berechtigt.html

  2. Mergel sagt:

    Die Obergrenze oder Kontingente sind mir sowas von egal, ich würde auch ganz Syrien hier aufnehmen, so lange sich alle benehmen und nach Ende des Kriegs wieder zurückkehren, ganz im Einklang nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nur das Problem ist Folgendes: Jeder weiß, dass die allerwenigsten zurück gehen wollen, bzw. auch wirklich zurück geschickt werden.

  3. Pingback: Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website

  4. H.Ewerth sagt:

    Also Menschen mit einer „drei Liter Flasche“ zu vergleichen, kann nur Menschen einfallen, welche in einem Kokon auf dieser Erde leben, und ist an Zynismus nicht zu überbieten und zeigt nur den Realitätsverlust des Westens und seiner Bürger, dessen Hauptverursacher die auf nun mehr 60 Millionen Flüchtlinge angewachsen sind. Ich will mal nicht auf die vielen Destabilisierung von Ländern des Westens hinweisen, oder die vielen Völkerrechtswidrigen Kriege des Westens auf Grund von Lügen, die vielen Waffenexporte an weltweite Despoten, an Folter, Entführung des Westens oder Guantánamo sondern auf die massiven wirtschaftlichen und Politischen Erpressungen des Westens was bisher von den Bürgern im Westen von wie vielen in Frage gestellt wird? Im Gegenteil der Westen mit seinen gerade einmal 10% der Weltbevölkerung, betrachtet den Rest der Welt noch immer als seine Kolonien und behandelt sie auch so. Folgend ein Beispiel von vielen wie der Westen sich den Rest der Welt, ausbeutet.

    Die USA und die EU subventionieren ihre Landwirtschaft mit etwa 1 Milliarde Dollar pro Tag. Würden die reichen Länder diese Eingriffe in den „freien Markt“ abbauen, könnten die Entwicklungsländer ihre Agrarexporte um mehr als 20 Prozent und das Einkommen der ländlichen Bevölkerung um etwa 60 Milliarden Dollar pro Jahr erhöhen – ein Betrag, der größer ist als die gesamte Entwicklungshilfe der EU. Hinzu kommen Einfuhrbeschränkungen und andere Hürden, durch die die EU und die USA ihre Märkte gegen Importe aus Entwicklungsländern abschotten. Zugleich wird armen Nationen das Recht genommen, ihre Wirtschaft selbst zu gestalten. Die armen Länder müssen sich der „Marktdisziplin“ unterwerfen und ihre Märkte für transnationale Konzerne öffnen, für die sie dann ein Reservoir billiger Arbeitskräfte und Rohmaterialien werden, die reichen Länder betreiben Protektionismus. So sieht die Realität des „freien Marktes“ aus.

    Jean Ziegler, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, stellt dazu fest: „Der deutsche Faschismus brauchte sechs Kriegsjahre, um 56 Millionen Menschen umzubringen – die neoliberale Wirtschaftsordnung des Westens schafft das locker in gut einem Jahr.“

    Niemand braucht sich im Westen über Terror oder Flüchtlinge zu beschweren, auch wenn uns die noch Herrschenden und Elliten im Westen was anderes täglich Indoktrinieren.

  5. Tobias sagt:

    @Kai Schliewa: „Lügen werden nicht wahrer, je öfter man sie druckt!“, heißt auch, ein Artikel wird nicht besser und richtiger, nur weil man ihn gleich zweimal verlinkt. Zu Di Fabios Gutachten gibt es jedenfalls auch vehemente Gegenmeinungen: http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
    Da ich kein Verfassungsrechtler bin, kann ich dir Richtigkeit beider Gutachten nicht beurteilen, die Zweifel, die von Bast und Möllers an dem Gutachten geäußert werden aber zumindest nachvollziehen.

    Zur Obergrenze: Natürlich verpflichtet die Flüchtlingskonvention jeden Staat dazu, einem Menschen, der ein berechtigtes Gesuch um Flüchtlingsanerkennung auf dem Boden des Staates stellt, aufzunehmen und zu schützen.
    Die USA haben den minimalen „Vorteil“, dass der Weg über den Atlantik für syrische Flüchtlinge in Schlauchbooten doch eher schwer zu bewerkstelligen ist.

  6. religiöser Atheist sagt:

    Mir stellt sich eher folgende Frage:
    Wir können keine Obergrenze festlegen, wenn doch würde das rechtlich nicht möglich sein und wäre angreifbar.
    Gut, aber „rein rechtlich“ betrachtet dürfte die Mehrzahl der aktuell in Deutschland einreisenden Flüchtlinge gar nicht hier sein – denn sie sind da schon durch x-andere Staaten gekommen die „rein rechtlich“ dafür verantwortlich wären.
    Wenn sich also eh keiner an das Recht hält – warum sollte das in diesem Fall eigentlich anders sein?

  7. Tobias sagt:

    @religiöer Atheist: „rein rechtlich“ dürfen sich alle diese Menschen so lange in Deutschland aufhalten, bis die Zuständigkeit eines anderen Staates geklärt ist und eine Übernahme des Asylverfahrens abgewickelt ist. Ist die Lage für Flüchtlinge in diesem Staat menschenrechtlich so katastrophal, dass es nicht vertretbar ist, sie abzuschieben, dürfen sie sogar länger hier bleiben. So ist das rein rechtlich.

    Das Argument „Die halten sich nicht an die Regeln, also muss ich auch nicht“, funktioniert in den seltenstens Lebenslagen besonders gut.

  8. Matthias sagt:

    Zitat: Wenn sich also eh keiner an das Recht hält – warum sollte das in diesem Fall eigentlich anders sein?

    Weil wir ein Rechtsstaat sind!

    Eine gesetzlich verankerte Obergrenze ist für mich nicht vorstellbar und m.E. auch nicht mit Unionsrecht vereinbar.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesetz mit einer Obergrenze vor dem EUGH bestand hätte. Außerdem gibt es andere, viel schneller umsetzbare Maßnahmen um die Zahl der einreisenden Flüchtlinge zu reduzieren und die gleichzeitig rechtlich nicht zu beanstanden sind. Z.B. (ohne Wertung):

    1. Strengere Grenzkontrollen und Wiederanwendung des Dublinverfahrens

    2. Weitere Staaten könnten zu sicheren Drittstaaten erklärt werden, wie es mit der Türkei und den Nordafrikastaaten diskutiert wird. Aber auch einige andere afrikanische Staaten könnten theoretisch zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, wenn politische Verfolgung in größerem Maße nicht stattfindet.

    3. Vollzugshindernisse könnten abgebaut werden. Konkret wird kritisiert, dass einige nordafrikanische Staaten Ihre Staatsangehörigen nicht zurückkommen. In der Praxis ist das mit sog. Rückübernahmeabkommen geregelt. Die Staaten der Welt gehen unterschiedlich mit den von Ihnen jeweils unterzeichneten Rückübernahmeabkommen um. Die Chancen beim Libanon, Kuba, Nordafrika, Simbabwe und zahlreichen anderen sind eher schlecht. Mit Maßnahmen wie der Streichung der Hilfsgelder, Nichtanerkennung der Pässe, Visavorbehalte, können diese Staaten sanft gezwungen werden, die Rückübernahmeabkommen einzuhalten.

    Von diesen restriktiven Maßnahmen hat man in den vergangenen Jahren keinen Gebrauch gemacht. Sie werden aber disktuiert und sind wirkungsvoll wie man anhand der Beispiele mit anderen Ländern sehen kann.

    Würden diese Maßnahmen durchgeführt, wovon ich aufgrund der politischen Diskussion ausgehe, dann ist eine absolute Obergrenze überflüssig, da der Zuzug von Flüchtlingen spürbar reduziert wird.

  9. larissa sagt:

    Österreich hat Heute eine Obergrenze festgelegt und dann wird man sehen ob die Behauptungen hier auf Migazin stimmen oder reine Stimmungsmache sind…
    Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass eine Obergrenze verboten sein soll. Warum auch? Ist doch zum Wohle aller

  10. religiöser Atheist sagt:

    @Matthias – auf nichts anderes läuft mein Post hinaus. Aktuell hält sich scheinbar keiner an geltendes Recht. Die einen legen es für sich so aus das sie wenig bis gar keine Menschen aufnehmen, die anderen so das im Grunde alle herkommen können (erst Mal)
    Diese Länder denken sich dann doch „warum soll ich mein Verhalten ändern? Ich komme damit doch aktuell gut durch, lass das mal die Deutschen machen“. Wenn wir jetzt ähnlich hantieren riskieren wir im Zweifel ein Verfahren vor dem EU Hof – na und? Schwert die anderen Staaten auch nicht. De ankommenden Menschen bleiben also woanders. Und schwupps, merken die Staaten die sich eben noch „geduckt“ haben – wenn alle sich nicht an die Regeln halten funktioniert es nicht.

    Und hoffentlich (!) lenken diese Staaten dann ein und alle zusammen (!) finden eine Lösung die nicht nur den Flüchtenden sondern auch den Staaten gerecht wird.

    Und grundsätzlich müssen natürlich die Gründe beseitig werden die überhaupt zur Flucht führen. Aber – ist das tatsächlich realistisch? Angesichts von Millionen von Menschen die – nicht nur wegen Krieg – sondern eben auch in der Hoffnung auf ein besseres Leben – nach Europa kommen?