Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel
Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll kommen
Beim Bund-Länder-Flüchtlingsgipfel soll es auch um Verbesserungen in der medizinischen Versorgung gehen: Einführung von Gesundheitskarten, mehr Therapien für traumatisierte Flüchtlinge und verbesserte Impfvorsorge stehen auf der Agenda.
Montag, 21.09.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.09.2015, 16:41 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Bei dem Spitzentreffen am kommenden Donnerstag in Berlin steht auch die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge auf der Agenda. Bund und Länder haben sich im Juni darauf verständigt, dass die Einführung von Gesundheitskarten erleichtert werden soll. Dazu wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Vorschlag vorlegen. Weitere Themen sind nach Angaben aus Regierungskreisen die Impfvorsorge und die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge.
Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge gibt es bisher nur in Bremen und Hamburg. Die meisten Bundesländer wollen sie aber ebenfalls einführen. Sie hoffen, den Verwaltungsaufwand verringern zu können. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betont zudem, die Karte führe zu einer besseren medizinischen Versorgung der Flüchtlinge. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat Ende August als erstes Flächenland beschlossen, die Karte einzuführen. Das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen nachziehen.
Asylbewerber haben in den ersten 15 Monaten nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Bei Schmerzen oder akuten Erkrankungen können sie zum Arzt gehen. Frauen, die schwanger sind, werden betreut. Weitergehende Leistungen wie Zahnersatz oder Psychotherapien sind ausgeschlossen. Vor jedem Arztbesuch müssen die Flüchtlinge zum Sozialamt, um sich die Behandlung genehmigen zu lassen.
Dieses Verfahren kritisieren die Opposition und Flüchtlingsorganisationen schon seit Jahren. Auch NRW-Ministerin Steffens argumentiert, der Weg für Flüchtlinge zum Arzt sei „bürokratisch und schwierig, worunter oft die Versorgung leidet“.
Nur in Bremen und Hamburg können Asylbewerber seit zehn bzw. drei Jahren mit einer Chipkarte direkt zum Arzt gehen. Dafür haben die beiden Stadtstaaten einen Vertrag mit der AOK Bremen geschlossen. Die Krankenkasse bekommt die Ausgaben für derzeit rund 11.000 Flüchtlinge in Hamburg und 4.000 in Bremen von den Sozialbehörden erstattet. Hinzu kommt eine Verwaltungskosten-Pauschale.
In den Flächenländern ist die Sache komplizierter: Ein Bundesland kann zwar in einer Rahmenvereinbarung mit bereitwilligen Krankenkassen die Einführung von Gesundheitskarten für Flüchtlinge beschließen. Die Landesregierung kann aber weder die Kommunen noch die Kassen verpflichten, dazu Verträge abzuschließen. Das will Gröhe nun ändern und die Kassen zum Abschluss verpflichten, wenn ein Land die Gesundheitskarte einführen will.
Der CDU-Minister hält sich damit an den Bund-Länder-Beschluss, über den sich aber wiederum die Koalitionsfraktionen in Berlin nicht einig sind. Die SPD-Fraktion unterstützt die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte, für die sich auch ihre Ministerpräsidenten und Kommunalpolitiker einsetzen. Die Union warnt hingegen in einem Fraktionsbeschluss, die Karte stelle einen Anreiz für noch mehr Asylanträge dar, „da sie für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland steht“.
Die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk sagte dem Evangelischen Pressedienst, in jedem Fall müssten Leistungsausweitungen vermieden werden. Wenn die Karte eingesetzt werde, müsse sichergestellt sein, dass „ausschließlich akute Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt wird“.
Die Opposition sieht in der Gesundheitskarte einen Anfang, die gesundheitliche Versorgung der Asylsuchenden wenigstens schrittweise zu verbessern, so die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink. Langfristig strebt die Partei an, dass Asylbewerber nicht eingeschränkt, sondern von Anfang an so versorgt werden wie Sozialhilfe-Empfänger oder Kassenmitglieder. Für die Kosten soll der Bund aufkommen. (epd/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Rheinland-Pfalz-Studie Jeder zweite Polizist lehnt muslimfeindliche…
- Der Fall Prof. Dr. Kenan Engin Diskriminierung an deutschen Hochschulen kein Einzelfall
- Drama im Mittelmeer Seenotretter bergen hunderte Geflüchtete
- Neue Integrationskursverordnung Bundesregierung will Integrationskurse verschlanken
- Prof. Heckmann im Gespräch Migrationspolitik, die von Sicherheitsthemen…
- „Menschenwürde verteidigen“ Zivilgesellschaftliche Kampagne fordert AfD-Verbot
Und wann kommt die Gesundheitskarte für im Ausland lebende bundesdeutsche Staatsbürger, die sich keine Krankenversicherung leisten können?
Pingback: Gesetzesverschärfung: De Maizière sieht keine Einschränkung des Asylrechts - MiGAZIN
@Karakal
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Zur Zeit läuft die Sache in DE i.d.R. so. Die Asylbewerber erhalten vom Sozialamt einen Behandlungsschein. Diesen geben sie dem behandelnden Arzt. Der gibt den Schein zur Abrechnung seiner Leistungen der jeweiligen KV und diese reicht den Schein wiederum beim Sozialamt ein. Wohlgemerkt müssen die Scheine IMMER im Original vorliegen. Sollte der Asylbewerber mal innerhalb eines Quartal den Arzt wechseln, geht das ganze Spielchen von vorne los. Hier werden also X Leutchen nur damit beschäftigt, Papier im Kreis rumzureichen.
Natürlich ist die Regelung, hier GKV-Karten auszugeben, deutlich besser. Es vereinfacht die Abrechnung der erbrachten Leistungen deutlich und verhindert sogar Missbrauch, da die Behandlungsscheine i.d.R eben NICHT mit einem Bild versehen sind.
PS: Ja ich weiß, einige Sozialämter geben nur Scheine mit Bild aus, ist aber eben NICHT die Regel.