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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

Bades Meinung

BAMF zwischen Arbeitsmarkt-, Asyl- und Integrationspolitik

Der Wechsel an der Spitze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist mehr als eine Personalie. Er bietet auch Chancen und Risiken auf Behördenebene. Und er könnte Rückwirkungen haben für Strukturreformen auf der Regierungsebene.

Von Montag, 21.09.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 25.09.2015, 0:43 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Der Wechsel an der Spitze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), von Manfred Schmidt zu Frank-Jürgen Weise, wird meist als eine höchstrangige Personalie diskutiert. Sie eröffnet aber auch zukunftsorientierte Gestaltungschancen.

Als Präsident der schon seit Jahren extrem geforderten und zuletzt klar überforderten Nürnberger Bundesbehörde hat Manfred Schmidt persönlich seine Arbeit gut gemacht – von seiner unprätentiösen, aber straffen Personalführung bis zu seinen Bemühungen um die behördliche Neuorientierung in Richtung auf „Willkommenskultur“. Dafür hatte er ein gut funktionierendes bundesweites Großprojekt in zehn Bundesländern mit zehn ausgewählten Ausländerbehörden installiert.

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Umgekehrt propagierte er immer häufiger mehr oder minder restriktiv intendierte asylpolitische Ideen und Konzepte. Das galt zum Beispiel für migrationsbremsende „Transitzentren“ in der Nähe der Ausgangsräume von Fluchtwanderungen oder auf den Fluchtrouten, als filternde Zugangszentren gedachte „Hotspots“ mit Auffanglagern an den europäischen Außengrenzen oder die als „Taschengeldkürzung“ diskutierte, verwaltungsaufwendige Umstellung von Geld- auf Sachleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Und er brach ganz unnötig eine Grundsatzdebatte um das Kirchenasyl vom Zaun. Das wurde nicht nur von den Kirchen, sondern auch von NGO-Vertretungen für Flüchtlingshilfe und Menschenrechte kritisiert.

Man hatte den Eindruck, dass er solche Ideen aus eigenem Antrieb forcierte und nicht nur, weil er als Präsident des BAMF dem Bundesministerium des Innern (BMI) untergeordnet war, aus dem solche Ideen stammten und in dem er auch selber als bewährter Krisenmanager diente, bevor er zum Nachfolger des Gründungspräsidenten der Nürnberger Behörde, Alfred Schmid, berufen wurde.

„In Wahrheit suchte Schmidt mit seinen ‚persönlichen‘ Rückzugsmotiven seinen unter Druck geratenen obersten Dienstherrn vor zusätzlicher Beschädigung durch seinen Rücktritt zu bewahren.“

Manfred Schmidt war kein Prophet, konnte nicht in die Zukunft sehen. Er hat die Zahl seiner Asylentscheider zu weit heruntergefahren bzw. zu niedrig gehalten und den gewaltigen Anstieg der Asylbewerberzahlen dann zunächst unterschätzt. Das war ein Fehler, den er selbst auch offen eingestand. Aber das konnte schon deswegen nicht zu einem Rücktrittsgrund aufgeblasen werden, weil er frühzeitig Notsignale sandte und um die Bewilligung zusätzlichen Personals bat, was von Berlin aus nur zögerlich bewilligt wurde; ganz abgesehen davon, dass man Asylentscheider nicht im Schnellverfahren klonen kann, wenn es bei der behördlichen Schicksalsverwaltung nicht zu menschenfeindlichen Fehlentscheidungen kommen soll.

Dass es Asylkonjunkturen gibt, weil die Asylbewerberzahlen krisenbedingt stark schwanken können, dass es deshalb auch steile Anstiege geben kann, wussten wir aus der Erfahrung schon seit den späten 1970er Jahren. Dass möglicherweise mit einem wachsenden Migrationsdruck aus der so genannten Dritten Welt zu rechnen sei, wenn die Bekämpfung der Ursachen unfreiwilliger Wanderungen dort nicht vorankommen, wenn es keine produktive Verbindung zwischen migrationsorientierter Entwicklungspolitik und entwicklungsorientierter Migrationspolitik geben würde, das konnte man schon 1994 im „Manifest der 60: Deutschland und die Einwanderung“ lesen.

Dass sich die Verstärkung der Schubkräfte im Wanderungsgeschehen durch die Ausplünderung der Ausgangsräume im ungezügelten „Raubtierkapitalismus“ (Helmut Schmidt) seither sogar noch potenziert hat, war bekannt: von der profitorientierten Kooperation korrupter einheimischer Führungseliten mit ausländischen Geschäftsinteressen bei der Ausbeutung von Bodenschätzen bis zur Expansion von ausländischen „Exportproduktionszonen“ in Afrika, die oft ehedem autark wirtschaftende selbständige Kleinbauern ruinierte, proletarisierte und mobilisierte.

Dass deutsche und europäische Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik, trotz aller Warnungen, gegenüber diesem migratorischen Potential kläglich versagt haben, bedarf keiner historiographischen Beweisführung mehr. Dennoch gab es zuletzt ein nicht konkret absehbares, gewaltiges Krisenszenario:

Zunächst entfaltete sich eine geballte Schubkraft im Wanderungsgeschehen durch zeitgleiche und sich überlagernde außereuropäische Krisenherde. Diese Schubkraft wurde forciert durch eine Eigendynamik mit planlosem Anschlusshandeln bei den außereuropäischen Fluchtwanderungen und bei zeitgleich mit ihnen aufsteigenden europäischen Wirtschafts- und Elendswanderungen. Im Hintergrund wirkte auch die elektronische stille Post mit Informationen und Gerüchten über Fluchtwege und Aufnahmechancen.

Dieses Zusammenwirken der Schubkräfte in den Ausgangsräumen mit der Eigendynamik im Wanderungsgeschehen traf auf eine europäische Abwehrpanik, die bei vielen Flüchtlingen sowie bei anderen Mobilisierten, aber noch nicht Aufgebrochenen Torschlusspanik forcierte. All das führte gemeinsam zu dem abrupten Aufstieg einer sich auf hohem Niveau stabilisierenden Massenbewegung, die auch von Schmidts amtsinternen Migrationsanalytikern nur erahnbar, in ihren konkreten Dimensionen aber nicht voraussagbar war.

Schmidt war ein politisch selbstständig denkender und zugleich unbedingt loyaler Präsident, was sich auch in seinem Rücktritt spiegelte:

Einerseits hat er damit die persönliche Konsequenz daraus gezogen, dass auch Kritik an Struktur- und Systemfehlern in Sachen Asylpolitik und deren Folgen immer mehr auf sein Amt und auf ihn persönlich abgeladen wurden. Das war für ihn am Ende wohl unerträglich geworden, weshalb er kurz nach der massiven Kritik bei den vierstündigen Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder mit der Kanzlerin 15. September 2015 sein Rücktrittsgesuch vorlegte.

Andererseits hat er durch persönliche Konsequenz seine Behörde vor weiteren Schuldzuweisungen zu bewahren gesucht und auch seinem obersten Dienstherrn, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, sein Amt nicht im Protest vor die Füße geworfen. Er ging honorig „aus persönlichen Gründen“, über die der Bundesinnenminister auf der Pressekonferenz demonstrativ keine weiteren Informationen gab, peinlicherweise fast so, als gäbe es zum Schutz des Geschädigten etwas zu verbergen. In Wahrheit suchte Schmidt mit seinen „persönlichen“ Rückzugsmotiven seinen unter Druck geratenen obersten Dienstherrn vor zusätzlicher Beschädigung durch seinen Rücktritt zu bewahren. Leitartikel Meinung Politik

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