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Kinder © Libertinus @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Spannungsfelder

Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ohne Angehörige in der EU Schutz suchen, ist beträchtlich gestiegen. Ausländerrechtliche Restriktionen und Bemühungen um das Kindeswohl prägen ihre Aufnahme. Von Dr. Bernd Parusel

Von Bernd Parusel Donnerstag, 20.08.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.03.2021, 13:39 Uhr Lesedauer: 19 Minuten  |  

Im Zuge der sich ausweitenden Konflikte im Nahen und Mittleren Osten, am Horn von Afrika und in anderen Gegenden der Welt, aber auch infolge sozialer Miseren in Südosteuropa und auf dem Balkan, ist die Zahl der Menschen, die in den Staaten der Europäischen Union Schutz suchen, seit einigen Jahren deutlich angestiegen. Während 2011 rund 310000 Menschen einen Asylantrag in den EU-Mitgliedsstaaten stellten, waren es 2014 mit rund 625000 mehr als doppelt so viele. 1

Hinter der Gesamtzahl der Schutzsuchenden liegt eine Vielzahl unterschiedlicher individueller Schicksale. Viele Neuankömmlinge sind politisch verfolgt, andere vor Armut oder Katastrophen geflohen; viele sind erwachsene Männer, aber auch zahlreiche Frauen und Familien mit Kindern machen sich auf den Weg nach Europa. Eine besondere Gruppe, die seit einigen Jahren verstärkt Beachtung erfährt, da auch sie zahlenmäßig zunimmt, sind Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in einem anderen Land Zuflucht suchen. In Fachkreisen werden sie als „unbegleitete Minderjährige“ (UM) oder „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) bezeichnet. 2

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Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen ist parallel zum Anstieg der Asylbewerberzahlen zuletzt deutlich gestiegen. 2011 stellten in allen EU-Staaten zusammen genommen rund 11700 UM einen Asylantrag; 2014 waren es mit rund 22900 nahezu doppelt so viele. Sie verteilten sich dabei höchst ungleich auf die einzelnen Staaten. Im Zeitraum 2012 bis 2014 wurden die mit Abstand meisten Asylanträge in Schweden gestellt, Deutschland folgte an zweiter Stelle. In Ländern wie der Slowakei, der Tschechischen Republik sowie den baltischen Staaten war die Ankunft von unbegleiteten Minderjährigen ein weit weniger auffälliges Migrationsphänomen.

Zu den unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern kommt eine nicht genau erfasste Zahl von unbegleiteten Minderjährigen, die keine Asylanträge stellen. Während in manchen EU-Staaten, etwa Schweden und den anderen nordischen Ländern, alle UM als schutzsuchend und damit als Asylbewerber gelten und entsprechende Verfahren durchlaufen, reichen in südeuropäischen Ländern, insbesondere Italien und Spanien, die meisten UM keinen Asylantrag ein. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie kein Aufenthaltsrecht bekommen; vielmehr wird der Aufenthalt üblicherweise durch lokale Behörden geregelt. Italien hat einem Bericht des Europäischen Migrationsnetzwerkes zufolge 2013 fast 8500 unbegleitete Minderjährige aufgenommen, die keinen Asylantrag stellten; in Spanien waren es rund 2200. 3

Deutschland nimmt hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger im beziehungsweise außerhalb des Asylverfahrens eine Mittelposition ein. Seit einigen Jahren zeigt sich, dass viele neu einreisende Minderjährige auf Asyl verzichten. Insbesondere in Fällen, in denen Vormünder oder Betreuer aufgrund von Vorerfahrungen davon ausgehen, dass ein Asylgesuch voraussichtlich erfolglos bleibt, wird von der Antragstellung von vornherein abgesehen. Stattdessen wird versucht, bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ein vorläufiges Aufenthaltsrecht oder zumindest eine vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht zu erwirken. In den meisten Fällen wird eine Duldung ausgestellt. 4 2013 wurden fast 6600 Kinder und Jugendliche aufgrund „unbegleiteter Einreise aus dem Ausland“ von Jugendämtern in Obhut genommen, 5 „nur“ knapp 2500 stellten jedoch einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wenngleich in die Jugendhilfestatistik auch junge Menschen eingehen, die mit Angehörigen, die bereits in der Bundesrepublik leben, zusammengeführt werden können, die sich nach kurzer Zeit als volljährig erweisen oder die aus anderen EU-Staaten kommen, deutet die Diskrepanz darauf hin, dass eine beträchtliche Zahl von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland außerhalb des Asylverfahrens bleibt.

Ziel- und Herkunftsländer

Jenseits der Grenzen der EU sind noch weit mehr unbegleitete Minderjährige auf der Flucht. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat in 77 Staaten Zahlen zu Asylanträgen unbegleiteter Minderjähriger gesammelt und kommt dabei für das Jahr 2013 auf eine Gesamtzahl von fast 25000. Die fünf Hauptzielländer der Minderjährigen waren demnach in absteigender Ordnung Kenia, Schweden, Deutschland, Malaysia und das Vereinigte Königreich. Die wichtigsten Ursprungsländer waren Afghanistan, Südsudan, Somalia, die Demokratische Republik Kongo (Kongo-Kinshasa) und Burma. 6 Unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan suchten überwiegend in der EU Zuflucht, UM aus Südsudan fast ausschließlich im Nachbarland Kenia. Für andere wichtige Zielstaaten, etwa die USA oder Südafrika, liegen keine vergleichbaren Asyldaten vor. In den USA wurden laut UNHCR 2013 jedoch über 41000 unbegleitete Minderjährige von den Grenz- und Zollbehörden aufgegriffen. Sie kamen überwiegend aus Mexiko, El Salvador, Guatemala und Honduras. 7 Die Flucht unbegleiteter Minderjähriger erscheint damit auf dem amerikanischen Kontinent ein mindestens ebenso häufig vorkommendes Phänomen zu sein wie in Europa.

Aus europäischer Sicht ist festzustellen, dass in den vergangenen drei Jahren Afghanistan das mit Abstand wichtigste Herkunftsland von unbegleiteten Minderjährigen war, gefolgt von Eritrea, Somalia und Syrien. Die meisten Minderjährigen, die alleine in die EU kamen, waren 16 oder 17 Jahre alt. 2013 fielen rund 65 Prozent in diese Altersgruppe. Weitere 25 Prozent waren 14 oder 15 Jahre alt; die restlichen zehn Prozent waren jünger als 14. In den allermeisten Fällen sind es Jungen, die sich alleine auf den Weg machen oder nach Europa geschickt werden; der Anteil der Mädchen unter den unbegleiteten Minderjährigen lag 2013 bei gerade einmal knapp 14 Prozent. 8

  1. Vgl. Eurostat-Datenbank, Stand 13.4.2015.
  2. Da nicht alle ausländischen UM als Flüchtlinge anerkannt werden, erscheint die kürzere Bezeichnung korrekter.
  3. Vgl. European Commission/European Migration Network, A Descriptive Analysis of the Impacts of the Stockholm Programme 2010–2013, Brüssel 2014, S. 91.
  4. Vgl. Andreas Müller, Unbegleitete Minderjährige in Deutschland, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Working Paper 60/2014, S. 30. Duldungen bedeuten lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung und damit eine unsichere Rechtsstellung, die jederzeit widerrufen werden kann (Paragraf 60a Aufenthaltsgesetz).
  5. Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Vorläufige Schutzmaßnahmen 2013, Wiesbaden 2014, S. 12.
  6. Vgl. UNHCR, Statistical Yearbook 2013, Genf 2014, S. 58.
  7. Vgl. UNHCR, Regional Office for the United States and the Caribbean, Children on the Run. Unaccompanied Children Leaving Central America and Mexico and the Need for International Protection, Washington 2014, S. 16.
  8. Vgl. Eurostat-Datenbank, Stand: 13.4.2015.
Leitartikel Meinung

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