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Symbolfoto © Ian Sane @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Zermürbende Warteschleife

Viele Flüchtlinge werden jahrelang von einer in die nächste Duldung geschickt

Derzeit ist viel von den Tausenden Menschen die Rede, die nach Europa fliehen und am liebsten nach Deutschland wollen. Das Schicksal von Flüchtlingen, die schon vor Jahren nach Deutschland gekommen sind und seitdem auf ein Bleiberecht hoffen, rückt dabei immer mehr in den Hintergrund.

Von Jutta Olschewski, Annette Link Donnerstag, 20.08.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.08.2015, 19:00 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Acht junge Männer aus Afghanistan, Ägypten und dem Iran sind vor fünf beziehungsweise sechs Jahren hierher geflohen. Aber sie fühlen sich wie Gefangene, haben „Angst, Stress und Sorgen“, wie sie gerade dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt, in einem vierseitigen handschriftlichen Brief geschrieben haben.

Die jungen Männer haben in der Nürnberger Innenstadt ein Protestcamp aufgeschlagen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ihr Problem heißt Kettenduldung. Seit Jahren müssen die abgelehnten Asylbewerber alle drei Monate auf die Verlängerung ihrer Duldung und damit ihres Bleiberechts hoffen. Sind Flüchtlinge geduldet, bedeutet das: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, von einer Abschiebung wird aber zunächst abgesehen – etwa weil die Flüchtlinge keinen gültigen Pass haben, krank sind oder die Sicherheitslage in ihrem Heimatland unübersichtlich ist.

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Es ist ein Leben in der Warteschleife, unter dem Jan Ali Habibi, einer der jungen Männer, leidet. „Wir müssen die Situation ändern, sonst werden wir langsam verrückt“, sagt er. Er fühle sich seiner Freiheit und seiner Menschenrechte beraubt. Der 22-jährige Afghane lebt zurzeit mit seiner Mutter und drei Geschwistern in einem Zimmer. „Wir wohnen wie in einem Gefängnis, aber unser Zimmer ist auch wie unsere Seele“, beschreibt er die Lage.

Sie haben keine Aufenthaltserlaubnis und erhalten daher auch keine Arbeitsgenehmigung. Der 21-jährige Arash Hashezehi wünscht sich: „Ich möchte eine Ausbildung machen, arbeiten und wie andere normale Menschen Steuern zahlen.“ Hassan Moradi, der nach dem Deutschkurs die Mittlere Reife geschafft hat, stand im Februar 2012 kurz vor dem Eintritt ins Erwerbsleben. Er hatte eine Ausbildung in Aussicht, erzählt er. Aber er habe keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung bekommen, also war die Lehrstelle damals weg.

Arash aus dem Iran ist überzeugt: Wenn er in seine Heimat zurückgeht, erwartet ihn der Tod. „Aber wenn ich hier bleibe, sterbe ich ganz langsam. Ich bin müde geworden und weiß nicht, was ich machen soll.“

„In Afghanistan sind wir nicht gleichberechtigt und werden unterdrückt“, schildern die mitprotestierenden Flüchtlinge, die dem Hazara-Stamm angehören, in dem Schreiben an den Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ihr Schicksal. „In Deutschland sind wir auch nicht gleich und wir werden psychisch unterdrückt“, heißt es weiter. Die Angst vor der Abschiebung mache sie krank, sie litten unter Schlafstörungen, einige seien depressiv, manche hätten schon versucht, sich das Leben zu nehmen.

Am 1. August ist in Deutschland ein neues Bleiberecht in Kraft getreten, das helfen soll, Kettenduldungen zu vermeiden. Doch die jungen Männer in Nürnberg haben von den Neuregelungen nichts. Hätten sie vor dem 21. Geburtstag eine Ausbildung angetreten, würden sie von einem Bleiberecht profitieren. Eine andere Möglichkeit für ein dauerhaftes Bleiberecht kommt für sie ebenfalls nicht in Betracht: Dafür müssten sie bereits seit acht Jahren in der Bundesrepublik sein.

„Asylanträge aus dem Iran und aus Afghanistan sind oft sehr kompliziert und auch die Folgenanträge dauern“, sagt der Pressesprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Mehmet Ata, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ata hat den Flüchtlingen eine Antwort auf ihren Brief an Bundesamts-Präsidenten Schmidt zugesagt.

„Ich konnte ihnen aber weiter nichts zusagen“, sagt Ata. Die dreimonatigen Duldungen seien Sache der jeweiligen Ausländerbehörde ergänzt er. Hier könne die Bundesbehörde nichts unternehmen. Aktuell Politik

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  1. Matthias sagt:

    Es ist sicherlich ein Problem, dass es in vielen Fällen noch Kettenduldungen gibt. Aber kann der Artikel nicht korrekt sein.

    Zunächst wird davon ausgegangen, dass die Flüchtlinge vor 5 oder 6 Jahren nach Deutschland gekommen sind. Später heißt es dort, dass sie keine Aufenthaltserlaubnis bekommen und daher auch keine Arbeitsgenehmigung.

    Hier wird eine Kausalität hergestellt, die falsch ist, es hat den Anschein als solle Stimmung gemacht werden.

    Die Arbeitsgehnemigung erhält ein geduldeter nach 4 Jahren, denn nach § 32 BeschV ist dann keine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit mehr notwendig. Ein echtes Arbeitsverbot gibt es nur in den ersten 3 Monaten nach Einreise, zwischen 3 Monaten und den 4 Jahren ist die Beteiligung der Bundesagentur notwendig.

    Wenn also jemand nach 5 oder 6 Jahren keine Arbeitsgenehmigung hat, ist das ausserordentlich ungewöhnlich.

    Darüber hinaus kann nach 18 Monaten Duldung eine Aufenthaltserlaubnis (inkl. Arbeitserlaubnis) ausgestellt werden. Aber nur dann, wenn das „Ausreisehindernis“ nicht durch den Ausländer zu vertreten ist (§ 25 Abs. 5 AufenthG). Wenn der Ausländer aber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, zum Beispiel seine Identität offenbart, dann kann die Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Dies ist folgerichtig, da nicht derjenige, der sich gegen die Rechtsordnung wendet, mit der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung belohnt werden soll.