Bades Meinung
Wiedergänger Punktesystem. Zur aktuellen Diskussion um ein Einwanderungsgesetz.
In Sachen Einwanderung lernt Politik langsam in diesem Land: In den 1980er und 1990er Jahren war es in der politischen Diskussion in Deutschland offenkundig noch zu früh für das damals immer wieder geforderte klassische Punktesystem nach kanadischen Vorbild. Heute ist es dafür zu spät, weil sich das kanadische und das deutsche Migrationsrecht längst in der Mitte getroffen haben. Aber für ein ‚Einwanderungsgesetz’, das diesen Namen verdient, ist es noch nicht zu spät, sagt als politikkritischer Zeitzeuge Klaus J. Bade, der diese Diskussion seit den 1980er Jahren begleitet und mitgestaltet hat.
Von Prof. Dr. Klaus J. Bade Mittwoch, 04.02.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.02.2015, 20:28 Uhr Lesedauer: 8 Minuten |
Ein bleicher Wiedergänger schleicht durch die Einwanderungsdiskussion in Deutschland: das Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Es hatte als transatlantisches Modell seine große Zeit in den Diskussionen der 1980er und 1990er Jahre. Es wurde von konservativer Seite damals stets mit dem Totschlagargument blockiert, Deutschland sei ‚kein Einwanderungsland’ und schon gar kein ‚klassisches’.
Und doch fand das Punktesystem einen zentralen Platz in den 2001 vorgelegten Empfehlungen der von Rita Süssmuth geleiteten Unabhängigen Kommission Zuwanderung. Auf ihre Ergebnisse wartete ungeduldig der seinerzeitige Bundesinnenminister Otto Schily; denn auf seinem Tisch lag längst der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes, den er mit der Berufung auf Ergebnisse dieser Kommission begründen wollte.
Das Punktesystem wurde, allerdings in stark reduzierter Form, auch in den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes übernommen. Vorgesehen war im Gesetz ferner ein unabhängiger Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat). Er sollte Zuwanderungssteuerung und Integrationsförderung kontinuierlich beraten und zugleich die Umsetzung und Ausrichtung des Punktesystems begleiten.
„Bei der neu vom Zaun gebrochenen Diskussion um ein ‚Einwanderungsgesetz’ kann von einem Punktesystem im ursprünglichen kanadischen Sinne heute für Deutschland nicht mehr die Rede sein. Ein ‚Einwanderungsgesetz’ für die zu mehr als drei Vierteln aus Europa und insbesondere aus der Europäischen Union stammende Zuwanderung wäre nur ein einladender klingendes Firmenschild; denn in Europa gilt Freizügigkeit.“
Der Zuwanderungsrat war hochrangig besetzt, gut ausgestattet, faktisch dem Rat der ‚Wirtschaftsweisen’ gleichgestellt und sollte zu Fragen von Migration und Integration jährlich ebenfalls ein umfassendes Gutachten vorlegen. Er wurde von Bundesinnenminister Schily im Vorgriff auf das Gesetz schon 2003 einberufen. Schily bat mich, den Vorsitz im Zuwanderungsrat zu übernehmen. Ich lehnte ab, empfahl Rita Süssmuth, die dieses Amt übernahm, in dem ich dann als ihr Stellvertreter fungierte.
Aber es war für das Punktesystem in Deutschland noch immer zu früh. Das zeigte sich auf dem Weg zum Zuwanderungsgesetz, das nach verheerendem politischen Hickhack erst 2005 in Kraft treten konnte: Der Zuwanderungsrat wurde im Zuge der strittigen weiteren Gesetzesausarbeitung, trotz seiner nach wie vor umfassenden Ausstattung, in seinen Aufgaben immer mehr beschnitten und schließlich weitgehend auf eine beratende Funktion für das Punktesystem reduziert. Damit war klar, dass der Zuwanderungsrat mit dem Punktsystem stehen oder fallen würde.
Um den von der konservativen Opposition blockierten Weg zur parlamentarischen Entscheidung für das rot-grüne Gesetzesvorhaben ohne erneute Anrufung eines Vermittlungsausschusses freizumachen, wurde das Punktesystem in einer parteiübergreifenden Besprechung im Bundeskanzleramt Anfang Juni 2004 aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Mit dem Punktesystem fiel, rechtlich nur folgerichtig, aber begleitet von einer üblen politischen und medialen Denunziationskampagne, auch der Zuwanderungsrat, der in seiner kritischen Arbeit von der Opposition und vor allem von den irritierten Behörden zunehmend misstrauisch beobachtet worden war.
Wohl wissend, dass es für das Punktesystem bis auf weiteres keine Chance mehr gab, hatte der Zuwanderungsrat in seinem ersten, im Herbst 2004 vorgelegten Jahresgutachten unter anderem eine Migrationssteuerung mithilfe einer Engpassdiagnose am Arbeitsmarkt vorgeschlagen. Das war eine kleine, flexible und streng arbeitsmarktorientierte Ersatzlösung für das im Sommer 2004 der diffusen Angst vor ‚ungesteuerter Zuwanderung’ zum Opfer gefallene große und nur bedingt arbeitsmarktorientierte Punktesystem:
Bei akutem und absehbar nicht durch inländische Arbeitskräfte zu befriedigendem Arbeitskräftemangel sollten – zwar flexibel, aber streng am Bedarf orientiert – ausländische Fachkräfte zugelassen werden. Es ging um nach Berufsgruppen oder Branchen jeweils festzulegende Kontingente, bis zu einem jährlichen Gesamtmaximum von 25.000.
Dieser Vorschlag wurde – wie zuvor das Punktesystem – von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite gleichermaßen begrüßt. Von den innenpolitischen Streitern der Oppostion aber wurde das Konzept aufs neue mit den eingeübten populistischen Mayday-Reflexen als Programm zur Überflutung Deutschlands mit Migranten denunziert.
Willkommene Hilfestellung leisteten dabei ein gezieltes Missverständnis und ein unglückliches Zusammentreffen zweier Nachrichten in den Medien: zum einen wurde die maximale Zahl von 25.000 als Jahresquote missverstanden; zum anderen traf die Veröffentlichung des Vorschlages des Zuwanderungsrates zusammen mit der Ankündigung des Opel-Konzerns, 4000 Fachkräfte freizustellen, so dass die Medien fast zwei Wochen lang titelten: ‚Opel entlässt 4.000 Fachkräfte – Zuwanderungsrat verlangt jährliche Zuwanderung von 25.000 ausländische Fachkräften!’
Damit war das Ende besiegelt, die Schmutzarbeit erledigten politische und mediale Denunzianten. Sie wurden immer aggressiver, als sich herumsprach, dass der Zuwanderungsrat sogar erwog, seine Arbeit auch ohne Ausstattung und rechtliche sowie politische Legitimation fortzusetzen. Aktuell Meinung
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