Tod in Polizeigewahrsam
Gedenken an Tod von Afrikaner Jalloh in Dessau vor zehn Jahren
Heute vor zehn Jahren starb der aus Afrika stammende Oury Jalloh in einer Haftzelle. Sein Tod wirft bis heute ungeklärte Fragen auf. Die dringenste ist: Wurde er von Polizisten ermordet? Mehrere Initiativen gedenken in dieser Woche an dieses schreckliche Ereignis.
Mittwoch, 07.01.2015, 9:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.01.2015, 20:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Mit mehreren Kundgebungen wird in dieser Woche in Dessau-Roßlau an den Tod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Haftzelle vor zehn Jahren erinnert. Den Auftakt bildet am Mittwoch ein stilles Gedenken auf der Haupttreppe zu dem Polizeirevier, in dem Jalloh starb. Die Einwohner sind aufgerufen, Kerzen zu entzünden und Blumen niederzulegen, teilten die Organisatoren am Freitag mit. Geplant ist zudem eine Ansprache von Oberbürgermeister Peter Kuras (FDP).
Zu den Veranstaltern gehören das Dessauer Multikulturelle Zentrum als Koordinator, das Bündnis gegen Rechtextremismus in der Stadt und das Netzwerk Gelebte Demokratie. Unabhängig davon planen die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ und Flüchtlingsgruppen eine Demonstration am Nachmittag durch die Innenstadt. Ein weiterer Aufzug ist von der Initiative für den 10. Januar vorgesehen.
Gedenk-Initiative: Es war Mord
Die Gedenk-Initiative spricht im Zusammenhang mit dem Tod Jallohs von Beginn an von Mord. Auf sogenannten Mobilisierungsplakaten zu den aktuellen Kundgebungen heißt es „… vor 10 Jahren von Polizisten verbrannt, von Staatsanwaltschaft und Gerichten ignoriert und vertuscht“.
Jalloh starb am 7. Januar 2005 an einer Liege gefesselt bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle. Nach Darstellung der Polizei soll der Flüchtling die Matratze mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Er war festgenommen worden, weil sich Frauen von ihm belästigt fühlten und er sich gegen Beamte wehrte.
BGH: Geldstrafe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2014 in letzter Instanz die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro bestätigt. Vorausgegangen waren verschiedene Strafprozesse in Sachsen-Anhalt und schon einmal 2010 vor dem BGH in Karlsruhe.
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau prüft seit Anfang 2014 in einem gesonderten Verfahren, ob es weitere Ermittlungsansätze zum Grund für den Ausbruch des Feuers und damit für den Tod Jallohs gibt. Anlass ist eine Strafanzeige der Gedenk-Initiative. Sie beruft sich dabei auf ein neues, von ihr in Auftrag gegebenes Brandgutachten. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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