Doppelt diskriminiert
Bei Migration und Behinderung überschneiden sich Benachteiligungen
Sowohl Migranten als auch Menschen mit Behinderungen sind mit sozialen Benachteiligungen konfrontiert. Sind Migranten mit einer Behinderung also "doppelt diskriminiert"? Diese Gleichung ist naheliegend aber auch fragwürdig – von Nausikaa Schirilla
Von Nausikaa Schirilla Mittwoch, 03.12.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.12.2014, 17:01 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Nicht alle Migranten mit einer Behinderung erleben diese als zweifache Diskriminierung. Die Gerontologin Dinah Kohan führte beispielsweise eine Studie über jüdische Familien aus der Ex-Sowjetunion mit Angehörigen mit einer geistigen Behinderung durch. Die von ihr untersuchten Familien erlebten die Situation in Deutschland im Umgang mit den behinderten Angehörigen angesichts der schwierigen Bedingungen in der ehemaligen Sowjetunion trotz vieler Schwierigkeiten eher als eine Verbesserung.
Dazu stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet diese zwei Diskriminierungsmerkmale isoliert von anderen betrachten sollte. Schließlich sind auch weitere Unterschiede wie Bildung, Einkommen, sozialer Status und Geschlecht relevant. So berichtet die Soziologin Gülsün Fırat über ihren Kampf als akademisch gebildete Migrantin um die bestmögliche Förderung für ihr mehrfach behindertes Kind von zahlreichen Widrigkeiten und Diskriminierungen, die sie aber nicht unbedingt als Migrantin betrafen, sondern auch als Frau und Mutter und als „Objekt“ des Gesundheitssystems generell.
Hinzu kommt, dass Behinderung nicht einfach so gegeben ist. In Deutschland sind an Förderschulen für Lernbehinderung Kinder mit Migrationshintergrund überproportional vertreten. Lernbehinderung wird somit auch durch das deutsche Schulsystem erzeugt. Im Übrigen kann Behinderung auch ein Migrationshindernis darstellen, wenn aufgrund einer eingeschränkten Mobilität die ohnehin schwierige Migration als Option nicht offen steht.
Einschränkung von Teilhabe
„Die bisherige Erfahrung und entsprechende Forschung zeigen jedoch, dass Leistungen der Behindertenhilfe von Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger in Anspruch genommen werden, so dass sich hier die Frage der Zugangsbarrieren und der Öffnung der Hilfesysteme stellt.“
Migration und Behinderung konstituieren in unterschiedlicher Weise Gruppen, die von Ausgrenzung betroffen sind. Es ist interessant zu sehen, welche Parallelen und Unterschiede in der Konstruktion dieser Eigenschaften bestehen. Die Kategorie Migrationshintergrund bezeichnet Personen, die selbst oder deren Familien nach Deutschland eingewandert sind. Aber schon die rechtliche Lage ist sehr verschieden: Eingebürgerte, EU-Bürger, Arbeitsmigranten und Flüchtlinge haben unterschiedliche Ansprüche und Rechte, beispielsweise haben Asylbewerber nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und wissen nicht, ob sie in Deutschland bleiben können.
In den Sozialwissenschaften werden zu Behinderung zunehmend flexible und dynamische Konzepte diskutiert, die den Fokus vor allem auf Ausgrenzung und Einschränkung von Teilhabe legen. Generell zielt die Behindertenhilfe in Deutschland auf die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und auf die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. Behinderung wird nicht als Defizit oder Mangel begriffen, sondern als Einschränkung der Teilhabe. Die Behindertenhilfe kennt daher ein umfassendes Netz von Rechten und Hilfen, die die Teilhabe an der Gesellschaft in allen Bereichen wie Freizeit, Wohnen, Arbeit und Bildung ermöglichen sollen. Die Maßnahmen sollen passgenau je nach Bedürfnis und Lebenssituation zugeschnitten sein.
Tipp: Die ungekürzte Original- fassung des Artikels ist in der November-Dezember-Ausgabe der Zeitschrift iz3w erschienen. Sie erscheint seit 1970. In Hin- tergrundanalysen, Kommenta- ren und Diskussionsbeiträgen beschäftigt sich die Zeitschrift mit politischen, ökonomischen und kulturellen Aspekten von Globalisierung, Migration und Rassismus, Entwicklungspoli- tik und -theorie sowie sozialen Bewegungen und Ökologie. Sechs Mal im Jahr werden die 52 Seiten der iz3w mit Kri- tischem und Hintergründigem sowie einem rund 20-seitigen Themenschwerpunkt gefüllt.
Die bisherige Erfahrung und entsprechende Forschung zeigen jedoch, dass Leistungen der Behindertenhilfe von Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger in Anspruch genommen werden, so dass sich hier die Frage der Zugangsbarrieren und der Öffnung der Hilfesysteme stellt. Bereits das Recht stellt eine Barriere dar. So stehen beispielsweise Ansprüche nach dem SGB IX 1 nur Migranten mit einem festen Aufenthaltsrecht oder deutschem Pass zu, die Rechtslage für Flüchtlinge und Geduldete ist eine andere.
Die Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme der Leistungen sind unterschiedlich. Manche Familien mit Migrationshintergrund kennen das hiesige Hilfesystem nicht ausreichend. Oft bestehen Sprachbarrieren. Unterschiedliche Vorstellungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung können die Inanspruchnahme ebenfalls erschweren. Auch die Rolle der Familie kann unterschiedlichen Einfluss haben. So kann es sein, dass Familien nicht so sehr daran interessiert sind, Familienmitglieder mit einer Behinderung in einer eigenen Wohnform unabhängig von der Familie unterzubringen.
- vgl. Sozialgesetzbuch zu „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (Artikel 1 des Gesetzes vom 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)
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