Doppelt diskriminiert

Bei Migration und Behinderung überschneiden sich Benachteiligungen

Sowohl Migranten als auch Menschen mit Behinderungen sind mit sozialen Benachteiligungen konfrontiert. Sind Migranten mit einer Behinderung also „doppelt diskriminiert“? Diese Gleichung ist naheliegend aber auch fragwürdig – von Nausikaa Schirilla

Nicht alle Migranten mit einer Behinderung erleben diese als zweifache Diskriminierung. Die Gerontologin Dinah Kohan führte beispielsweise eine Studie über jüdische Familien aus der Ex-Sowjetunion mit Angehörigen mit einer geistigen Behinderung durch. Die von ihr untersuchten Familien erlebten die Situation in Deutschland im Umgang mit den behinderten Angehörigen angesichts der schwierigen Bedingungen in der ehemaligen Sowjetunion trotz vieler Schwierigkeiten eher als eine Verbesserung.

Dazu stellt sich die Frage, warum man ausgerechnet diese zwei Diskriminierungsmerkmale isoliert von anderen betrachten sollte. Schließlich sind auch weitere Unterschiede wie Bildung, Einkommen, sozialer Status und Geschlecht relevant. So berichtet die Soziologin Gülsün Fırat über ihren Kampf als akademisch gebildete Migrantin um die bestmögliche Förderung für ihr mehrfach behindertes Kind von zahlreichen Widrigkeiten und Diskriminierungen, die sie aber nicht unbedingt als Migrantin betrafen, sondern auch als Frau und Mutter und als „Objekt“ des Gesundheitssystems generell.

___STEADY_PAYWALL___

Hinzu kommt, dass Behinderung nicht einfach so gegeben ist. In Deutschland sind an Förderschulen für Lernbehinderung Kinder mit Migrationshintergrund überproportional vertreten. Lernbehinderung wird somit auch durch das deutsche Schulsystem erzeugt. Im Übrigen kann Behinderung auch ein Migrationshindernis darstellen, wenn aufgrund einer eingeschränkten Mobilität die ohnehin schwierige Migration als Option nicht offen steht.

Einschränkung von Teilhabe

„Die bisherige Erfahrung und entsprechende Forschung zeigen jedoch, dass Leistungen der Behindertenhilfe von Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger in Anspruch genommen werden, so dass sich hier die Frage der Zugangsbarrieren und der Öffnung der Hilfesysteme stellt.“

Migration und Behinderung konstituieren in unterschiedlicher Weise Gruppen, die von Ausgrenzung betroffen sind. Es ist interessant zu sehen, welche Parallelen und Unterschiede in der Konstruktion dieser Eigenschaften bestehen. Die Kategorie Migrationshintergrund bezeichnet Personen, die selbst oder deren Familien nach Deutschland eingewandert sind. Aber schon die rechtliche Lage ist sehr verschieden: Eingebürgerte, EU-Bürger, Arbeitsmigranten und Flüchtlinge haben unterschiedliche Ansprüche und Rechte, beispielsweise haben Asylbewerber nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und wissen nicht, ob sie in Deutschland bleiben können.

In den Sozialwissenschaften werden zu Behinderung zunehmend flexible und dynamische Konzepte diskutiert, die den Fokus vor allem auf Ausgrenzung und Einschränkung von Teilhabe legen. Generell zielt die Behindertenhilfe in Deutschland auf die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und auf die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. Behinderung wird nicht als Defizit oder Mangel begriffen, sondern als Einschränkung der Teilhabe. Die Behindertenhilfe kennt daher ein umfassendes Netz von Rechten und Hilfen, die die Teilhabe an der Gesellschaft in allen Bereichen wie Freizeit, Wohnen, Arbeit und Bildung ermöglichen sollen. Die Maßnahmen sollen passgenau je nach Bedürfnis und Lebenssituation zugeschnitten sein.

Tipp: Die ungekürzte Original- fassung des Artikels ist in der November-Dezember-Ausgabe der Zeitschrift iz3w erschienen. Sie erscheint seit 1970. In Hin- tergrundanalysen, Kommenta- ren und Diskussionsbeiträgen beschäftigt sich die Zeitschrift mit politischen, ökonomischen und kulturellen Aspekten von Globalisierung, Migration und Rassismus, Entwicklungspoli- tik und -theorie sowie sozialen Bewegungen und Ökologie. Sechs Mal im Jahr werden die 52 Seiten der iz3w mit Kri- tischem und Hintergründigem sowie einem rund 20-seitigen Themenschwerpunkt gefüllt.

Die bisherige Erfahrung und entsprechende Forschung zeigen jedoch, dass Leistungen der Behindertenhilfe von Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger in Anspruch genommen werden, so dass sich hier die Frage der Zugangsbarrieren und der Öffnung der Hilfesysteme stellt. Bereits das Recht stellt eine Barriere dar. So stehen beispielsweise Ansprüche nach dem SGB IX 1 nur Migranten mit einem festen Aufenthaltsrecht oder deutschem Pass zu, die Rechtslage für Flüchtlinge und Geduldete ist eine andere.

Die Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme der Leistungen sind unterschiedlich. Manche Familien mit Migrationshintergrund kennen das hiesige Hilfesystem nicht ausreichend. Oft bestehen Sprachbarrieren. Unterschiedliche Vorstellungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung können die Inanspruchnahme ebenfalls erschweren. Auch die Rolle der Familie kann unterschiedlichen Einfluss haben. So kann es sein, dass Familien nicht so sehr daran interessiert sind, Familienmitglieder mit einer Behinderung in einer eigenen Wohnform unabhängig von der Familie unterzubringen.

In der Praxis werden gerne religiös und kulturell unterschiedliche Sichtweisen auf Behinderung als Grund für die mangelnde Inanspruchnahme des Hilfesystems angeführt. Die Rolle der Kultur ist aber sehr vorsichtig zu betrachten. Zum Einen ist Kultur beeinflusst von unterschiedlichen Faktoren wie Bildung, sozialer Lage, Religion, individuellen Biografien und so weiter. Zudem sind ‚Kulturen‘ nicht immer gleich und verändern sich, gerade in der Diaspora. Positionen können widersprüchlich sein: So findet sich bei Migranten aus muslimisch geprägten Ländern eine offizielle islamische Position, die die Bedeutung von Wissenschaft und Medizin sehr betont, aber auch ein Volksislam mit einem Glauben an die Kraft des bösen Blickes, magischen Praktiken und anderem. Informationen für Fachkräfte zur Sichtweise des Islam zu Behinderung verstärken eher Vorurteile und Stereotype.

Ferner fanden die Sozialwissenschaftler Dieter Neubert und Guenther Cloerkes in einer vergleichenden Untersuchung ethnologischer Studien weltweit kulturell völlig unterschiedliche Einstellungen zu Behinderung, die auch intrakulturell differenziert werden müssen. Aber auch in Gesellschaften mit massiven Vorurteilen und ablehnenden Vorbehalten gegenüber Menschen mit Behinderung kann individuelles Verhalten davon erheblich abweichen. Die Autoren unterscheiden daher zwischen Haltungen zu Behinderung und zu Behinderten. Sie berichten von Personen, die negative Einstellungen ihrer ‚Kultur‘ kritisierten und sich dem sehr bewusst entgegenstellten.

Interkulturelle Öffnung

Nach bisheriger Forschungslage besteht kein Anlass, in Bezug auf Behinderung kulturellen oder religiösen Vorstellungen von Migranten eine besondere Funktion zuzuweisen. Vielmehr ist generell davon auszugehen, dass Migration auch die Behindertenhilfe vor die Aufgabe stellt, ihre Angebote an die Bedürfnisse und Interessen der Einwanderungsgruppen anzupassen und die Angebote so auszuweiten.

Das bedeutet, Angebote müssen niedrigschwellig und gut erreichbar sein und auf verschiedenen Wegen kommuniziert werden. Der Einsatz von Dolmetschern ist hier ebenso wichtig wie mehrsprachige Informationen. Die Behindertenhilfe steht vor der Herausforderung, Kommunikationsprobleme zu überwinden, die Muttersprachen ernst zu nehmen und so über Leistungen besser zu informieren. Dies kann über den Einbezug von Migranten-Organisationen, über spezifische Medien und andere Kanäle verlaufen.

Von der Pädagogin und Therapeutin Cornelia Kaiser-Kauczor wird mit Blick auf Diversität ein Beispiel beschrieben, bei dem die Mitarbeiterin eines Förderkindergartens eine scheinbar schwer zugängliche türkische Mutter eines Kindes zu einem Beratungsgespräch motiviert. Sie zieht eine mit der Frau vertraute Dolmetscherin hinzu. Aus dem Gespräch entwickelte sich dann ein längerer Beratungs- und Hilfeprozess für die gesamte Familie. Die ursprünglich als kulturell bedingt interpretierte Zurückhaltung erwies sich als Mangel an Information und als Angst vor Stereotypisierung.

Behinderung wie Migration sind also in einem Zusammenhang mehrfacher Diskriminierungsverhältnisse zu sehen, die sich überschneiden und stets neu formieren.

Literatur

  • Gülsün Firat (2007): Gindik – meine Süße. Eindrücke als Mutter einer behinderten Tochter mit Migrationshintergrund. Frankfurt am Main
  • Cornelia Kaiser-Kauczor (2011): Diversity-Kompetenz im Umgang mit Menschen mit Behinderung aus kultursensibler Sicht. In: van Keuk, Eva u.a. (Hrsg.): Diversity. Stuttgart
  • Dinah Kohan (2012): Migration und Behinderung – eine doppelte Belastung? Freiburg
  • Dieter Neubert/ Günther Cloerkes (1987): Behinderung und Behinderte in verschiedenen Kulturen. Heidelberg
  • Nausikaa Schirilla ist Professorin für Soziale Arbeit, Migration und Interkulturelle Kompetenz an der Katholischen Hochschule Freiburg.
  1. vgl. Sozialgesetzbuch zu „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (Artikel 1 des Gesetzes vom 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)