Polizei Aachen
Gericht bestätigt Entlassung eines Polizeianwärters wegen Rassismus
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Suspendierung eines Aachener Polizeianwärters aus dem Dienst aufgrund rassistischer Ausfälle gegenüber einer Kollegin. Der Betroffene sei charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst - auch weil er keine Reue zeige.
Donnerstag, 27.11.2014, 7:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.11.2014, 23:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen rassistischen Ausfällen war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des Aachener Polizeipräsidenten und wies einen Eilantrag des Entlassenen dagegen zurück. (AZ: 1 L 710/14)
Der angehende Polizist war im September wegen rassistischer Beleidigungen einer Kollegin vom Dienst suspendiert worden. Er hatte den Angaben zufolge die junge Frau mehrfach mit fremdenfeindlichen Äußerungen angegriffen und ein Hakenkreuz in einen ihrer Stifte geritzt. Ein weiterer Teilnehmer aus dem gemeinsamen Ausbildungskurs hatte die Aachener Behördenleitung über das Mobbing informiert.
Daraufhin leitete die Polizei ein Entlassungsverfahren ein. Wegen einer menschenverachtenden Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen sei er charakterlich ungeeignet für den Polizeidienst, hieß es in der Begründung.
Diese Einschätzung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Sowohl die Äußerungen des Polizeianwärters gegenüber seiner Kollegin als auch das Einritzen eines Hakenkreuzes ließen die fehlende charakterliche Eignung erkennen, befanden die Richter. Gestützt werde diese Bewertung durch den Umstand, dass er offenbar bisher nicht in der Lage sei, dieses Verhalten als schwere Verfehlung gegen seine dienstlichen Verpflichtungen als Polizeibeamter zu erkennen.
Gegen diese Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. (epd/mig)
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