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Sprachtest beim Ehegattennachzug

So werden SPD-Landesminister den ideologischen Irrsinn nicht stoppen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Sprachtests vor dem Ehegattennachzug verstoßen bei Türken gegen EU-Recht. Berlin hält an der Regelung trotzdem fest und - überraschend - Niedersachsen inzwischen auch, wie Tim Gerber herausgefunden hat:

Von Dienstag, 28.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 08.01.2016, 14:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Sprachtests vor der Einreise für Ehegatten von türkischen Arbeitnehmern unzulässig sind, wandte sich der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit einem Brief an den Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière (CDU). Darin regte er auch im Namen seiner SPD-Kollegen aus den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an, den im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Sprachtest für Ehegatten aus dem Ausland generell abzuschaffen.

De Maizière antwortete dem „sehr geehrten Kollegen“ und „lieben Herrn Pistorius“ in einem Brief, der Migazin vorliegt, – die groben, aber nicht neuen Unverschämtheiten zu diesem Thema aus seinem Hause.

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So behauptet der Bundesinnenminister, der EuGH habe in seiner Entscheidung das Spracherwerbserfordernis für drittstaatsangehörige Ehegatten nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Dies sei schon deshalb bemerkenswert, weil der EuGH zur Vereinbarkeit des Sprachnachweises mit der Familienzusammenführungsrichtlinie hätte entscheiden können. Dabei hat der EuGH in seinem Urteil ausdrücklich geschrieben, dass genau diese Frage anhand des Ausgangsverfahrens nicht zu prüfen war. Das Urteil dürfte man auch in Hannover gelesen haben.

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Und für jeden, der das Urteil gelesen hat, müssen auch die weiteren Worte de Maizières wie blanker Hohn klingen: Der EuGH habe den Sprachtest für nachzugswillige Ehegattennachzug zu türkischen Arbeitnehmern nicht verboten, sondern lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass es in jedem Fall eine Einzelfallprüfung geben müsse, „in der besondere Umstände in der Person des Antragstellers und besondere Härten berücksichtigt werden“ könnten. „Obwohl dies im deutschen Recht durch den allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewährleistet ist, ist die deutsche Regelung offenbar nicht hinreichend klar geworden.“ Mit anderen Worten: Der deutsche Innenminister unterstellt dem EuGH, den zugrunde liegenden Sachverhalt nicht begriffen zu haben, weil er eine Entscheidung getroffen hat, die dem CDU-Politiker nicht in seine Ideologie passt.

Gegen derartige Dreistigkeiten des „sehr geehrten Herrn Bundesministers“ müsste sich der Sozialdemokrat Pistorius nun eigentlich wehren, möchte man meinen. Doch auf entsprechende Nachfragen lässt er seinen Fachbeamten im Referat für Ausländer- und Asylrecht, Werner Ibendahl, lapidar mitteilen, man habe sich dazu noch keine eigene Meinung gebildet. Der Beamte hat auch schon Pistorius‘ Vorgänger, dem als ausländerpolitischen Hardliner berüchtigten Uwe Schünemann (CDU), viele Jahre treu gedient. Da wundert es auch nicht, dass man sich im Niedersächsischen Innenministerium zur Abschaffung von restriktiven Maßnahmen wie dem Zwangstest vor dem Ehegattennachzug nicht recht positionieren will – schon gar nicht öffentlich.

Pikant ist der Vorgang allemal, denn politische Anfragen von Journalisten beantwortet normalerweise der Pressesprecher im Namen seines Ministers und nicht ein einfacher Beamter aus der Fachabteilung. Auf diese Weise werden die SPD-Landesminister den ideologischen Irrsinn des Bundesinnenministers beim Ehegattennachzug jedenfalls nicht stoppen. Letzterer versteift sich in seinem Brief gar auf die These, dass die Zwangsgetesteten beim Deutsch-Lernen nach der Einreise besser motiviert seien, als diejenige Ehegatten, die den Test nicht machen müssen. Mit anderen Worten, die ugandische Ehefrau eines Deutschen soll aufgrund des Tests höher motiviert sein, als die Frau eines in Deutschland lebenden Franzosen, weil die den Test nicht machen muss. Auf Nachfrage im BMI, worauf sich diese These stütze, kann man keine Quelle nennen. Das sage doch der gesunde Menschenverstand, hieß es lapidar. Na, dann ist es ja gut. Aktuell Meinung

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  2. Matthias sagt:

    Mal wieder Stimmungsmache zu diesem Thema. Direkt der erste Satz ist inhaltlich falsch. Der EUGH hat nicht entschieden, dass der Sprachnachweis für Familienangehörige von Arbeitnehmern unzulässig ist.

    Das Urteil behandelt nur das Spracherfordernis bei Ehegatten von Selbständigen Türken

    Die Einschätzung, dass dies auch für türkische Arbeitnehmerehegatten gelten könnte, entspricht einer juristischen Meinung dazu, nicht aber einem Urteil.

    Und richtig ist auch, dass es keine generelle Infragestellung des Sprachnachweises von EUGH gibt. Vielmehr kritisiert der EuGH automatisierte Ablehnung von Anträgen wegen fehlender Sprachnachweise ohne Einzelfallprüfung.

    Kann sein, dass das für manche wie blanker Hohn scheint, das muss es aber nicht. De Maiziere hat mit seiner Aussage recht, aus juristischer Sicht zumindest.

    Und im Übrigen finde ich schon, dass sich das niedersächsische IM positioniert. So lese ich den Brief des Herrn Pistorius. Er votiert doch für eine Abschaffung des Spracherfordernisses in dem verlinkten Brief.