SPD-Innenminister

Sprachtest vor dem Ehegattennachzug macht ohne Türken keinen Sinn

SPD Innenminister appellieren an Bundesinnenminister de Maizière, die Sprachnachweis-Pflicht vor dem Ehegattennachzug komplett zu streichen. Wenn die Regelung für Türken nicht mehr gelte - so hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, sei sie nicht mehr nachvollziehbar.

Donnerstag, 31.07.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.08.2014, 17:26 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die SPD-Innenminister haben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) appelliert, ausländischen Ehepartnern den Nachzug ohne Deutsch-Tests zu ermöglichen. Eine nur punktuelle Angleichung des Aufenthaltsrechtes nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes werde zu „nicht mehr vermittelbaren Ergebnissen führen“, heißt es in einem Schreiben des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) im Namen seiner Amtskollegen aus Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Der Spracherwerb vor dem Nachzug müsse entfallen, erklärte Pistorius am Dienstag in Hannover. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 10. Juli eine deutsche Regelung gekippt, wonach türkische Ehegatten vor dem Umzug nach Deutschland eine Sprachprüfung ablegen müssen. Die EU-Richter beriefen sich auf das Assoziationsrecht zwischen EU und Türkei. Beide Seiten hatten Anfang der 70er Jahre vereinbart, die Niederlassungsfreiheit gegenseitig nicht einzuschränken.

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Regelung nicht mehr nachvollziehbar
In dem Schreiben kritisieren die SPD-Minister weiter, dass nach dieser Entscheidung deutsche Staatsangehörige beim Ehegattennachzug nicht nur – wie bisher – gegenüber Unionsbürgern und US-amerikanischen, australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen und neuseeländischen Staatsangehörigen schlechter gestellt sind, sondern künftig auch gegenüber assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen.

Pistorius: „So eine Regelung ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig wäre vermittelbar, dass der Sprachnachweis zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und zur Förderung der Integration in besonderer Weise beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen erforderlich ist.“ Zusammen mit den Vorgaben aus weiteren Gerichtsurteilen sei die Prüfung von den Ausländerbehörden „kaum noch handhabbar“, erläuterte Pistorius. (epd/mig) Aktuell Politik

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