Studie deckt auf

Die Polizei hat ein eklatantes Rassismusproblem

Laut einer aktuellen Studie hat die Polizei in Sachsen-Anhalt Probleme im Umgang mit Migranten, die Opfer oder Zeuge einer politisch motivierten Straftat geworden sind. Gerade beim Erkennen rassistischer Tatmotive gibt es Defizite, wie zahlreiche Fallbeispiele zeigen:

Mittwoch, 08.10.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:44 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Bei Sachsen-Anhalts Polizei gibt es einer Studie zufolge Defizite im Umgang mit Migranten, die Opfer oder Zeuge einer politisch motivierten Straftat geworden sind. Die Ergebnisse zeigten, dass eine mangelnde Sensibilität gegenüber Migranten bei solchen Fällen nicht von der Hand zu weisen ist, heißt es in der Untersuchung der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt. Sie wurde am Montagabend in Aschersleben vorgestellt.

Insbesondere gebe es bei Polizisten Defizite beim Erkennen rassistischer Tatmotive. Dies werde von den Opfern als Verharmlosung von Rassismus und Ignoranz der gesellschaftlichen Interessen wahrgenommen. Feindselige und rassistische Motive würden in Einzelfällen auch von Polizeibeamten nicht ausgeschlossen, sie stellten aber eine Ausnahme dar, ergab die Untersuchung.

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Wahrnehmungsdefizite
Bezeichnend seien „in erster Linie Wahrnehmungsdefizite von Einsatzbeamten und Sachbearbeitern hinsichtlich der Rassismusbetroffenheit migrantischer Opfer“, heißt es in der Studie. Die mangelnde Sensibilität lasse sich „strukturell auf das implizite (habituelle) Erfahrungs- und Handlungswissen der Einsatzbeamten und Sachbearbeiter zurückführen“. Es handele sich um erfahrungsbezogene Vorausurteile gegenüber Migranten.

Wieso es der Polizei nicht gelingt, trotz jahrelanger Debatten und vieler Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mehr mangelnder Sensibilität im Umgang mit Migranten zu entwickeln? Die Maßnahmen zur interkulturellen Qualifizierung gehen an deb Bedürfnissen der Polizeibeamten vorbei, wird in der Studie weiter ausgeführt.

Fallbeispiele
Wozu das in der Praxis führen kann, wird in der Studie anhand von exemplarisch aufgeführten wahren Begebenheiten veranschaulicht.

Beispiel 1: A. und B. – beide Nichtweiß – werden am Bahnhof von mehreren Personen umringt und rassistisch beleidigt. Sie werden angegriffen, u. a. geschlagen, getreten und bespuckt. Mehrere der Umstehenden zeigen den sog. Hitlergruß und singen ein rechtes Lied. A. blutet im Gesicht, B. hat ein stark verletztes Knie. Die Polizei trifft spät am Tatort ein. Die Daten der Täter werden von den Polizeibeamten am Tatort nicht aufgenommen. Später können Täter nicht mehr identifiziert werden bzw. kommen mit offensichtlich falschen Alibis als Zeugen durch den Prozess, obwohl sie mehrheitlich den Tatort noch nicht einmal unmittelbar verließen, sondern lediglich in (…) zurückgingen. Gegenüber A. und B., die sich darüber beschweren, äußern die Polizeibeamten: „Was wollt ihr denn, wir haben euch doch den Arsch gerettet, wir hätten euch auch dalassen können!“. Während des Prozesses später reden der Richter und einige der Polizeizeugen über die Betroffenen als „Asylanten“ und „Neger“.

Beispiel 2: A. wird von einer Gruppe junger Männer auf der Straße rassistisch beleidigt und bedroht, u.a. mit einem Messer und einem pistolenähnlichen Gegenstand. Er kann fliehen und läuft zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Er hat sich ein Kennzeichen eines beteiligten Autos gemerkt. Der Beamte am Eingang schickt ihn wieder weg und nimmt die Anzeige nicht auf. Als es zu einer Beschwerde kommt, werden sprachliche Missverständnisse vorgebracht, dem Opfer also Mitschuld zugesprochen. Bei der Begehung des Tatortes trägt der Leiter des örtlichen Staatsschutzes ein T-Shirt der Marke „Brachial“, ein bei Hooligans und Rechten beliebtes Label.

Beispiel 3: S. wird von sechs bis sieben Unbekannten rassistisch beschimpft und geschlagen, sodass er zu Boden geht. Sie lassen erst von S. ab, als Polizeibeamte eintreffen. Mehreren Angreifern gelingt die Flucht, zwei Tatverdächtige kann die Polizei noch vor Ort stellen. Erst nachdem die Beschuldigten gegangen sind, kommen Beamte auf das Opfer S. zu und fragen ihn, was er getrunken habe. Sie verlangen, dass er sich einem Atemalkoholtest unterzieht. Dies lehnt S. mit dem Verweis darauf ab, dass auch keiner der Angreifer einen Test hätte machen müssen. In der Pressemitteilung der Polizei zu dem Angriff ist dann von „unkooperativem“ Verhalten des „augenscheinlich alkoholisierten, dunkelhäutigen Mannes“ während der Anzeigenaufnahme die Rede.

Beispiel 4: Es klingelt an der Wohnungstür eines schwarzen Mannes. Zwei Männer drängen herein und beginnen sofort, ihn zu schlagen. Nachdem sie von ihm ablassen und die Wohnung verlassen, alarmiert der Betroffene die Polizei und einen Bekannten. Wenig später trifft die Polizei ein. Obwohl der Betroffene die Polizei informiert hat und diese seine Verletzungen wahrnehmen, reden diese nur mit den Angreifern. Als der Geschädigte merkt, dass diese den Beamten Lügen erzählen und er daraufhin verbal interveniert, wird er von einem weiteren Polizisten mit den Worten (in etwa) „wenn du noch mal unterbrichst, schicke ich dich morgen zurück nach Afrika“ abgedrängt. Etwa ein halbes Jahr nach dem Ereignis bekommt das Opfer einen Brief des Amtsgerichtes, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn – den schwarzen Mann – eine Anklage erhoben habe.

Download: Die Studie der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt „Polizeilicher Umgang mit migrantischen Opferzeugen“ kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Beispiel 5: Nach dem Zuzug der Ehefrau aus Südostasien wird eine in einer Kleinstadt lebende Familie K. über Monate von einer rechten Jugendclique terrorisiert. Die Ehefrau wird mehrfach rassistisch und sexistisch beleidigt (z.B. Äußerung gegenüber ihrem Ehemann in ihrem Beisein: „Wo haste denn den Fidschi gefunden? Im Puff?“). Einmal öffnet ein Junge vor ihr seine Hose und zeigt seinen Penis. Zudem wird das Grundstück der Familie mit Steinen, Flaschen und Müll beworfen. Die mehrfach alarmierte Polizei nimmt mehrere Anzeigen der Familie nicht auf. Erst nach Einschaltung der Mobilen Opferberatung wird der Fall näher untersucht. Hierbei wirf die Polizei dem Ehemann vor, er hätte den fremdenfeindlichen Hintergrund der Taten deutlicher herausstellen sollen. Vor Beginn der Vernehmung der Ehefrau fragt die Polizistin sie u.a. nach privaten Einzelheiten. Auf Nachfrage erklärt die Polizistin, es gäbe Äußerungen, dass Frau K. in einem Bordell gearbeitet habe. Dem müsse sie nachgehen.

Grundlage der Studie waren Einzelinterviews sowie Diskussionen mit Migranten, deren Betreuern, Opferberatern und Polizeibeamten aller Führungsebenen. Ausgelöst wurde die Analyse von einem Angriff auf ein Döner-Geschäft in Mücheln (Saalekreis) Anfang 2012. Derzeit läuft vor dem Landgericht Halle ein Berufungsprozess gegen drei Angeklagte. Der Fall hatte auch wegen Polizeipannen für Aufsehen gesorgt. (mig/epd) Leitartikel Politik Studien

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  1. Arno sagt:

    Wieso um alles in der Welt wird denn mit der Überschrift „eklatante Defizite der Polizei im Umgang mit Migranten“ aufgemacht? Es müsste doch vielmehr heißen „Studie offenbart offen rassistisches Handeln der Polizei“.

  2. karakal sagt:

    Diese Beispiele zeigen offensichtlich, daß jene Polizisten selbst rassistisch eingestellt sind. Ihr Dienst bedeutet in diesen Fällen, den Bock zum Gärtner gemacht zu haben. Eine Lösung des Problems könnte vielleicht darin bestehen, einen Teil dieser Polizisten in Gegenden der BRD zu versetzen, in denen überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund leben, wo sie zusammen mit dort aufgewachsenen Polizisten Dienst tun. Umgekehrt werden Polizisten aus Gegenden mit Migrationshintergrund nach Sachsen-Anhalt versetzt, um dort zusammen mit rassistischen Polizisten Dienst zu tun und diese dabei gegen Rassismus zu sensibilisieren.

  3. divide et impera das Problem ist das System. Der Rassismus ist in unsere Gesellschaft gewollt und wird indirekt gefördert. Denn wo Zwistigkeit in einer Gesellschaft herscht,ist der Herscher sicher vor der Gesellschaft. So einfach ist das. ulele 2050minusX

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