Ein Abschreckungspapiertiger

Bundesamt „für“ Migration und Flüchtlinge will Kirchenasyl aushebeln

Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland steigt. Das scheint dem Bundesamt "für" Migration und Flüchtlinge nicht zu gefallen. Wie ein jetzt bekannt gewordenes Papier nahelegt, will das Amt das Kirchenasyl nun mit Verweisen auf Gesetze und Verordnungen aushebeln.

Von Daniel Staffen-Quandt Donnerstag, 25.09.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.09.2014, 17:23 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland steigt. Gab es im Jahr 2004 nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ nicht einmal 50 Kirchenasyle, waren es in diesem Jahr bis zum 15. August bereits 135. In kirchlichen Räumen finden vor allem Menschen Zuflucht, die nach den Dublin-Abkommen aus Deutschland in andere EU-Länder abgeschoben werden sollen. Bislang wurden solche Asyle von den Behörden meist toleriert – das soll wohl auch so bleiben. Die Hürden aber sollen höher und die Folgen unabsehbar werden.

Anfang September deutete Gräfin Ursula Praschma, Abteilungsleiterin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei einer Tagung in Frankfurt die neue Linie an. Laut Dublin-Abkommen müssen Asylsuchende in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals Boden der EU betreten haben. Das sind meist die Länder an den EU-Außengrenzen. Weil in vielen dieser Länder die Versorgung von Asylbewerbern schlecht ist, reisen diese eben weiter – und landen dann etwa in Deutschland.

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BAMF verweist auf Gesetze und Verordnungen
Sobald diese Flüchtlinge erstmals mit deutschen Behörden in Kontakt kommen, greifen die Dublin-Abkommen. Das heißt: Die Bundesrepublik versucht, die Asylsuchenden etwa zurück nach Italien zu bringen. Für dieses Vorhaben gibt es eine sechsmonatige „Überstellungsfrist“, in der so eine Abschiebung stattgefunden haben muss. Tatsächlich seien aber „weniger als 20 Prozent aller Dublin-Flüchtlinge“ aus Deutschland rücküberstellt worden, erklärt Ben Rau vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Nach der Frist durften die Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen.

Mit dieser jahrelangen Rechtspraxis scheint das Bundesamt nun zu brechen – diesen Eindruck legen zumindest Schreiben der Behörde nahe, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegen. Zwar bestätigt das BAMF in den Schreiben an mehrere Asylbewerber nach sechs Monaten in einem Kirchenasyl, dass die Überstellungsfrist in das jeweilige EU-Land abgelaufen sei. Eine Aufhebung des Ausweisungsbescheides sowie eine Aufnahme ins hiesige Asylverfahren komme trotzdem nicht in Betracht. Es folgt eine Begründung mit Verweisen auf Gesetze und Verordnungen.

Geduldete ohne Rechte
Der Schweinfurter Rechtsanwalt Joachim Schürkens, der schon viele Asylbewerber vor Behörden und Gerichten vertreten hat, hält diese Begründung für „inhaltsleeren juristischen Nonsens“. In den Dublin-Verordnungen sei klar geregelt, dass Flüchtlinge nach dem Ablauf der Überstellungsfrist in Deutschland Asyl beantragen können müssen. „Mir erschließt sich diese neue Taktik nicht“, sagt er. Die anderen EU-Länder nähmen die Asylbewerber ja nach Ablauf der Frist auch nicht mehr zurück, „das schafft nur wieder neue Probleme“.

Darauf verweist auch der bayerische Flüchtlingsrat-Sprecher Ben Rau. Denn Asylbewerber, die nicht mehr abgeschoben werden und in Deutschland dennoch kein Asyl beantragen können, sind automatisch Geduldete. „Als Geduldeter hat man keinen Anspruch auf Integrationsleistungen wie Deutsch-Kurse, darf nicht arbeiten und muss in einer Gemeinschaftsunterkunft leben“, sagt Rau. Das verursache dem Staat deutlich höhere Kosten. Die neuen Standardschreiben aus dem BAMF seien nicht mehr als „Abschreckungspapiertiger“, betont er.

BAMF versucht Kirchenasyl auszuhebeln
Hans-Günther Schramm vom Ökumenischen Kirchenasylnetz in Bayern kritisiert das Bundesamt ebenfalls. „Das versucht das Kirchenasyl auszuhebeln“, sagt er. Denn zusätzlich zu den Problemen mit der Zeit nach dem Ende der Überstellungsfrist wird eben diese Frist auch noch zum Zankapfel. „Das BAMF bewertet ein Kirchenasyl seit ein paar Wochen grundsätzlich als Untertauchen“, sagt er – auch wenn die Gemeinden den Behörden das Kirchenasyl melden.

Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl, Dietlind Jochims, hat das neue Vorgehen des Bundesamts in Einzelfällen ebenfalls beobachtet. Flächendeckend scheine die neue Regelung aber noch nicht angewendet zu werden, sagt die Hamburger Pastorin. Ihr erscheine es „zweifelhaft, ob das juristisch haltbar“ sei, denn der Aufenthaltsort der Flüchtlinge sei den Behörden bei einem Kirchenasyl ja bekannt. Und wenn das BAMF nach Ablauf der Fristen keine Asylverfahren annehme, dann müssten eben die Verwaltungsgerichte sich damit beschäftigen.

BAMF lehnt Interviewanfragen ab
Die Bundesbehörde selbst hält sich bedeckt. Interviewanfragen werden abgelehnt, schriftliche Stellungnahmen nur mit Verspätung verschickt. „Künftige Strategien“ zum Thema Kirchenasyl würden momentan noch entwickelt, heißt es schriftlich. Das BAMF bestätigt sogar, dass es tatsächlich prüft, ob ein Flüchtling im Kirchenasyl rechtlich als „flüchtig“ gilt – Anlass sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni. Gleiches gilt für die Nicht-Zulassung zum Asylverfahren hierzulande. Hier wird auf eine Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes verwiesen.

In beiden Angelegenheiten sei aber noch keine Entscheidung getroffen worden, wie man grundsätzlich damit umgehe. Richtig jedoch sei, dass „beim Thema Kirchenasyl einiges im Fluss“ ist. (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Wiebke sagt:

    Ja, wir werden immer mehr steigende Flüchtlingszahlen haben. Und ich schäme ich zunehmend, Angehörige dieses reichen, ignoranten Europas zu sein, dass seit vielen Hundert Jahren Probleme in anderen Ländern der Welt anzettelt, aber für das verursachte Leid keine Verantwortung übernehmen will und hochnäsig und bürokratisch Leute abweist, von deren Not und aussichtsloser Lage die Augen verschlossen werden.
    Währenddessen sorgt unser ‚Friedensnobelpreisträger‘ für weitere Kriege mit dem Segen der EU und NATO, denen nichts Besseres einfäll, was für Flüchtlingsnachschub in großem Maße sorgen wird. Ebenso wie die unausweichlich näher rückende Klimaklatastrophe, die jetzt schon Dürre, Stürme und Überschwemmungen zur Folge hat, deren Verursache die reichen Nationen sind, die es aber nicht für nötig halten, Massnahmen zu ergreifen, um die Folgen einzudämmen.

  2. lupa sagt:

    es wird alles versucht um den Flüchtlingsstrom einzudämmen. Ehrlich zu sagen: „Wir wollen keine Asylsuchende“ das würden sie nie tun, doch genau so ist es,man will sie nicht haben.

    Es ist eine Schande wie hier mit Menschen umgegangen wird. Die Regierung in Berlin wird immer kälter. Es zählen nicht mehr Menschen, es zählt nur die EU und ihre Verbündete.

    Oft schäme ich mich für das was in Berlin verabschiedet wird. Doch wir werden immer lauter denn: „Schweigen bedeutet Zustimmung (lupa)“ und „Jeder Mensch hat ein Recht auf Menschsein“ (Autor unbekannt) stimmt aber …

    lg lupa

  3. Realist sagt:

    Die Kirche hat doch überhaupt keine Autorität mehr. Sie hat sich zu 100% an den politisch korrekten mainstream angepasst.
    Man kann natürlich in den Medien und in den Foren überall Denkverbote errichten, doch was hilft das? Am Ende triumphiert die AFD eben doch weil man die berechtigten Sorgen der Leute nicht ernst genommen hat. Soviel hätte man doch aus dem Ende der UDSSR lernen müssen, dass man sich nicht alles passend machen kann. Das ist wie mit der Bundeswehr. die Medien sprechen davon wie toll unsere Armee ist, und am Ende stellt sich heraus, dass wir nicht einmal ein einsatzfähiges U-Boot haben! Ganz genauso ist es mit der Asylpolitik, die ein erkennbares Konzept vermissen lässt. Mit feinen Sackos, Schlabberhosen und klugen Sprüchen erledigt man große Probleme eben nicht.

  4. Nathan sagt:

    @Realist Sie haben völlig recht. Die Migrationspolitik ist hierzulande an kein Nachhaltigkeitskonzept gebunden. Das läuft tatsächlich wie bei der Bundeswehr. Alles nur für den Augenblick, das Ego und bella figura.