Presserat rügt BamS-Islam-Kommentar
Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten
Der islamfeindliche Kommentar von BamS-Vize Nicolaus Fest wurde vom Presserat öffentlich gerügt. Fest habe die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich überschritten und gegen drei Ziffern des Pressekodex verstoßen.
Mittwoch, 10.09.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.09.2014, 17:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Deutsche Presserat hat den islamfeindlichen Kommentar von Nicolaus Fest, Vize-Chef der Bild am Sonntag, öffentlich gerügt. Fest habe mit seinem Beitrag gegen gleich drei Ziffern des Pressekodex verstoßen. Insgesamt seien 215 Leserbeschwerden beim Presserat eingegangen.
Fest hatte in der Bild am Sonntag vom 27. Juli 2014 unter anderem geschrieben: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle […] Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. […] Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“
Der Presserat rügt, dass der Kommentar pauschalisierende Aussagen über das Verhalten von Muslimen im Allgemeinen enthält und diese eine diskriminierende Wirkung für Angehörige dieses Glaubens entfalten. Zudem spreche der Kommentar dem Islam als Glaubensrichtung die Integrationsfähigkeit an sich ab.
„Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen. Hier wird jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem alle Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert“, so Ursula Ernst, Vorsitzende des Beschwerdeausschusses.
Nicolaus Fest hat sich der Rüge zufolge gegen folgende Ziffer des Pressekodex verstoßen:
Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde): Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Ziffer 10 (Religion, Weltanschauung, Sitte): „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“
Ziffer 12 (Diskriminierungen): Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Aktuell Feuilleton
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Der fremdenfeindliche Ton ist in den Springer-Medien praktisch dauerpräsent. Vielleicht nicht immer in dieser Schärfe, aber doch meistens deutlicher als nur „zwischen den Zeilen“. Als beispielsweise im Jahr 2010 der damalige Bundespräsident Wulff den Islam als zu Deutschland gehörend bezeichnete, erschienen in Springers BILD gleich mehrere Artikel und Kommentare, die dem Leser das Gegenteil beweisen sollten. Unter der Überschrift „Faktencheck“ wurden Muslime beispielsweise als überdurchschnittlich kriminell, arbeitsscheu und integrationsunwillig dargestellt – alles belegt mit „repräsentativen“ Zahlen, versteht sich.
Solange solche offen volksverhetzenden Kommentare aber nur Rügen vom Presserat nach sich ziehen und juristisch ungeahndet bleiben, wird sich daran vermutlich auch wenig ändern. Springers Rassismus wird uns noch lange erhalten bleiben …
Man kann Ihnen, glamorama, nur recht geben. Schließe mich dieser Meinung an.
@glamorama
Am besten man veröffentlicht solche Statistiken gar nicht mehr. Dann aber gleiches Recht für alle und die Links- und Rechtsextremen werden auch nicht mehr erwähnt.
Auch ich kann mich glamorama nur voll und ganz anschließen. Würden solche Zeilen gegen Juden geschrieben würden sofort juristische Schritte eingeleitet.
Auch wenn ich die Meinung von Nikolaus Fest verabscheue und die Rüge des Presserats völlig berechtigt ist, sehe ich die Grenze der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Das muss man in einer freien Gesellschaft schon aushalten können, so wie Typen mit orangenen Westen.
@aloo masala:“Auch wenn ich die Meinung von Nikolaus Fest verabscheue …… sehe ich die Grenze der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Das muss man in einer freien Gesellschaft schon aushalten können, …..“
Würde man das auch dann noch als reine Meinungsfreiheit interpretieren, wenn man Gleiches über Menschen jüdischen Glaubens pauschal öffentlich verbreiten würde????
Wenn Sie diese Frage mit NEIN beantworten, dann sollten wir auch keinen islamfeindlichen Populismus und keine Typen in orangefarbenen Westen unter Meinungsfreiheit subsumieren.
@Saadiya
Ja sicher.
„Der Presserat hat die BILD oder BAMS gerügt…“ hört sich ja an, als ob man denen eine empfindliche Geldstrafe aufgebrummt hat.
Bei „Presserat.de“ sieht man eindeutig, dass das Wiederholungstäter sind.
Für mich ist das Vorsatz und gehört daher strafrechtlich verfolgt. Alles andere ist Augenwischerei.
Die lachen doch darüber und werden ewig so weitermachen abgesehen von dem Ruf eines jeden Journalisten in Deutschland, das so in den Dreck gezogen wird.
Hier sind die Politiker in Verantwortung zu ziehen die ein neues „Journalisten-Gesetzt“ einfordern/einführen/erlassen müssen, die diese kriminelle, hetzerische und gezielt auf Manipulation basierende Art von Lügen-Journalismus unterbindet.
Aber ihre Tage sind gezählt, die AfD kommt.
„Das muss man in einer freien Gesellschaft schon aushalten können, so wie Typen mit orangenen Westen.“
das sieht der bundesinnenminister und andere staatliche organe aber anders , die können nur eine „heilsarmee “ aushalten …
@surviver
Die Rüge des Presserats hat keinerlei verbindliche Wirkung, außer dass sie im betroffenen Blatt vernünftig veröffentlicht werden muss. Das ist auch gut so, wie es ist. Es steht außer Frage, dass die BILD ein verantwortungsloser Haufen von verlogenen Typen ist, die die Pressefreiheit für ihre Manipulationen missbrauchen. Doch man richtet einen viel größeren Schaden als die BILD an, wenn man sich als Staat anmaßt zu entscheiden, wer was sagen darf.