Presserat rügt BamS-Islam-Kommentar

Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten

Der islamfeindliche Kommentar von BamS-Vize Nicolaus Fest wurde vom Presserat öffentlich gerügt. Fest habe die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich überschritten und gegen drei Ziffern des Pressekodex verstoßen.

Der Deutsche Presserat hat den islamfeindlichen Kommentar von Nicolaus Fest, Vize-Chef der Bild am Sonntag, öffentlich gerügt. Fest habe mit seinem Beitrag gegen gleich drei Ziffern des Pressekodex verstoßen. Insgesamt seien 215 Leserbeschwerden beim Presserat eingegangen.

Fest hatte in der Bild am Sonntag vom 27. Juli 2014 unter anderem geschrieben: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle […] Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. […] Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“

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Der Presserat rügt, dass der Kommentar pauschalisierende Aussagen über das Verhalten von Muslimen im Allgemeinen enthält und diese eine diskriminierende Wirkung für Angehörige dieses Glaubens entfalten. Zudem spreche der Kommentar dem Islam als Glaubensrichtung die Integrationsfähigkeit an sich ab.

„Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen. Hier wird jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem alle Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert“, so Ursula Ernst, Vorsitzende des Beschwerdeausschusses.

Nicolaus Fest hat sich der Rüge zufolge gegen folgende Ziffer des Pressekodex verstoßen:

Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde): Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 10 (Religion, Weltanschauung, Sitte): „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“

Ziffer 12 (Diskriminierungen): Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.