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Asyl-Gesetz und Doppelpass noch vor der Sommerpause im Bundestag

Die Verschärfung des Asylrechts und die Änderung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz sollen doch noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Der zuständige Innenausschuss setzte sie noch in letzter Minute auf die Tagesordnung. Heftige Kritik kommt von der Opposition.

Donnerstag, 03.07.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.07.2014, 21:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bundestag stimmt noch vor der Sommerpause über die Asylrechts-Verschärfung und den Doppelpass für Migrantenkinder ab. Wie der Bundestag am Mittwoch mitteilte, hat der zuständige Innenausschuss für beide Gesetze mit den Stimmen der Koalition grünes Licht gegeben. Die Abstimmungen im Parlament stehen für den späten Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung.

Mit dem Asyl-Gesetz will die große Koalition Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Asylanträge aus diesen Ländern können damit leichter abgelehnt werden. Die Opposition lehnt das Gesetz strikt ab. Durch eine Mehrheit der Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen ist daher die Zustimmung im Bundesrat auch noch nicht sicher.

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Liberalisierung der Optionspflicht
Mit dem zweiten Gesetz will die Koalition für Jugendliche mit ausländischen Wurzeln, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, den Zwang zur Entscheidung zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern abschaffen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn sie einen deutschen Schulabschluss haben, können sie künftig beide Pässe behalten.

Das stößt bei der Opposition auf starke Kritik. „Viele Jugendliche bleiben damit Deutsche auf Probe. Die Geschichte von der Abschaffung der Optionspflicht durch die SPD ist ein Märchen“, erklärte Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Schwarz-Rot habe sich sogar geweigert, die gröbsten Mängel des Gesetzentwurfs zu beseitigen: Verstoß gegen europäisches Recht.

Verstoß gegen europäisches Recht
Wer etwa eine Schule im europäischen Ausland besucht und dort aufwächst, fällt unter die Optionspflicht und könnte seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Und weil mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gleichzeitig auch der Verlust der EU-Bürgerschaft einhergeht, kann diese Regelung dazu führen, dass der Betroffene seine EU-Bürgerschaft verliert, weil er in einem EU-Land aufgewachsen ist.

Zwar hält der Regierungsentwurf eine Härtefallklausel bereit, doch das überzeugt Beck nicht. Diese sei „keine angemessene Antwort auf diese typischen Fallgestaltungen.“ Eine bundeseinheitliche Anwendung des Gesetzes werde durch die vorgesehene Härteklausel nicht gewährleistet. „Sie bietet in ihrer Unbestimmtheit keine hinreichende Rechtssicherheit für die Betroffenen und Rechtsanwender“, so der Grünen-Politiker. (epd/mig) Aktuell Politik

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  3. Khan sagt:

    Gleiches Recht für alle aber nicht für Türken da drüber müssen wir diskuttieren. Deutschland im jahre 2014 super. […]

    Worum geht es in diesen sogenanten Bundestag um Politik oder ethnische herkunft ?

    Dann wundern die sich warum so viele menschen nicht mehr an die Demokratie glauben. Die Menschen glauben aber die Politiker vergewaltigen die Demokratie.

    Das ist wieder mal ein zeichen dafür. Türken dürfen keine doppelte haben bzw nur mit ausnahmen aber andere dürfen es haben. Wo ist denn da noch die geilchberechtigung?

    Tut mir leid ich glaube nicht mehr an Deutschland. Deutschland ist für mich ein feindliches land.

  4. Mike sagt:

    Khan: das Gesetz gilt auch für russische, chinesische;ukrainische, us-amerikanische Staatsangehörige und für viele mehr. Also definitiv keine Diskriminierung von türkischen Staatsangehörigen.

  5. Han Yen sagt:

    Der Doppelpass ist nur eine administrative Notlösung. Eigentlich interessieren sich Zuwanderer nicht für den Doppelpass, sondern sie fürchten ihre Investitionen zu verlieren, die sie in Hausbau, Grund- und Boden gesteckt haben. Daneben gibt es noch rationale Sicherheitsüberlegungen angesichts der Erfahrungen mit der NSU und den V-Leuten, wo der Staat eindeutig Neonazis finanziert hat. Der V-Mann Timo Brandt ist nun auch der Zuhälterei verdächtigt und muss sich vor Gericht verantworten. Die Zuwanderer haben ein berechtigtes Interesse an einem priviligierten Asylrecht gegenüber den Auswanderungsstaaten.

    Wir wissen, dass die Polizei und das Militär in Gefechtsübungszentren die Niederschlagung von Aufständen mit Maschinengewehren übt. Diese Kompetenzen kann man auch sehr gut gegen die eigene Bevölkerung einsetzen.

    Die historische Erfahrung mit rechten Freikorps wirft die langen Schatten der Vergangenheit auf die V-Leute Praxis, so dass es ganz interessant wäre, einmal die Namensliste der Teilnehmer in den Gefechtsübungszentren zu überprüfen.