Landgericht Magdeburg
Nazis prügeln „Scheißtürken“ ins Koma – ohne rassistischen Hintergrund
Mit „Scheißtürke“ wurde Ali von neun bekannten Nazigrößen beschimpft und ins Koma geschlagen. Einen rassistischen Hintergrund erkannten aber weder Staatsanwaltschaft noch das Landgericht Magdeburg.
Montag, 05.05.2014, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.06.2014, 18:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach getaner Arbeit sind Imbissbetreiber Ali (34) und seine Freundin Heike (27) 1 dabei, ihren Laden zu schließen. Es ist der 21. September 2013, kurz nach 21:00 Uhr in Bernburg, eine kleine Stadt in Sachsen-Anhalt. Als Heike vor dem Laden aufräumt, kommt eine Gruppe von neuen Männer im Alter zwischen 24 und 33 Jahren vorbei. Einer von ihnen hält die 27-jährige offensichtlich für eine Türkin und beschimpft sie unter anderem mit „Türkenschlampe“.
Ali schreitet ein und greift den Mann am Arm. „Fass mich nicht an, du Scheißvieh“, schreit dieser und wirft dem 34-jährigen eine Bierflasche ins Gesicht. Die acht anderen kommen hinzu, schlagen und treten den Imbissbetreiber in die Bewusstlosigkeit und hören auch danach nicht auf. Mit „Scheißtürke“ beschimpfen sie ihn dabei. Als die Männer von ihm ablassen und weiterziehen, zuckt Ali nur noch.
Dem Tod knapp entkommen
Mit schwersten Kopfverletzungen wird der 34-Jährige im Krankenhaus notoperiert und liegt zwei Wochen im Koma. Nur die schnelle intensivmedizinische Behandlung und mehrere Operationen retteten sein Leben. Heike bekommt an diesem Abend ebenfalls Schläge ab. Auch ein Mann mit indischem Hintergrund, der ebenfalls zu Hilfe eilt, wird von den Männern niedergeschlagen und getreten.
Heute noch ist Ali schwer gezeichnet von diesem Abend. Er leidet an Gedächtnisverlust und starken Kopfschmerzen. Auf einem Auge hat er seine Sehkraft verloren, seine Schläfe wird von Titanplatten zusammengehalten. Den Imbiss hat er aufgeben müssen. Er ist arbeitslos.
Täter allesamt bekannte Nazis
Die Täter sind allesamt bekannte Nazis, frühere Kameradschaftsmitglieder und tätowiert mit Hakenkreuzen und Wehrmachtssoldaten. Einer wurde 2006 sogar bundesweit bekannt, nachdem er einen 12-jährigen Deutschäthiopier wegen dessen Hautfarbe misshandelt hatte. Zusammen mit zwei anderen Nazis hatte er den Jungen mit einer Gaspistole bedroht, seinen Kopf auf eine Bank geschlagen, eine Zigarette auf einem Augenlid ausgedrückt und auf ihn uriniert. Auf Fragen musste der Junge mit „jawohl, mein Führer“ antworten.
Wegen des Angriffs vor dem Imbiss stand am vergangenen Freitag die Urteilsverkündung gegen die neun Nazis an. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen. Ihnen konnte eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden. Gegen die vier anderen verhängte das Landgericht Magdeburg Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Jahren wegen versuchtem Totschlag. Hätte das Gericht einen rassistischen Hintergrund erkannt, wären die Täter wegen versuchten Mordes verurteilt worden.
Verharmlosung von Rassismus
Wegbereiter für Totschlagthese war die Staatsanwaltschaft. Mitte November 2013 erhob sie Anklage wegen versuchten Totschlags. Die Anwälte von Ali und Heike kritisierten daraufhin scharf, dass die rassistische Dimension der Tat nicht erkannt werde. Sie beantragten die Eröffnung des Verfahrens wegen versuchten Mordes aus rassistischen Beweggründen sowie die Übernahme des Falles durch die Bundesanwaltschaft – wie es der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages bei solchen Fällen empfohlen hatte. Dazu kam es aber nicht.
Der Anwalt kritisierte, dass die rassistische Dimension der Tat von der Staatsanwaltschaft verharmlost wird. „Weil unmittelbar vor dem Angriff zunächst die Freundin meines Mandanten beleidigt wurde, soll es schlicht ein unpolitischer Angriff von betrunkenen Männern gewesen sein. Dass rassistische Parolen den Angriff auf den Betreiber des Dönerimbiss begleiteten, wird von der Staatsanwaltschaft ausgeblendet“, erklärte der Jurist. Eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung gab die Hoffnung nicht auf: „Im Sinne der Betroffenen hoffen wir, dass wenigstens das Gericht nun alles unternimmt, um das Motiv für die Tat umfassend aufzuklären und zu würdigen.“ Auch dazu sollte es am vergangenen Freitag nicht kommen.
Kein Fall für die Statistik
Der Richter bemerkte in der Verhandlung, dass die Angeklagten „relativ eindeutig“ Nazis seien, folgte im Ergebnis aber der Staatsanwaltschaft. Alkohol habe eine Rolle gespielt und die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern spontan. Zwar seien rassistische Sprüche gefallen und Ausländerfeindlichkeit habe ebenfalls eine Rolle gespielt, doch sei nicht „zweifelsfrei feststellbar“, dass „Ausländerhass“ das tragende Motiv gewesen war.
Ob Ali und Heike in die nächste Instanz gehen, ist unklar. Klar ist nur, dieser Fall wird in der Statistik für „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ nicht auftauchen. (bk)
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Leider wieder ein beweis dafür das der Staat auf dem rechten Auge blind ist, vielleicht aber auch nicht sehen möchte…..
(doch sei nicht „zweifelsfrei feststellbar“, dass „Ausländerhass“ das tragende Motiv gewesen war)
Das ist unglaublich und traurig.
Und immer noch wird von Deutschen Staatsanwälten und Gerichten Sauferei als Milderungsgrund bei Straftaten angesehen.
Ist ja auch deutsch korrekt, schleicht sich der Sprit doch heimlich und unbemerkt in die ansonsten freundliche Nazimischpoke.
Niederträchtiges Pack! Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Gericht so entscheidet! Für das Opfer alles Beste!
Gleichzeitig steigen die Zahlen für linksextremistische Straftaten um 40 % – wohlgemerkt, weil bspw. eine Sitzblockade von Otto-Normal-Bürgern bei rechten Veranstaltungen in diese Statistiken mit aufgenommen werden.
Schaut man sich die Zahlen in dieser Statistik zu rechten Straftaten an und führt sich zugleich die hier beschriebene Praxis vor Augen, dann sieht die Realität wirklich übel aus.
Wie kann man da in der Welt rumreisen und andere wegen Demokratiedefiziten ermahnen? Weißes Denken – egal wie viele logische Brüche das Selbstbild aufweist, es bleibt bestehen…tse.
Wirklich bedauernswert.
Ja, nee. Is klar. Wenn so ein Nazi den rechten Arm im Suff nicht mehr ordentlich hochbekommt wird er wahrscheinlich auch nicht wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangt, weil der „deutsche Gruß“ nicht vorschriftsgemäß ausgeführt wurde!
So kann man die Statistik rechtsextremer Gewalttaten natürlich auch „verbessern“…
Wo ist denn nun der Aufschrei wegen des offensichtlich vorhandenen „Alkoholikerrabatts“ oder „Nazirabatts“? Gibt es keinen? Ach so, passt nicht ins Feindbild.
„Alkohol habe eine Rolle gespielt und die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern spontan.“
Liebes LG, § 211 (Mord) setzt auch nicht voraus, dass die Tat geplant gewesen ist. Das ist die Vorstellung, die Laien von Mord haben.
„Zwar seien rassistische Sprüche gefallen und Ausländerfeindlichkeit habe ebenfalls eine Rolle gespielt, doch sei nicht „zweifelsfrei feststellbar“, dass „Ausländerhass“ das tragende Motiv gewesen war.““
Nein, das war so ähnlich wie bei der NSU überhaupt nicht feststellbar. Aber „niedrige Beweggründe“ liegen darin allemal. Das sind bekanntlich solche, die auf sittlich niedrigster Stufe liegen. Was hätte denn nach Ansicht des hohen Gerichts noch alles passieren müssen, um niedrige Beweggründe anzunehmen?
Wenn der deutsche Staat uns nicht zu schützen vermag, müssen wir uns eben selbst bewfaffnen. Ich frage mich wieviele solcher Einzelfälle noch passieren sollen, bis wir endlich aufwachen.
Reisende, meidet Magdeburg! Um Orte, an denen Gerichte derartige Entscheidungen treffen, sollte jeder Tourist einen großen Bogen machen. Braune Sümpfe sind einfach keine gute Urlaubsgegend.
Lieber AggroMigrant, wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen, das steht schon so in der Bibel. Ich für meinen Teil bin aufgewacht und bin der Ansicht, dass es in geschlossenen, homogenen Gesellschaften weitaus weniger Konflikte gibt. Es steht natürlich jedem, der das will, frei, noch mehr Zuwanderung zu fordern.